…und allenfalls mit einer Bestrafung rechnen müsse, sei nicht ausreichend, die vom FinStrG beschriebene Fluchtgefahr zu begründen. Es solle daher der angefochtene Bescheid über die Anwendung gelinderer Mittel aufgehoben und dem Beschwerdeführer Reisepass und Flugscheine wiederum ausgefolgt werden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 86 Abs…
…dass das vorhandene Vermögen verschleppt wird. Der Pflichtige hat laut eigenen Aussagen auch einen Wohnsitz in Spanien, weshalb auch Fluchtgefahr besteht." Gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag vom 5. November 2024 erhob der Bf mit Eingabe vom 2. Dezember fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte die…
… 151 Abs. 2 FinStrG hat die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde gegen Erkenntnisse aufschiebende Wirkung (ausgenommen in den hier nicht relevanten Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 FinStrG wegen Fluchtgefahr verhängten Haft). Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze…
…acht Tage abzusitzen. Vielleicht würde wirklich eine Möglichkeit mit einer Fußfessel bestehen, der Beschwerdeführer könne auch seinen Pass abgeben, sollten Bedenken wegen Fluchtgefahr bestehen. Der Beschwerdeführer ersuchte um Bekanntgabe, wann und wo er die acht Tage absitzen solle. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…2 Die rechtzeitig eingebrachte Berufung hat aufschiebende Wirkung, ausgenommen in den Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 wegen Fluchtgefahr verhängten Haft. Gemäß § 160 Abs. 2 FinStrG ist über Beschwerden ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Gemäß § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren…
…Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. Abs…
…185 FinStrG mit € 363,00 bemessen. Mit ihrer Strafberufung wird die Beschuldigte auf die Strafneubemessung verwiesen. Auf die ausgesprochene Strafe ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG die im vorangegangenen gerichtlichen Finanzstrafverfahren wegen Fluchtgefahr verhängte Untersuchungshaft vom 26. Juli 2000, 16.07 Uhr bis 27…
…vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs 1 lit. a und Abs 2) besteht. (…) (…)" § 179 Abs…
…Landesgericht für Strafsachen Graz die mit Beschluss vom Datum11 über Q.Q.***** verhängte (ON 36) und vom Oberlandesgericht Graz am Datum18 zu AZ Zahl6, Zahl7 fortgesetzte (ON 46) Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Fluchtgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 StPO und der Tatbegehungsgefahr nach …
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht…
…2011, AW 2011/13/0014). Der mit Ersatzfreiheitsstrafen verbundene Freiheitsentzug ist bei der Entscheidung über den Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht zu berücksichtigen, weil gemäß § 175 Abs. 6 FinStrG mit dem Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe – außer bei Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2…
…eines Strafaufschubes im Grunde des § 176 Abs. 1 FinStrG zweifelsfrei nicht vor. Die Finanzstrafbehörde hat zwar - hier ist dem Vorbringen des Bf. zuzustimmen - im angefochtenen Bescheid keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen von Fluchtgefahr beim Bf. angeführt. Allerdings ist nach § 177 FinStrG auch nicht bereits…
…der EU beigetreten seien. Die Reisepässe seien allen Unternehmern weggenommen worden und es sei die Herausgabe verweigert worden, solange sie als Auskunftspersonen – angeblich habe Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr bestanden – nicht ausgesagt hätten. Sie seien mit bereits erwähnten Drohungen unter Druck gesetzt worden. Sie hätten in nasser…
…Erkenntnisse aufschiebende Wirkung, ausgenommen in den Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 wegen Fluchtgefahr verhängten Haft. Nach § 151 Abs. 2 FinStrG kommt demnach einer Beschwerde gegen ein Straferkenntnis in einer Finanzstrafsache ohne zusätzliche Antragstellung aufschiebende Wirkung zu. Über den nicht zulässigen Antrag nach § 212a BAO…
…in den Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 wegen Fluchtgefahr verhängten Haft. Eine Beschwerde gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist zulässig, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist. Gegen das Verfahren betreffende Anordnungen…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht…
…Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 FinStrG) besteht…
…unmittelbaren Zwanges zum Strafantritt vorführen zu lassen; sie ist berechtigt, hiebei die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. An Stelle der Aufforderung zum Strafantritt ist die sofortige Vorführung zu veranlassen, wenn Fluchtgefahr (§ 86 Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. …
…gegen Erkenntnisse aufschiebende Wirkung, ausgenommen in den Fällen der gemäß § 142 Abs. 1 wegen Fluchtgefahr verhängten Haft. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist eine Beschwerde gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässig, soweit nicht ein…