…zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach §§ 12 Abs. 3 12oder Art. 12 Abs. 5 UStG 1994 Abs. 3 UStG 1994 nicht eintritt. Das betrifft im Wesentlichen Erwerbe von Gegenständen, die zur Ausführung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen oder steuerfreier…
…Abs. 3 Z 1 UStG bestimmt, dass der Abzug von Vorsteuer ausgeschlossen ist, soweit der Unternehmer die Gegenstände zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet. Bewirkt der Unternehmer neben steuerfreien Umsätzen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluss nicht eintritt…
…der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 12 Abs. 3 Z. 1 UStG 1994 ist die Steuer für die Lieferung … von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dieser Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt dann nicht ein, wenn die Umsätze…
…Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 12 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 darf jedoch die (Einfuhr)Umsatzsteuer für Gegenstände insoweit nicht als Vorsteuer abgezogen werden, als der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet…
…von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen. § 12 Abs. 3 Z 1 UStG bestimmt, dass der Abzug von Vorsteuer ausgeschlossen ist, soweit der Unternehmer die Gegenstände zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet. Bewirkt der Unternehmer neben steuerfreien…
…UStG 1994); die zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 3 UStG 1994 nicht eintritt. Das betrifft im Wesentlichen Erwerbe von Gegenständen, die zur Ausführung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen oder steuerfreier Ausfuhrlieferungen vorgesehen sind. Eine trotzdem durchgeführte…
…der Gegenstände, die zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 3 UStG nicht eintritt steuerfrei. Bei dieser Befreiung geht es in erster Linie um ig. Erwerbe von Gegenständen, die in der Folge im Rahmen einer steuerfreien…
…vom Vorsteuerabzug ua für die Steuer für die Lieferung vor, soweit der Unternehmer die Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet (Z 1) bzw. die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt (Z 2). Die Bf…
…versteuernden Straßenerrichtungsanteil herauszuschälen - keinen umsatzsteuerbaren Tatbestand im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG erblicken. ad 2) Gemäß § 12 Abs. 3 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: -die Steuer für die Lieferungen von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet sowie -die Steuer…
…ua für die Steuer für die Lieferung vor, soweit der Unternehmer die Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet (Z 1) bzw. die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt (Z 2). Die Beschwerdeführerin vermeint hingegen…
…5 UStG ab 1. Jänner 1997 steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) verwendet werden, hinreichend klargestellt, dass die Frage, ob Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung an den…
…von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet; 2. Die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt. Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit a UStG 1994 sind die Umsätze von…
…diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt; 3. die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden…
…diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt; 3. die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden…
…echt steuerfreien) und teilweise (unecht) steuerfreien Umsätzen vorzunehmen sei. Für den letztangeführten Fall ist innerstaatlich geregelt: Die Steuer für Lieferungen, für die Einfuhr von Gegenständen und für sonstige Leistungen ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände bzw. sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze…
…diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nimmt; 3. die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden…
… 12 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 die Steuer für die Lieferungen und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung von nach § 6 Abs. 1 Z 7 bis 28 steuerfreien Umsätze verwendet. Ändern sich bei einem Gegenstand, den der Unternehmer in…
…Gem. § 12 Abs. 3 UStG 1994 sind Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen, sonstige Leistungen und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung unecht steuerfrei Umsätze verwendet, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Gesetz selbst trifft - im Gegensatz zur Regelung bei den Grundstücksumsätzen nach § 6 Abs…
…in Höhe von 378.000 S: Da nach Ansicht des VwGH (VwGH 24.11.2004, 2000/13/0041) keine Verwendung des Produktes der vergeblichen Planungsaufwendungen vorliegt, kann auch der Tatbestand § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 (Verwendung dieser Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze) nicht…
…Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen außer Ansatz. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Vom Vorsteuerabzug sind ausgeschlossen: die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier…