…einem anteiligen Kaufpreis von zusammen € 223.016,00 wäre eine Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Da das der Flurbereinigung dienende Grundstück Nr. 2754 ein flächenmäßig kleineres Ausmaß aufweist als die beiden Grundstücke 2757/1 und 2766 und der Erwerb der beiden flächenmäßig größeren Grundstücke keiner Flurbereinigungsmaßnahme dient…
…dass das Grundstück Nr. 40 ein flächenmäßig größeres Ausmaß aufweist als die Grundstücke Nr. 40/1 und 42 zusammen und der Erwerb des größeren Grundstückes keiner Flurbereinigungsmaßnahme dient, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien unter dem Hinweis, dass dem überwiegenden Anteil keine Befreiung…
…dass der Kaufvertrag zur Gänze zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich ist, sondern nur hinsichtlich des Grundstückes 2=2. Obwohl im Flurbereinigungsverfahren die Teilung des Erwerbsvorganges in einen als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannten und einen als solchen nicht anerkannten Teil zulässig ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13…
…einen zufälligerweise gleichzeitig abgewickelten Rechtsvorgang keine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden konnte. Der Umstand, dass für das gleichzeitig erworbene weitere Grundstück keine Flurbereinigungsmaßnahme bescheinigt werden konnte, hindere nicht am Vorliegen einer derartigen Maßnahme für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Das mit dem verfahrensgegenständlichen Rechtsvorgang erworbene Grundstück grenze unmittelbar an…
…einen zufälligerweise gleichzeitig abgewickelten Rechtsvorgang keine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden konnte. Der Umstand, dass für das gleichzeitig erworbene weitere Grundstück keine Flurbereinigungsmaßnahme bescheinigt werden konnte, hindere nicht am Vorliegen einer derartigen Maßnahme für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Das mit dem verfahrensgegenständlichen Rechtsvorgang erworbene Grundstück grenze unmittelbar an…
…der Flurbereinigung erforderlich ist. Auf Grund der Tatsache, dass das Grundstück Nr. 326 ein flächenmäßig größeres Ausmaß aufweist als das Grundstück 981 und der Erwerb des größeren Grundstückes keiner Flurbereinigungsmaßnahme dient, setzte das Finanzamt unter Hinweis, dass dem überwiegenden Anteil keine Befreiung nach § 3 Abs…
…3 Abs. 1 Z 4 GrEStG angewendet (Erfassungsnummer ***14***) und für einen Kaufpreisanteil von € 34.300,00 die Grunderwerbsteuer mit € 1.200,50 selbstberechnet (Erfassungsnummer ***15***). Da aufgrund der Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag der wertmäßig überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstellt, wurde mit…
…sei, die Begünstigung gewährt worden. Es könne nicht angehen, dass in Abhängigkeit von der Gestaltung des Kaufvertrages die gesetzliche Steuerbefreiung für eine nachweislich erbrachte Flurbereinigungsmaßnahme abgeschafft werde. Auch werde besonders darauf hingewiesen, dass eine mühelose Trennung der Grundstücksflächen in begünstigte und nicht begünstigte möglich sei…
…00) fest. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der überwiegende Teil des Grunderwerbes keine Flurbereinigungsmaßnahme darstelle und daher für den gesamten Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer zu erheben sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Burgenländische Landesregierung die oben angeführten Feststellungsbescheide vom 6. Juni 2007…
…werden könne. Dieser einheitliche Rechtsvorgang sei nach dem flächenmäßigen Überwiegen zu beurteilen (Hinweis auf VwGH 20.02.1992, 90/16/0170). Da der flächenmäßig überwiegende Teil der Liegenschaftsübertragung nicht als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannt worden sei (land- und forstwirtschaftliche Fläche 76%, Campingplatz 89%), sei die Befreiung nach §…
…und eingewendet, dass die Bw ideelle Hälfteeigentümerin des an den Kaufgegenstand unmittelbar angrenzenden Gutes ist. Zwischenzeitig konnte der Ehegatte die andere Hälfte am M-Gut erwerben, damit seien die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme gegeben. Der gegenständliche Erwerbsvorgang sei daher gemäß § 3 Abs. 1…
…eine Voraussetzung für die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG vor und ist die Teilung des Erwerbsvorganges in einen als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannten und einen als solchen nicht anerkannten Teil agrarrechtlich zulässig. In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist jedoch davon auszugehen, dass es nicht zulässig ist…
…eine Voraussetzung für die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG vor und ist die Teilung des Erwerbsvorganges in einen als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannten und einen als solchen nicht anerkannten Teil agrarrechtlich zulässig. In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist jedoch davon auszugehen, dass es nicht zulässig ist…
…Rechtsvorgang ist nach dem flächenmäßigen Überwiegen zu beurteilen (VwGH vom 20.02.1992, 90/16/0170). Da der flächenmäßig überwiegende Teil der Liegenschaftsübertragung nicht als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannt wurde, ist die Befreiung nach § 3 Abs.1 Z.4 GreStG für den gesamten Liegenschaftserwerb nicht zu gewähren…
…Rechtsvorgang ist nach dem flächenmäßigen Überwiegen zu beurteilen (VwGH vom 20.02.1992, 90/16/0170). Da der flächenmäßig überwiegende Teil der Liegenschaftsübertragung nicht als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannt wurde, ist die Befreiung nach § 3 Abs.1 Z.4 GreStG für den gesamten Liegenschaftserwerb nicht zu gewähren…
…98893 m² (die Hälfte davon beträgt 49446,5 m²). Das Ausmaß jener Grundstücke, deren Erwerb unmittelbar zur Durchführung einer Flurbereinigung erforderlich ist, beträgt insgesamt 49838 m². Damit stellt hier der flächenmäßig überwiegende Teil eine Flurbereinigungsmaßnahme dar. Somit ist die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z…
…Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Weiters stellt die Durchführung von Flurbereinigungsmaßnahmen eine Zwischenlösung bis zur späteren Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens dar. Die Eigentümer der Grundstücke…