13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerden - vom 7. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. August 2021 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli 2019 bis März 2021…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Zurückweisung der Wiederaufnahme für die Bescheide der Jahre 1993 und 1994 vom 29. Juni 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…vom Betriebsinhaber unterschriebener Antrag (NeuFö 1) vorgelegen wäre, sei die Gesellschaftsteuer gemäß § 201 BAO festzusetzen. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die fehlende Unterschrift stelle einen verbesserungsfähigen Formmangel dar, jedoch keinen, die Gesellschaftsteuer auslösenden Umstand. Das Finanzamt hätte richtigerweise unter Fristsetzung die Unterschriftsleistung nachfordern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Gesellschaftsteuer vom 17. Februar 2000 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
1. Allgemeines In Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2012) wurde das Rechtsmittelverfahren in der BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen…
Die Begründung hat den Sachverhalt, den die Abgabenbehörde als erwiesen annimmt, anzuführen (vgl. zB VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102; VwGH 27.1.2011, 2007/15/0226). Aus der Begründung hat hervorzugehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der…
…Danach habe die Bw. die Aufforderung erhalten, den Antrag elektronisch zu erledigen. Die elektronische Einreichung vom 28.11.2011 erledige somit den "Formmangel" des am 26.05.2011 zugestellten Antrages. Somit sei der Antrag fristgerecht, d.h. vor dem 30.09.2011 eingereicht worden. Mit…
…Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Für den gegenständlichen Fall hieße das aufgrund der Rechtslage Folgendes: Der Papierantrag vom 30.6.2010 ist keinesfalls als fristwahrender (lediglich an einem Formmangel leidender) Erstattungsantrag sondern als ein "Nichtantrag" zu werten, da nach den…
…in Anspruch genommene Behörde nicht zweifelsfrei erkennbar ist, für welche Übertragung die Begünstigung in Anspruch genommen wird. 4.1.2. Formmängel Rz 104a: Wesentlich für die Anwendung der Befreiungsbestimmungen sind: die Erklärung des Betriebsinhabers, dass die Voraussetzungen für eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung vorliegen, die Bestätigung…
…nicht eingebracht gelten. Nur ein als vorgelegt zu wertender Antrag kann aber einer allfälligen Mängelbehebung nach § 85 BAO dem Grunde nach überhaupt zugänglich sein. Die Bewertung des Antrages in Papierform als bloßen Formmangel würde zwingend eine Mängelbehebung nach § 85 BAO nach sich zu ziehen haben…
…Angabe der Anschrift mögen formale Mängel darstellen. Da aber aufgrund der vorliegenden Sach- und Beweislage keine Zweifel an der Identität der Abnehmer bestehen, sind diese Formmängel nicht geeignet, das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Frage zu stellen. Auch unterlässt es die Zollbehörde…
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Steuerpflichtige im Rahmen der Anwendungsbedingungen nicht verpflichtet, einen "schlüssigen" oder überzeugenden Nachweis der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen (EuGH vom 27.9.2007, Rs. C-409/04 Teleos u.a.). Insoweit berücksichtigt der EuGH…
…des Unternehmens mag einen formalen Mangel darstellen. Da aber aufgrund der vorliegenden Sach- und Beweislage keine Zweifel an der Identität der Abnehmer bestehen, ist dieser Formmangel nicht geeignet, das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Frage zu stellen. Auch unterlässt es die Zollbehörde…
…an Herrn TG ergangen, die Berufung aber von der Bf. eingebracht worden- die Behebung dieses Formalmangels binnen 3 Wochen aufforderte; bei Versäumung dieser Frist gelte die Berufung als zurückgenommen. Nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist- der Mängelbehebungsauftrag wurde am 10.2.2005 der Bf. zugestellt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 15. Dezember 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Hannelore Pitzal, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer und Nichtveranlagung zur Einkommensteuer für die…
…Beschuldigten, auf die/den sich ein Erkenntnis bezieht, sondern von einer anderen nicht zum Kreise der Verteidiger gehörenden Person eingebracht wird, nicht an einem Formmangel leidet, sondern inhaltlich verfehlt und keine wirksame "Berufung" im Sinne des FinStrG ist (VwGH 26.01.1989, 88/16/0201…
…Strafverfügung bezieht, sondern von einer anderen nicht zum Kreise der Verteidiger gehörenden Person eingebracht wird, leidet nicht an einem Formmangel, sondern ist inhaltlich verfehlt und kein wirksamer "Einspruch" im Sinne des Finanzstrafgesetzes. Ein von einer anderen Person erhobener Einspruch ist als unzulässig zurückzuweisen (vgl. VwGH…
…vom Beschuldigten, auf den sich die Strafverfügung bezieht, sondern von einer anderen nicht zum Kreise der Verteidiger gehörenden Person eingebracht wird, leidet nicht an einem Formmangel, sondern ist inhaltlich verfehlt und kein wirksamer "Einspruch" iSd FinStrG. VwGH 88/16/0201,19890126 Der Bf., die Firma…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…