BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo ein in (Ehe-)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen…
…vgl. VwGH 28.11.2007, 2004/15/0128) in einem Fall betreffend die Zuordnung der Tätigkeit als Konzertpianist entschieden, dass das über den Familien- und Freundeskreis hinausgehende Veranstalten von Konzerten keine Tätigkeit darstelle, die üblicherweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sei…
…des Lebensinteresses von G. nach D. verlagert. ln D. sei zudem auch ihr Freundeskreis. Anfang des Jahres 2014 hätte sie ihren Hauptwohnsitz in D. angemeldet. Zur Dokumentation der Verlegung meines Mittelpunktes ihres Lebensinteresses legte sie einige teilweise geschwärzte Kontoauszüge ihres Bankkontos bei. Daraus und aus…
…Soda. Diese Hinzurechnungen scheiden daher deswegen aus. Die Beschuldigten haben angegeben, dass es Privatkäufe in dem Ausmaß gab, um Familienfeiern und private Feiern im Freundeskreis, im Sparverein sowie eine Beteiligung an einer Berghütte abdecken zu können. Auf Grund der im Detail vorgenommenen Zurechnung der Abgabenbehörde…
…Soda. Diese Hinzurechnungen scheiden daher deswegen aus. Die Beschuldigten haben angegeben, dass es Privatkäufe in dem Ausmaß gab, um Familienfeiern und private Feiern im Freundeskreis, im Sparverein sowie eine Beteiligung an einer Berghütte abdecken zu können. Auf Grund der im Detail vorgenommenen Zurechnung der Abgabenbehörde…
…EStG 1988) liegt dort, wo ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen…
…2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren…
…1*** GmbH umfassten Dachgeschosses vorgenommen worden. Es sei unwahrscheinlich, dass Personen, die nicht zum Familien- und Freundeskreis zählen würden, zuerst durch den privaten Teil des Hauses gelassen würden (weil man anders nicht ins Obergeschoß gehen könne), um angeblich im Obergeschoß aus betrieblichen Gründen zusammenzukommen. Hinsichtlich…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland liege. Die Bf. sei in leitender Stellung beruflich in Deutschland tätig, ihre gesamte Herkunftsfamilie und ihr überwiegender Freundeskreis lebten in Deutschland. Die vom Finanzamt angeführten Indizien (z.B. Kfz-Anmeldung, Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, Meldung bei der ÖGK)…
…und regelmäßige Unterstützung benötige. In ***6*** sei sie Mitglied eines Vereins. Ihr Freundeskreis und ihre meisten sozialen Kontakte würden sich dort befinden. In ***4*** habe sie eine kleine Wohnung mit Kochzeile und Bad für die Zeit der beruflichen Tätigkeit in Österreich, deren Kosten sie selbst…
…Ich finde, dass die Untersuchung sehr schnell und nicht in die Tiefe gehend abgewickelt wurde. Manche Begriffe wurden nicht hinterfragt. Wenn im Gutachten von "Freundeskreis über die ***Tätigkeit***" gesprochen wird, dann sind das nicht echte Freundschaften, sondern Großteils Arbeitsbeziehungen mit einigen wenigen Personen, die sich…
…Das Haus in Ort ist nach unseren Bedürfnissen gebaut und eingerichtet und wir haben unseren gesamten Hausstand dort. Desweiteren haben wir unseren Freundeskreis in Ort und es gibt zwei Katzen, die täglich von uns zu versorgen sind." Als Nachweis für den Familienwohnsitz in Ort wurden…
…für die nächsten Jahre in ***U*** eine Arbeit zu bekommen, habe er seinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt. Hier befinde sich auch sein Freundeskreis. Er habe auch die Absicht, hier zu heiraten. Er sei seit dieser Zeit einer Besteuerung in der Schweiz verpflichtet und dieser…
…der ***Adr. Bf***, eine Substandardwohnung mit WC am Gang sei. An 10 Tagen [pro Monat] oder auch mehr, werde seine Fahrt von [Nebenwohnsitz] nach ***Bf1-Adr*** angetreten. Sein gesamter Familienkreis und Freundeskreis (Bruder, Schwägerin, Mutter, Freunde) befände sich nur in [Nebenwohnsitz]. Der in § 16 Abs…
…Ihre Töchter in Österreich verheiratet sind. Sie führen auch an, dass Sie Ihren Freundeskreis in Österreich haben. Somit liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich und die Normverbrauchsabgabe ist daher festzusetzen. Da die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe unterblieb, ist diese festzusetzen. Als Bemessungsgrundlage für die NOVA…
…Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis, Freizeitgestaltung, Vereinsmitgliedschaften) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn…
…er somit in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. Darüberhinaus sei keine Rückkehr nach Österreich geplant. Auch die Freizeit werde im Wesentlichen in Deutschland verbracht und es habe sich ein entsprechender Freundeskreis in Deutschland gebildet. Die Erfassung der ausländischen Einkünfte sei rechtswidrig, der Sachverhalt nicht vollständig ermittelt…
…Durch das Naheverhältnis zu seinen beiden minderjährigen Kindern, für die er sich mit seiner geschiedenen Frau das Sorgerecht teile, zu seinen Eltern und Großeltern, wie auch seinem privaten Freundeskreis, könne der Familienwohnsitz nicht nach Niederösterreich verlegt werden. Schließlich - so der Bf. darin weiter - habe er …
…oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Laut zentralem Melderegister sind Sie seit 04.04.2013 in Wien mit ihrer Ehefrau gemeldet, der Familienwohnsitz ist somit nach Aktenlage in Wien…