…eines Rechtsanwaltes zugelassen. Das Finanzamt habe die Judikatur und Verwaltungspraxis zu den Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 auf die Betriebsausgaben des im gegenständlichen Fall anzuwendenden § 4 Abs. 4 EStG 1988 übertragen. Garagierungskosten für einen Arbeitnehmer-Pkw seien weder für eine Garagierung am Wohnort noch am…
…der Rechtsanwaltskanzlei befindliche Garagenplatz betrieblich veranlasst sei. Jedoch seien neben diesen Kosten des Garagenplatzes Aufwendungen eines weiteren Garagenplatzes, und zwar jener in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Bw., geltend gemacht worden. Die damit zusammenhängenden Kosten seien selbst für den Fall, dass gelegentliche Arbeiten am Wohnort…
…2017 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2009, 2010, 2011, 2013 und 2014, Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21. Mai 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin Nadine Bernold zu Recht erkannt: I.a. Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2009, 2010, 2011…
…Bw und den Garagierungskosten am Arbeitsplatz nicht bestünde. Im Übrigen sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c Satz 2 EStG mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale - beides wurde dem Bw laut Einkommensteuerbescheid gewährt - ausnahmslos alle mit Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnort und Arbeitstätte…
…für (Park-)Gebühren (und somit auch Kosten (Gebühren) für das Parken in einer Garage) abgegolten (vgl. Doralt, EStG9, § 16 Tz 220, Stichwort "Fahrtkosten"; anzumerken ist, dass Garagierungskosten am Arbeitsplatz (und ebenso am Wohnort) grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen (Doralt, § 16 Tz 220, Stichwort "Garagierungskosten am Arbeitsplatz"…
…als Werbungskosten geltend gemachten Garagierungskosten am Dienstort (für die Abstellung des KFZ in der Garage des A - Krankenhauses in den Monaten Jänner bis April 2000) in Höhe von 2.025 S. In der Berufungsbegründung führt der Bw. aus, die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei ihm…
…am Arbeitsplatz seitens der Finanzverwaltung ohne Prüfung anerkannt werden (vgl. Doralt EStG § 16 Tz. 220). Hinzuzweisen sei auch auf den Erlass des BMF, RdW 1988, 460, in dem davon ausgegangen werde, dass im Falle einer Beendigung der Dienstzeit in der Nacht, der Abzug von Garagierungskosten…
…Bei einem betrieblich verwendeten Fahrzeug sind die Garagierungskosten am Betriebsort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hingegen ist die Garage am Wohnort - unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges - durch den Wohnort und damit privat veranlasst (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 330 zu § 4 EStG 1988, "Garagierungskosten…
…erst nach Graz übersiedelt ist. Mit dem Vorstellungsgespräch am 26.2.1997 bei der Firma K&F A, Unternehmensberatung, in Wien, gibt der Berufungswerber darüber hinaus zu erkennen, dass er bestrebt war, in der Nähe seiner zukünftigen Gattin eine (wenn auch andere) berufliche Tätigkeit auszuüben.…
…begrenzt. Eine Garage am Wohnort ist unabhängig von der beruflichen Nutzung des Fahrzeugs durch den Wohnort und damit privat veranlasst (VwGH 25.4.2001, 99/13/0221; Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, 13. Lfg., September 2009, Rz 220, ABC der Werbungskosten, Stichwort „Garagierungskosten…
…aus beruflichen Gründen einen Garagenplatz in der unmittelbaren Nähe des Arbeitsplatzes zu mieten. In diesem Zusammenhang verweise der Bw. auf Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Doralt, § 16 Tz. 220 Seite 92 in dem dieser die Ansicht vertrete, dass Garagierungskosten am Arbeitsplatz generell zum Abzug zuzulassen seien und…
…Dagegen ist die Garage am Wohnort privat veranlasst (VwGH 25.4.2001, 99/13/0221; Doralt12, § 4 EStG 1988 Tz 52, Stichwort "Garage"). Der Verwaltungsgerichtshof kommt in diesem Erkenntnis vom 25. April 2001, 99/13/0221, zum Schluss, dass bei einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Einfamilienhaus…
…folgende Erklärungen ab: Tiefgaragenplatz im Krankenhaus Aufwendungen sind nur dann als Werbungskosten anzusehen, wenn diese in einem unmittelbaren, ursächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zu den Einnahmen stehen. Laut VwGH Entscheidung vom 09.12.1992, 91/13/0094 wären Garagierungskosten am Arbeitsplatz grundsätzlich keine Werbungskosten. Da kein unmittelbarer…
…Garagierungskosten am Wohnort im Einfamilienhaus nicht abzugsfähig sind, nur weil ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug dort abgestellt wird. Ebenso hat der UFS in seiner Berufungsentscheidung vom 8. 5. 2009, RV/0210-F/06, die Ansicht vertreten, dass nichts anderes gelten kann, wenn der Bw. am…
…Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus nicht zur Gänze Privatvermögen, sind die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig (VwGH 25.04.2001, 99/13/0221)." Einkommensteuerrichtlinien (abgekürzt…
…Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus nicht zur Gänze Privatvermögen, sind die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig (VwGH 25.04.2001, 99/13/0221)." Einkommensteuerrichtlinien (abgekürzt…
…seien eindeutig der Privatnutzung zuzuordnen. Sei das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus nicht zur Gänze dem Privatvermögen zuzurechnen, seien die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des übrigen Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gebäudeteile…
…Bw und den Garagierungskosten am Arbeitsplatz nicht bestünde. Im Übrigen sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c Satz 2 EStG mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale - beides wurde dem Bf. laut Einkommensteuerbescheid gewährt - ausnahmslos alle mit Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte…
…eine Kürzung im Ausmaß des Privatanteiles ist nicht vorzunehmen (VwGH 29.1.1975, 1919/74). Absetzung für Abnutzung siehe Rz 3208 ff, zum Leasingaktivposten siehe Rz 3226 ff. Garagierungskosten: Garagierungskosten am Betriebsort sind abzugsfähige Aufwendungen, zu Garagierungskosten am Wohnort siehe Rz 509. Privatnutzung des Fahrzeuges…
…sind die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des (übrigen) Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig. Obwohl das Wohnhaus im konkreten Fall zur Gänze Privatvermögen darstellt (betriebliche Nutzung unter 20 %), sind die Garagierungskosten im…