…Auftrag, für einen belgischen Konzertveranstalter gegen ein Fixhonorar folgende Leistungen zu erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu…
…Inhalt habe, gegründet. Im Rahmen dieses Gewerbebetriebes sei sie hauptsächlich für den von ihr und ihrem Ehegatten gleichzeitig gegründeten Verein "X." als Funktionärin, Pädagogische Leiterin und "Geschäftsführerin" gegen Bezug eines monatlichen Fixhonorars tätig gewesen (vgl. Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 3. November 2003). Da es…
…nicht zu ersehen, in welcher Hinsicht Weisungen erfolgt wären. Hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und Fixhonorar unabhängig von den Arbeitsstunden oder der Patientenanzahl sind die Fälle jedenfalls vergleichbar. H) Zusammenfassung Es besteht keine persönliche Weisungsgebundenheit, insbesondere organisiert sich Herr Dr. (…) seine Arbeitsleistung vollkommen autonom. Er gibt…
…aus, ab seiner wesentlichen Beteiligung am Stammkapital wurden eine als "Werkvertrag" bezeichnete Vereinbarung getroffen und seine Einkünfte gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 erklärt. Für seine Tätigkeit erhielt er einerseits ein jährliches Fixhonorar von 18.000 €, andererseits ein erfolgsabhängiges Honorar, das in eine Umsatzprämie…
…besteht. Mit diesem Datum wurde ein als Werkvertrag bezeichneter Geschäftsführervertrag geschlossen, in dem der Aufgabenbereich des Geschäftsführers festgehalten wurde und unter anderem folgende Entgeltregelung getroffen wurde: Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Fixhonorar von 1.500 € zwölfmal jährlich, dazu ein erfolgsabhängiges Honorar…
……) ist nicht zu ersehen, in welcher Hinsicht Weisungen erfolgt wären. Hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und Fixhonorar unabhängig von den Arbeitsstunden oder der Patientenanzahl sind die Fälle jedenfalls vergleichbar. I) Zusammenfassung Es besteht keine persönliche Weisungsgebundenheit, insbesondere organisieren sich Dr. (…)/Dr. (…) ihre Arbeitsleistung vollkommen…
…Arbeiten (laufende Betreuung und Unterstützung des Bereiches "Verkauf" und Umsetzung und Verfolgung der definierten Ziele) orientiert hat, sowie die Vereinbarung eines (beträchtlichen) erfolgsunabhängigen Fixhonorars (anfänglich verbunden mit diversen Leistungsprämien) und die zeitraumbezogene Abrechnung stellen weitere Indizien dafür dar, dass der Geschäftsführer nicht einen bestimmten Arbeitserfolg…
…zur Verfügung zu stellen. Das Entgelt des Bw sei vom zeitlichen Umfang seiner Arbeitsleistung abhängig gewesen. Bei Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit hätten vernünftige Vertragspartner ein Fixhonorar vereinbart, dem Auftraggeber wäre in einem solchen Fall der Umfang des Arbeitseinsatzes des Werkunternehmers egal. Der Bw sei ausschließlich…
…Tätigkeit des Berufungswerbers liege darin, die Publikationen zeit- wie auch gebietsmäßig einzustufen, um den bestmöglichen Absatz erwirtschaften zu können. Für diese Tätigkeit werde kein Fixhonorar vereinbart, sollte jedoch aufgrund dieser Forschung ein positives Feedback bzw. ein zufrieden stellender Absatz erzielt werde, würde der Berufungswerber ab…
…auf Honorarbasis mit der pädagogischen Leitung und Geschäftsführung beauftragt wurde. Es sei laut ihren eigenen Angaben ein Fixhonorar von monatlich 30.000,00 S zuzüglich 36.000,00 S für jeweils 20 Wochenstunden vereinbart worden. Die Auszahlung erfolgte nach Verfügbarkeit der Geldmittel des Vereins und…
…die Übernahme der zusätzlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber der K. Gesellschaft m.b.H. entstünden. Für die vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu erbringenden Leistungen sei zwischen ihm und der Bw. kein monatliches Fixhonorar vereinbart worden. Es sei jedoch vereinbart worden, dass jener Honoraranteil, den die Bw. dafür erhalte…
…Standardplänen wäre jegliche Möglichkeit gegeben gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von…
…gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von den Bauinteressenten selbst abgewickelt worden…
…Standardplänen wäre jegliche Möglichkeit gegeben gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von…
…gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von den Bauinteressenten selbst abgewickelt worden…
…gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von den Bauinteressenten selbst abgewickelt worden…
…Standardplänen wäre jegliche Möglichkeit gegeben gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von…
…Standardplänen wäre jegliche Möglichkeit gegeben gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von…
…gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von den Bauinteressenten selbst abgewickelt worden…
…gewesen, soferne dies nicht den baubehördlichen Vorschriften widersprochen hätte. Das Honorar der A-GmbH sei nicht von der Bausumme abhängig, sondern ein Fixhonorar gewesen. Auch wären die Rohbauten von den Bauinteressenten selbst zu versichern gewesen, und seien die Haftrücklässe von den Bauinteressenten selbst abgewickelt worden…