Wird ein österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Luftverkehrsunternehmen, das internationale Flüge durchführt, für die Dauer von drei Jahren in dessen ukrainische Repräsentanz entsandt, so sind die hiefür gezahlten Bezüge in der Ukraine gemäß Artikel 11 Abs. 4 lit. e des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens…
…selbständiger Basis verschiedenen Auftraggebern seine Dienste anbietet, mit einem französischen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er durch 4 Monate hindurch für eine italienische Fluglinie als erster Offizier zur Verfügung steht, dann liegen bei dieser Sachverhaltsgestaltung für den Piloten keine italienischen, sondern französische Einkünfte vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MOORE CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Hegelgasse 8 Tür 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…
…13/0252, betreffend eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Nächtigungsmöglichkeit). § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Reisekosten für fliegendes Personal (Rz 286) (1995) Vom fliegenden Personal einer Fluglinie werden Reisekosten (Tagesgelder) als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 beantragt. Vom Arbeitgeber…
9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…
Wird ein in Kanada ansässiger Pilot einer österreichischen Fluglinie als Pilot zur Verfügung gestellt, so ist zunächst zu prüfen, ob eine derartige Arbeitsgestellung in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als solche steuerlich anerkannt werden kann. Denn wenn die tatsächlichen Verhältnisse so gelagert sind, dass das…
Ist ein in Österreich ansässiger Flugpilot bei einer Fluglinie in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, wobei seine Bezüge dort keiner Einkommensbesteuerung unterliegen, dann gestattet § 48 BAO keine Steuerbefreiung in Österreich, da eine solche nur zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung vorgenommen werden kann…
…werde für den Zeitraum 13.6. bis 30.9.2016 für die Strecke ***3*** - ***2*** mit 999,60 € geltend gemacht, der Pendlereuro mit 136,56 €. Zum Nebenwohnsitz ***14***: Fluglinien hätten Vergünstigungen, wie ermäßigte Flugtarife oder kostenlose Upgrades, für ihre Arbeitnehmer und auch deren…
…Berufung des Bws. gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist seit September 2004 Berufspilot bei der Fluglinie xy in I. Strittig ist, ob Kosten im…
…hat mit Erkenntnis vom 29.04.2010, 2007/15/0293 entschieden, dass für den von Fluglinien und somit von dritter Seite eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von…
…genannt, bezog im Streitjahr nichtselbständige Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Pilot bei den Fluglinien. In seiner Einkommensteuererklärung für 2011 machte er u.a. - wie in den Vorjahren - auch Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe von 5.269,71 € und Familienheimfahrten in gesetzlich limitierter Höhe…
…Berufspilot bei einer Fluglinie beschäftigt. Im Zuge seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2008 machte er Reisediäten (Differenz zwischen den Taggeldern nach dem EStG und den vom Dienstgeber bezahlten Ersätzen), Aufwendungen für Familienheimfahrten, für Arbeitsmittel sowie Eintragungsgebühren für die Fluglizenz als Werbungskosten…
…Abkommen). Soweit in diesen Luftverkehrsabkommen die Anwendung einer Befreiung von der Gewährung der Gegenseitigkeit abhängt, ist zu prüfen, ob österreichische Fluglinien gegenüber der betreffenden Vertragspartei dieselbe Befreiung genießen. Im Zweifelsfall ist die Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 0.1.) zu befassen.…
…für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter Seite zu erklären. Für den von dritter Seite (zB Fluglinien) eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer. Der Zufluss des Vorteils…
…Einkommensteuer (Gutschrift) | -2.431,76 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielte im Berufungsjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Linienpilot bei einer Flugliniengesellschaft…
… 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG 1988 - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (Rz 226) (2001) Eine Flugbegleiterin einer Fluglinie beantragt als Werbungskosten unter anderem Aufwendungen für Kosmetika und Friseur. Diese Aufwendungen werden mit dem Hinweis auf § 20 EStG 1988 als nichtabzugsfähige…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 - Flugzulage für das fliegende PersonalRandzahl 11130: entfällt (2010) Das fliegende Personal einer Fluglinie bekommt eine so genannte Flugzulage ohne Rücksicht auf die geflogenen Stunden ausbezahlt, wobei die Höhe dieser Zulage sich (auch) am Dienstalter und der Flugerfahrung des einzelnen Arbeitnehmers…
…dass Österreich nicht das Besteuerungsrecht für in Österreich ansässige Crews einer maltesischen Fluglinie mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta habe. Die belangte Behörde wies die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid am 17.02.2026 als unbegründet ab und führte als rechtliche Beurteilung aus: "Gemäß…
…auf. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit gab der Bf. seine Einnahmen bekannt, die sich aus Honoraren von einer österreichischen Fluglinie, von einer österreichischen GmbH & Co KG sowie für eine Tätigkeit als Redakteur (ohne Nennung des Auftraggebers) zusammensetzen. Als Ausgaben sind pauschale Betriebsausgaben abgezogen. Zusätzlich…
…vorzulegen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer hat seinen (einzigen) Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im Inland. Der Beschwerdeführer war im Streitjahr nichtselbständig als Pilot bei der ***Airline***, einer maltesischen Fluglinie mit Sitz in Malta, ***m_Adresse***, beschäftigt. Er übte seine…