Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, und Seiwald & Herzog Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, Bahnhofstraße 1, 5400 Hallein, betreffend Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen die Bescheide…
…zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist strittig, ob ein mittels e-Mail eingereichtes Fristverlängerungsansuchen betreffend die Einbringung einer Berufung eine den angestrebten Erfolg zu bewirken geeignete Maßnahme darstellt. Ausgehend vom unbedenklichen Inhalt des Vorlageberichtes samt Beilagen, ergänzenden Ermittlungen durch Abfragen im abgabenbehördlichen Informationssystem (AIS-DB…
…Partner ein Antrag auf Fristverlängerung zur Einbringung einer Berufung bis 31 Oktober 2009 eingebracht und für den Fall der Bewilligung auf eine Bescheiderlassung verzichtet. Am 4. November 2009 ging ein neuerliches Fristverlängerungsansuchen mit Datum 2. November 2009 ein und wurde eine weitere Fristerstreckung bis 20…
…RSb- Brief zugestellt würden, sodass auch die Behörde selbst keinen Nachweis der Zustellung habe. Mit der Berufung wurden ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Aussetzungszinsen 1996 bis 2008 und ein Stundungsansuchen zum Steuerrückstand eingebracht und eine Kopie eines Fristverlängerungsansuchens vom 28. August 2008 mit…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über den Antrag des DI Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., 5020 Salzburg…
…und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1998-2000 und den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für das Jahr 2002 als verspätet zurückgewiesen und begründend ausgeführt, dass die aufgrund der Fristverlängerungsansuchen erstreckte Berufungsfrist am Freitag den 10.5.2002 geendet habe. Der erst am 13.5.2002 postalisch aufgegebene Berufungsschriftsatz sei gem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HSFB, vertreten durch Kranner Buchprüfungs- und Steuerberatungs KEG, 3400 Klosterneuburg - Kierling, Feldgasse 16, vom 6. Juni 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 vom 29. Mai 2002 betreffend Zurückweisung der Berufung (§ 273 BAO…
…stelle, ob diese Vorgangsweise den Intentionen des Gesetzgebers entspreche und nicht bloß den Interessen der Behörde. Folge man der Argumentation der Behörde, wäre eine Entscheidung über die Fristverlängerungsansuchen nicht erforderlich. Die Erlassung der Bescheide im Mai indiziere jedoch, dass die Begründung der Berufungen vom 23…
…Entscheidung dem Bundesfinanzgericht vorzulegen. Begründend wird ausgeführt, die Beschwerde richte sich gegen die Verwehrung des Fristverlängerungsansuchens bis 08.11.2025 bezüglich der Beschwerde betreffend Umsatzsteuerbescheid 2023 und Körperschaftsteuerbescheid 2023. Die Beschwerde gegen die beiden Bescheide sei am 10.11.2025 eingereicht worden. Das Amt irre…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. September 2020 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25. August 2020 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die…
…06.03.2018 (ebenfalls unbestritten), erfolgte – da nach obigen Feststellungen kein Fristverlängerungsansuchen eingebracht wurde – somit verspätet und war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bw, vom 30. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 30. Juli 2012 betreffend Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 30. Mai 2012 gemäß § 299 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 28. Juni 2012 (Berufung Umsatzsteuerbescheid 2009 und Berufung Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2009). Als Begründung führte sie wie folgt aus: "Ich hatte bei meinem Fristverlängerungsansuchen vom 13. Juli 2012 Gründe angegeben und hatte mir auch weitere vorbehalten. Daher ist der nicht stattgebende…
…mit dem Tag der Zustellung der Entscheidung über diesen Antrag. Nach der Zustellung der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 am 13. Jänner 2005 wurden insgesamt 5 Fristverlängerungsansuchen betreffend Einbringung der Berufung bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht. Der Fristverlängerungsantrag vom 20…
…immer wieder, durch vage begründete Fristverlängerungsansuchen oder auch durch gänzliches Negieren von behördlichen Aufforderungen sich zunächst einmal Luft bzw. einen längeren Spielraum zu verschaffen. Dies manifestiert sich auch in den Fristverlängerungsansuchen hinsichtlich der Mängelbehebung oder in der zweimaligen Verschiebung eines vom Bw. selbst angeregten Erörterungstermins…
…€ fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2001 bzw. der Einkommensteuerbescheide für 1991 bis 1996 dar. Das Finanzamt führte in der Begründung insbesondere die einzelnen Fristverlängerungsansuchen vom 2. Juni 2004, 20. Juli 2004…
…Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich des Feststellungsbescheides für 2001 dar und wies darauf hin, dass sich bereits bei der Veranlagung 2000 ein ähnlicher Sachverhalt finde. Das Finanzamt führte in der Begründung insbesondere die einzelnen Fristverlängerungsansuchen vom 2…
…einer Reihe von Ansuchen auf Fristverlängerung mit Schreiben vom 13. Dezember 2001 beim zuständigen Finanzamt Salzburg-Land gestellt. Das erste dabei relevante Fristverlängerungsansuchen ist mit 26. Juli 2001 datiert und trägt einen blauen Eingangsstempel mit Datum 27. Juli 2001. Auf Basis des streitgegenständlichen Vorlageantrages wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch VAT IT Processing Ltd. TRADING AS WTAX, 2A, rue des Capucins ., 1313 LUXEMBOURG, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom…
…für 2012 führen hätte müssen. In Anbetracht dieser nachvollziehbaren Ausgangslage, geht das Finanzamt für das Jahr 2011 grundsätzlich von forschungsprämienrelevanten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen aus." Nach mehreren Fristverlängerungsansuchen (siehe dazu im Detail weiter unten im Punkt II.) brachte die Bf. durch ihre steuerliche Vertretung am 2…