…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das gegenständliche Erkenntnis hängt im Wesentlichen von der Lösung von Sachverhalts- und Beweisfragen und nicht von der Lösung von Rechtsfragen ab. Zur Frage des Vorliegens von Liebhaberei bei vorzeitiger Aufgabe einer…
…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Da insofern mangels Rechtzeitigkeit ein entsprechender Rechtsanspruch nicht vorliegt, sieht das Bundesfinanzgericht von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ab. Strittig ist: A. Wie sind die fiktiven Anschaffungskosten als Afa-Basis zu errechnen? B. Liegt Liebhaberei vor bzw…
…1 EStG 1988). Hinsichtlich des Jahres 2005 hat die Festsetzung der Einkommensteuer gemäß § 200 Abs. 2 BAO nunmehr endgültig zu erfolgen, da keine Unsicherheit im Sinne des Abs. 1 leg. cit. (Frage der allfälligen Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung) mehr gegeben ist. Es war somit wie im…
…der Liebhabereivermutung, wenn ihr der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommende Sachverhaltsannahmen zugrunde liegen, nicht hingegen, wenn sie für den Standpunkt des Vermieters günstig ist (zB VwGH vom 28. Juni 2006, 2002/13/0036). Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine durch die Abgabenbehörde auf der…
…dass in der Prognose laufende Instandhaltungen, die zB für die Jahre 1993 bis 2002 durchschnittlich ATS 6.854,- jährlich betrugen, nicht berücksichtigt wurden, was jedoch das Gesamtergebnis entscheidend beeinflussen würde. Außerdem ist bei der Frage zur Liebhaberei zu beachten, dass ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen…
…ist, dass eine Einkunftsquelle vorliegt. Nach der Liebhabereiverordnung 1993 kommt es bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Liegt eine Tätigkeit im Sinn des …
…sachverhaltsmäßigen Grundlagen für die Liebhabereibeurteilung ausreichend zu ermitteln. Die Frage der Ertragsfähigkeit einer Betätigung ist nämlich eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung (und Beweiswürdigung) zu lösende Tatfrage (vgl. VwGH 30.10.2003, 2003/15/0028). Zur Liebhaberei wird von Seiten der Beschwerdeführerin in rechtlicher Hinsicht…
…der Außenprüfung an, dass sie nach eingehender Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen und Würdigung aller vorgebrachten mündlichen Ergänzungen zu dieser Rechtsansicht gelangte. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Behörde auf die im Rahmen des Prüfungsverfahrens am 18.10.2011 an Herrn Amtsdirektor [Name] übermittelte Stellungnahme zur Liebhabereibeurteilung…
…Abs. 3 EStG 1988 für die Jahre 1996 bis 2003 richtet sich nach der zu diese Norm ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung BGBl.Nr…
…seien und daher auch in absehbarer Zeit unter Berücksichtigung des erforderlichen Erhaltungsaufwandes nicht mit der Erzielung eines Einnahmenüberschusses gerechnet werden könne, unterläge das Mietobjekt "[Liegenschaftsbezeichnung] " der Liebhabereivermutung und sei damit nicht Teil des steuerpflichtigen Einkommens. Der rechnerische "Überschuss über die Werbungskosten" wurde iHv - 2.716…
…ob eine solche oder ob Liebhaberei vorliegt (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juni 2003, 97/13/0213, und vom 29. Jänner 1997, 97/13/0015). Die Frage der Ertragsfähigkeit einer Betätigung ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage…
…Steuerliche Liebhaberei2, Rz 309). Voraussetzung für die Annahme einer so genannten Unwägbarkeit ist, dass diese nicht von vornherein zu erwarten oder bekannt war und eine an Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen orientierte, rasche Reaktion erfolgt (VwGH 03.07.1996, 92/13/0139). Bei der Frage von Hinderungsgründen für die…
…Judikatur und Literatur zur Frage der Liebhaberei von Mietobjekten stellt ausschließlich auf die Gesamtgewinnfähigkeit des jeweiligen Objektes ab. Es gibt keine Regel, welche die willkürliche Auseinandertrennung von Verlustjahren mit Gewinnjahren vorsieht; dies wäre nur dann denkbar, wenn es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart handelt…
…mit der thermischen Sanierung und dem Lifteinbau seit dem 1. Jänner 2005 betraut gewesen sei. Die Fenster seien ab April 2008 geliefert worden. Mit 1. Juli 2008 sei die Hauszuleitung für den Aufzugneubau verstärkt worden. Abschnitt 12.3. LRL 1997 zufolge liege keine Liebhaberei vor…
…Judikatur und Literatur zur Frage der Liebhaberei von Mietobjekten stellt ausschließlich auf die Gesamtgewinnfähigkeit des jeweiligen Objektes ab. Es gibt keine Regel, welche die willkürliche Auseinandertrennung von Verlustjahren mit Gewinnjahren vorsieht; dies wäre nur dann denkbar, wenn es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart handelt…
…sowie auch der Top 10 + 11 unstrittig, da ja Gesamtüberschüsse geplant waren und auch tatsächlich innerhalb 16 bzw. 12 Jahren erzielt worden sind. 4. Die Abgabenbehörde führt weiters in einem Abschnitt "keine durchgehende "Liebhabereibetrachtung aufgrund Nachstiftung" aus, dass der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Nachstiftung keine…
…aus. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Aktenmaterial sowie aus dem Vorbringen des Bf. und ist unbestritten. 1.) Umsatzsteuerbescheide 2008 - 2012, Einkommensteuerbescheide 2008 - 2011: Vor einer Prüfung von erklärten negativen Einkünften nach den Gesichtspunkten der Liebhaberei hat zunächst die Beurteilung der Frage zu erfolgen…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Beschwerdegegenständlich war die Frage der Rechtmäßigkeit der von der belangten Behörde vorgenommenen Liebhabereiqualifizierung der Betätigung des Beschwerdeführers in den beschwerdegegenständlichen Jahren 2009 bis 2012. Ab dem Jahr 2000 übte der Beschwerdeführer neben einer Beschäftigung in einem Dienstverhältnis eine betriebliche Tätigkeit aus, die…
…dass nach Ansicht des Finanzamtes - wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen sei - die Frage der Sondertilgung nicht ausschlaggebend für die Beurteilung als Liebhaberei gewesen sei, da bereits durch die anderen erforderlichen Anpassungen beim Index, bei den Kreditkosten und bei der Zinsentwicklung ein Gesamtüberschuss ausgeschlossen sei…
…der für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen erforderlichen Kriterien nicht anzuerkennen sind, wird zur Frage der Liebhaberei ergänzt: Nach § 1 Abs. 2 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften und über die Erlassung vorläufiger Bescheide - Liebhabereiverordnung…