2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…Kalendermonates, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, postalisch zu erfolgen. Rz 1704: Die Organe der Gebietskörperschaften haben dem StuR 1 jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen…
…nehme. Der Vorstand einer Publikums-AG (ob börsennotiert oder nicht) werde nie alle aktuellen Gesellschafter kennen. Es sei ihm unmöglich, eine Subvention seitens einer Gebietskörperschaft dahingehend zu überprüfen, ob der Subventionsgeber an seiner AG beteiligt sei. Vielfach werde der Subventionsgeber selbst darüber nicht Bescheid wissen…
…In diesem berufungsgegenständlichen Fall der o.a. zitierten UFS-Entscheidung hat eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes als Alleingesellschafterin aus Gründen der Tourismusförderung Verluste „ihrer" Gesellschaft in Kauf genommen und die Gesellschaft in ihrer wirtschaftlichen Planung die voraussichtlichen Subventionen mitberücksichtigt. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes („Budget") und…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
…Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn die Gebietskörperschaft zur Gänze Eigentümer einer anderen juristischen Person ist, die ihrerseits 100% der Anteile an jener…
…stellten sich wie folgt dar: Gemäß § 42 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 seien von der Leistung des Dienstgeberbeitrages der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds befreit; die Gemeinden jedoch nur dann…
…aufgehobenen Bestimmung des § 42 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 waren Bund, Länder und Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit. Das Finanzamt argumentiert in seinen Beschwerdevorentscheidungen, dass es sich bei der…
…GmbH, VGmbH, dazu mit, Leistungen an Versorgungsbetriebe seien gemäß § 6 KVG von der Besteuerung ausgenommen, wenn die Anteile der Gesellschaft ausschließlich einer Gebietskörperschaft gehörten. Da die Beteiligung an der stGes zu 100 % der Stadt, =S, zuzurechnen sei, seien die Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsbestimmung des …
…die Ausgliederung im Sinne des Art. 34 BudgetbegleitG 2001 durch die STADT erfolgt sei, diese sei als Gebietskörperschaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ausgegliedert sei die Übertragung der Entwicklungsaufgabe des Amtshauses **Haus** worden. Entsprechend den Bedingungen der vom Gemeinrat mit Beschluss vom 25.5.2007, GZ****…
…mit Schriftsatz vom 7. Dezember 2007 Folgendes mit: "- Die Ausgliederung im Sinn des Art 34 BudgetbegleitG 2001 erfolgt durch die STADT; diese ist als Gebietskörperschaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts. - Ausgliedert wird die Übertragung der Entwicklungsaufgabe des Amtshauses **Haus**, EZ*** Grundbuch***; vergleiche dazu den Punkt "2…
…veranlasst wurde. Rechtsgeschäfte, die durch eine "Weiterübertragung" von Aufgaben einer "ausgegliederten" Gesellschaft des privaten Rechts an eine weitere juristische Person des privaten Rechts (auch wenn beide unter beherrschendem Einfluss zB einer Gebietskörperschaft stehen) veranlasst werden, sind daher nicht steuerfrei. Die Gründung der Bw. und der…
…mit Schriftsatz vom 23. Februar 2009 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter…
…Kapitalverkehrsteuerrecht, die Auffassung, dass die gleichzeitige Verfolgung öffentlicher Zwecke das Gesellschafterinteresse nicht ausschließt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes sind Subventionen durch eine Gebietskörperschaft an eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter die Gebietskörperschaft ist, als freiwillige Leistung anzusehen, die geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen…
…Herbeiführung der Quellensteuerherabsetzung auf 10% wird auf italienischer Seite das in AÖF Nr. 169/1988 beschriebene Verfahren verlangt. Werden die Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft zur Abdeckung bestehender Verbindlichkeiten abgetreten, liegt der Fall einer Einkommensverwendung vor. "Nutzungsberechtigter Empfänger" der Zinsen ist nach wie vor die Muttergesellschaft…
…die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt werden, dürfen abweichend von Artikel 18 nur…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
…privaten Rechts, die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts steht. Eine Steuerbefreiung für Vorgänge, die geradezu darauf gerichtet sind, dass der beherrschende Einfluss der Gebietskörperschaft wegfällt, erschiene dem BFG auch unter verfassungsrechtlichen und beihilfenrechtlichen Aspekten problematisch (vgl. dazu Fellner in SWK 10/2004, S…
…Die Auszahlung der Familienbeihilfe an die Bw. hatte nach Maßgabe einer vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Bescheinigung gemeinsam mit dem Bezug durch die zur Auszahlung verpflichteten Gebietskörperschaft zu erfolgen. Der Übergenuss entstand nun dadurch, dass die vom Wohnsitzfinanzamt für den strittigen Zeitraum mit den unterschiedlichen Auszahlungsbefristungen erstellten…
…§ 1 Tz 63). Demgegenüber sind echte Subventionen Zuwendungen, die insbesondere von Gebietskörperschaften oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften an Unternehmen gewährt werden, um diese zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln anzuregen. Solche Zuwendungen werden ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gewährt. Der Umstand, dass der…