…der Verwendung des Fahrzeuges eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgeverpflichtung. Da die Bf. – wenn auch erst mit der Einbringung des Vorlageantrages - entsprechende Unterlagen und Beweismittel beibrachte, die ihr Beschwerdevorbringen belegen, ist es ihr letztendlich gelungen, den erforderlichen Gegenbeweis dafür, dass sich das Fahrzeug überwiegend im Ausland…
…an dem im Inland gelegenen dauernden Standort des Fahrzeuges nichts zu ändern. Mit den vorgebrachten Argumenten und der vorgelegten Fahrtenaufstellung, die einer eingehenden Würdigung unterzogen wurden (Punkte III. 6. bis 6.7.), konnte dem Bf. der Gegenbeweis für einen bestimmten - allerdings unbenannten - im Ausland gelegenen…
…die die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland beweisen sollten. Auf Grund dieser Aufzeichnungen und des Faktums des nahezu täglich anzufahrenden Arbeitsplatzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass der Bf. das Fahrzeug im beschwerdegegenständlichen Zeitraum mehrmals im Monat ins Ausland verbracht und wieder nach Österreich…
…durch Unterlagen zu beweisen. Ebenso war der Bw eingeladen worden, eine sich aus dem Hauptwohnsitz im Inland ergebende Standortvermutung für den PKW im Inland durch Nachweis der überwiegenden Verwendung im Ausland zu widerlegen. Der steuerliche Vertreter des Bw teilte aber mit, dass eine weitere Beweisführung…
…müsse er einvernommen werden. Eine Befragung wurde im weiteren Berufungsverfahren aber nicht mehr beantragt. Die Bw. geht davon aus, es sei offenkundig, dass Außendienstmitarbeiter den Pkw überwiegend im Ausland verwenden würden. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass ein Gegenbeweis zur Vermutung des § 82 Abs 8…
…das Fahrzeug überwiegend nicht im Inland verwendet worden wäre (VwGH 12.9.2017, Ra 2017/02/0100). Die Beschwerdeführerin treffe als Verwenderin, die einen dauernden Standort im Ausland behaupte, schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges die Pflicht, für die…
…Gegenbeweises nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des KFZ (mindestens 80% der Gesamtfahrten) nahezu ausschließlich im Ausland jedenfalls zur Voraussetzung habe. Für die gegenständlichen Fahrzeuge hätte die Beschwerdeführerin kein Fahrtenbuch geführt. In ihrem Fall würde daher eine weitaus überwiegend…
…behauptet, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht im Inland gelegen sei. Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts könne bei Vorliegen nur eines Wohnsitzes und somit nur eines Zurechnungsortes für das Fahrzeug der Gegenbeweis für ein bloß überwiegendes Verwenden des Fahrzeuges im Ausland ohnehin nicht erbracht werden…
…zeitlich überwiegende Verwendung im Inland vor. Wenn der Bf. jedes zweite Wochenende eine Heimfahrt nach Polen antrat, würde sich das Fahrzeug an 52 Tagen pro Jahr im Ausland und an 313 Tagen im Inland befinden. Damit sei jedenfalls ein zeitliches Überwiegen im Inland gegeben. Für…
…dass das Kraftfahrzeug nicht überwiegend im Inland verwendet wurde (VwGH 12.9.2017, Ra 2017/02/0100). Schon aufgrund der Beweisvorsorgepflicht obliegt es dem Verwender, der einen dauernden Standort im Ausland behauptet, aufgrund des gegebenen Auslandsbezuges die für die Erbringung des Gegenbeweises erforderlichen Beweismittel beizuschaffen…
…nachgewiesen. Nachdem zum einen der Bf. bereits seit 13.08.2024 seinen Hauptwohnsitz ausschließlich in Österreich hat und ihm das Fahrzeug auch 2026 noch immer "für die Überführung von persönlichen Gegenständen" zur Verfügung stand, ist eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland, insbesondere in Deutschland…
…die gefahrenen Strecken im In- und Ausland, sowie konkrete Anhaltspunkte für einen Auslandsbezug. Da dem Bf. die Beweisvorsorgepflicht und die Beweislast trifft bzw er den Nachweis zu erbingen hat, dass die dauernde Verwendung des Fahrzeuges tatsächlich überwiegend in Deutschland erfolgte und er diesen Gegenbeweis - Widerlegung…
…die Behörde für den vermuteten dauernden Standort im Inland nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Dies wird dann von § 82 Abs. 8 KFG vermutet. Wie oben ausgeführt konnte kein Gegenbeweis für die Standortvermutung im Inland und eine Verwendung des KFZ im Ausland durch den…
…aus dem Hauptwohnsitz im Inland ergebende Standortvermutung für den PKW im Inland durch Nachweis der überwiegenden Verwendung im Ausland zu widerlegen. Der steuerliche Vertreter der Bw teilte aber mit, dass eine weitere Beweisführung nicht gewollt sei. Überdies weisen auch die Angaben im Zusammenhang mit der…
…Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 ist als erbracht anzusehen. Aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes sind die Rechtsfolgen sowohl bei überwiegender Verwendung als auch bei weitaus überwiegender Verwendung im Ausland identisch. Dass für einen tauglichen Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 KFG 1967 "ein weitaus überwiegendes…
…Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 ist als erbracht anzusehen. Aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes sind die Rechtsfolgen sowohl bei überwiegender Verwendung als auch bei weitaus überwiegender Verwendung im Ausland identisch. Dass für einen tauglichen Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 KFG 1967 "ein weitaus überwiegendes…
…zur Zulassung in Österreich nicht durch eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland abgewehrt werden kann. 5.e) In Gesamtbetrachtung der oben dargestellten Umstände gelangt das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) zur Auffassung, dass dem Beschwerdeführer der Gegenbeweis im Sinne des …
…und Weise der Verwendung notwendig, aus denen sich hinreichend Anhaltspunkte ergeben würden, ob das KFZ bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG einem Ort im Ausland zugeordnet werden könne. Bestehe der Hauptwohnsitz im Inland und gelinge der Gegenbeweis des überwiegenden Verwendens bzw…
…Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG 1967 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland ohne…
…Jahresvignette für das gegenständliche Kfz. Die bloße Behauptung der überwiegenden Verwendung des Kfz im Ausland könne keinen Gegenbeweis darstellen, zumal die Glaubhaftmachung dafür nicht ausreichend sei. In ihrem Vorlageantrag führte die Bf. aus, dass sie auf ihr bisheriges Vorbringen verweise, das Auto nur für ein…