…sich um eine freiwillige Vorsorgeversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit handeln. Die geleisteten Beiträge würden Sonderausgaben darstellen. Aufwendungen für ein Fitness-Studio seien grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Bestimmten Berufsgruppen (z.B. Leistungssportlern) würde jedoch durch das erforderliche Training ein Aufwand entstehen…
…somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Aufwendungen für ein Fitness-Studio sind grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Insbesondere sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu…
…geht hervor, dass VN-Sohn das Arbeitstraining in Betriebsort macht, um Praxis zu erwerben und um einen Job zu bekommen. Frau NN-BI vom Fitnessstudio hat ihnen auch mitgeteilt, dass wir mit der Jugendstiftung in Verbindung waren, damit VN-Sohn schnellstmöglich eine Ausbildung erlangt. Von…
Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, ehemals Fitness-Studio, geb. 19XX, whft. in P, vertreten durch Mag. Michaela Speer, Rechtsanwalt, 5230 Mattighofen, Stadtplatz 6, über die Beschwerde…
…die sich auf das Erteilen von Ratschlägen an Personen beschränkt und nicht einer der im § 22 Z 1 EStG 1988 namentlich angeführten Tätigkeiten und Berufe zugeordnet werden kann, Fitness-Studio, wenn die Überlassung der Sportgeräte im Vordergrund steht und die unterrichtende Tätigkeit auf die Einweisungsphase…
…privaten Lebensführung zu, weshalb die damit verbundenen Aufwendungen nicht erstattungsfähig seien. In ihrer Berufung führte die Bw. aus, dass sie ein Fitness-Studio betreibe und die erworbene Infrarotkabine von den Kunden der Bw. gegen Entgelt, also unternehmerisch genutzt würde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Februar 2001…
…ein Kleber fixiert war, der eine derartige Ausdünstung hatte, von dem man Kopfschmerzen bekam. Heute ist darin ein Fitness-Studio eingerichtet, um den Namen H.-Hotel ein wenig gerecht zu werden. Der interne Zugang zur Wäscherei führt lediglich über die Küche bzw., gelangt man von…
…angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Diese bilden einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im Streitjahr ua. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Fitnesstrainerin bei verschiedenen Fitness-Studios sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrerin an einer Allgemein Bildenden Höheren Schule, wo sie die Fächer…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe In Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 machte der Bw als Betreiber eines Fitness Studios die Tarifbegünstigung für einen im Jahr 1998 erzielten Sanierungsgewinn (Ausgleichsquote iHv…
…Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen, dass in den Vereinen durch die Konkurrenz der Fitness-Studios das herkömmliche Training wie Schigymnastik und Zirkeltraining abgenommen habe und die neuen Trainingsarten unter dem Sammelbegriff "Aerobic" nicht angeboten wurden. Der Verein habe nun Trainer ausgebildet, um Unterricht…
…6.1967, 0174/67; weiters VwGH 14.10.1975, 0197/75). Fitness-Studio Rz 4719: Aufwendungen für ein Fitness-Studio sind grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Bestimmten Berufsgruppen (zB Leistungssportlern, Mitwirkende bei Unterhaltungsdarbietungen) erwächst jedoch durch das erforderliche Training ein Aufwand, der…
…RV/0212-S/06; UFS 19.11.2009, RV/0085-F/07). Wellnesscard: Der Besuch eines Fitnessstudios, ohne sich dort unter Aufsicht oder Anleitung eines Arztes oder einer geeigneten Person einer Therapie zu unterziehen, ordnet der OGH etwa im Hinblick auf das stark gestiegene Gesundheitsbewusstsein…
…E. GmbH: € 153,65 (29.6.2017) Leasingrate Auto € 500,00 (1.3.2017) Zahlung an F. für Auto: € 428,22 (1.3.2017) Fitness-Studio G. € 244,50 (3.3.2017) H..com jeweils € 9,99 (9.3., 7…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang Das beschwerdeführende Unternehmen betreibt ein Fitnessstudio. Anlässlich einer den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 umfassenden Außenprüfung (betreffend Lohnsteuer…
…Trockenmassage (gesamte WS, Rücken) und Standfahrrad (mit geringem Widerstand). Das Finanzamt wies die Berufung gegen den Arbeitnehmerveranlagungsbescheid 2010 mit Berufungsvorentscheidung ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Kosten für das Fitnessstudio bzw. Sauna (und die damit verbundenen Fahrtkosten), bzw. die Kosten für den Thermenaufenthalt…
…im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen, dass in den Vereinen durch die Konkurrenz der Fitness-Studios das herkömmliche Training wie Schigymnastik und Zirkeltraining abgenommen habe und die neuen Trainingsarten unter dem Sammelbegriff "Aerobic" nicht angeboten worden seien. Der Verein habe nun Trainer ausgebildet, um Unterricht…
…im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen, dass in den Vereinen durch die Konkurrenz der Fitness-Studios das herkömmliche Training wie Schigymnastik und Zirkeltraining abgenommen habe und die neuen Trainingsarten unter dem Sammelbegriff "Aerobic" nicht angeboten worden seien. Der Verein habe nun Trainer ausgebildet, um Unterricht…
…Unbestritten ist, dass der Berufungswerber bis zum Beginn seiner Trainertätigkeit in einem Dienstverhältnis zum Fitnessstudio stand, wobei er allerdings in dieser Zeit sein Aufgabenbereich ein anderer war und aus ihm kein Hinweis auf eine Einstufung der späteren Tätigkeit abgeleitet werden kann. Das steuerrechtliche Dienstverhältnis ist…
…Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen, dass in den Vereinen durch die Konkurrenz der Fitness-Studios das herkömmliche Training wie Schigymnastik und Zirkeltraining abgenommen habe und die neuen Trainingsarten unter dem Sammelbegriff "Aerobic" nicht angeboten wurden. Der Verein habe nun Trainer ausgebildet, um Unterricht…