…solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine bloße Gebrauchsregelung zu begründen. Eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern verwirklicht nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs 3 Z 6 EStG, weil mit einer solchen Regelung…
…gegenüber stehenden Personen nicht unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Insbesondere unter Bedachtnahme auf die in den einzelnen Bestandobjekten vorgenommenen umfangreichen Investitions- und Adaptierungsarbeiten wäre umso mehr eine klare Vertragsgestaltung zu fordern gewesen. Da sohin auf Grund obiger Ausführungen die mit den Miteigentümern bzw…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 2007 und 2008 Hinsichtlich des Unterbleibens einer Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2007 und 2008 ist festzuhalten, dass eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs. 3 Z 6 der Einkommensteuergesetze verwirklicht…
…F2, Wien Energie, etc.), die nur auf HN, AdresseTop5a lauten. Entgegen der Diktion im gegenständlichen Vorhalt liegt auch keine Gebrauchsregelung unter Miteigentümern vor, sondern handelt es sich wie aktenkundig um Mietverhältnisse. Wir verweisen diesbezüglich auf die unmissverständlichen Mietverträge vom 15. August 1960 (Top 5) bzw…
…Die bloße Gebrauchsregelung stellt den Regelfall, die Begründung eines Bestandverhältnisses die Ausnahme dar. Weder die Bezeichnung des Entgeltes als Miete noch allenfalls die Bestimmung des Benützungsentgeltes nach den gesetzlichen Regelungen über die Zinsbildung rechtfertigen die Annahme eines Bestandvertrages. Mit einer Benützungsregelung unter Miteigentümern wird kein…
…Benützungsentgeltes nach den gesetzlichen Regelungen über die Zinsbildung, auch die Bezeichnung des Entgeltes als Miete und die Eintragung dieses Entgeltes in einem Zinsbuch rechtfertigen nicht schon die Annahme eines Bestandvertrages. Dass aber eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs. 3 Z…
…unter Miteigentümern, denen schon nach § 833 erster Satz ABGB der Gebrauch gemeinsam zusteht, keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung dar. Der Abschluss eines Mietvertrages ist in einem solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine Gebrauchsregelung…
…Relation zur Gesamtnutzfläche des Hauses untergeordnet, was nicht zweifelhaft sein könne und offenbar auch nicht strittig sei. Die erstinstanzliche Behörde berufe sich darauf, dass unter Miteigentümern die bloße Gebrauchsregelung der Regelfall sei; die Begründung eines Bestandverhältnisses sei jedoch die Ausnahme. Diese allgemeine Aussage werde jedoch…
…unter Miteigentümern, denen schon nach § 833 erster Satz ABGB der Gebrauch gemeinsam zusteht, keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung dar. Der Abschluss eines Mietvertrages ist in einem solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine Gebrauchsregelung…
…Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen habe, seien von einem Miteigentümer, sei es auch in Form eines als Mietzins bezeichneten, auf ein Gemeinschaftskonto überwiesenen Betrages, geleistete Zahlungen ertragsteuerlich keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil mit der Gebrauchsregelung unter Miteigentümern das für die Einkunftsart des § 2 Abs…
…09.2009 ein Mietverhältnis zu begründen, also mehr als eine Gebrauchsregelung zu treffen. Liegt demzufolge aus steuerlicher Sicht ein "fremdüblicher" Mietvertrag vor, welcher zudem mit einer Nichtmiteigentümerin abgeschlossen wurde, kann nicht mehr von einer bloßen Gebrauchsregelung unter Miteigentümern gesprochen werden. Damit geht der Verweis auf…
…schlichten Gebrauchsregelung unter den Miteigentümern, dann ist sein Anteil aus der Einkünfteermittlung insgesamt auszuscheiden. (für viele: VwGH E 9.7.1997, 93/13/0002, 1998, 337; alles zitiert bei Doralt, EStG Kommentar, § 28 Tz. 243). Die Vereinbarung der Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt begründet unter Miteigentümern grundsätzlich…
…eines Mietvertrages ist in einem solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine bloße Gebrauchsregelung zu begründen. Eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern verwirklicht nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs. 3 Z 6 EStG…
…bei der vorliegenden Konstellation die Begründung eines Bestandverhältnisses die Ausnahme dar. Eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern, was als Regelfall anzusehen ist, ist aber steuerlich nicht anzuerkennen. Besondere Umstände, nach denen im konkreten Fall der Mietvertrag mehr als eine bloße Gebrauchsregelung begründete, wurden von der Bw…
…15/0098, ist im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer im Regelfall kein Mietvertrag, sondern eine bloße Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung anzunehmen. Eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern (diesem Fall ist die Einbeziehung von Angehörigen der Miteigentümer gleichzuhalten) verwirklicht nicht den Einkunftstatbestand des …
…unter Miteigentümern, denen schon nach § 833 1. Satz ABGB der Gebrauch gemeinsam zusteht, keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung dar. Der Abschluss eines Mietvertrages ist in einem solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine Gebrauchsregelung…
…zu § 834 ABGB, ebenso Würth a.a.O., Rz 6 zu § 1090 ABGB, samt den dort wiedergegebenen Judikaturnachweisen). Dass aber eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern nicht den Einkunftstatbestand des § 2 Abs. 3 Z. 6 der Einkommensteuergesetze verwirklicht (vgl. das bereits zitierte hg. Erkenntnis vom 20…
…schlichten Gebrauchsregelung unter den Miteigentümern, dann ist sein Anteil aus der Einkünfteermittlung insgesamt auszuscheiden. (für viele: VwGH E 9.7.1997, 93/13/0002, 1998, 337; alles zitiert bei Doralt, EStG Kommentar, § 28 Tz. 243). Die Vereinbarung der Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt begründet unter Miteigentümern grundsätzlich…
…ist der Abschluss eines Mietvertrages unter Miteigentümern nur dann anzunehmen, wenn die Parteien eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, durch die Vereinbarung mehr als eine Gebrauchsregelung zu begründen. Dies erscheint hier durch jahrelange Mietenverrechnung der Fall, die bei bloßer Benutzung durch Gebrauchsregelung nicht vorzunehmen wäre.…
…Schon nach der älteren Rechtsprechung des VwGH war unter Miteigentümern die bloße, steuerrechtlich unbeachtliche, Gebrauchsregelung der Regelfall und die Begründung eines Bestandverhältnisses die Ausnahme. (vgl. VwGH vom 11.12.1996, 95/13/0227). Die erwähnten Umstände, unter denen der Miteigentümer ***ME1*** das Gebäude in der…