…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 17. Jänner 2024 und der Amtsbeauftragten vom 12…
…Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Behörde, Datum und Unterschrift erfüllen. Gem § 138 Abs 2 FinStrG muss der Spruch den als erwiesen angenommenen Tatbestand genau bezeichnen, denn auch eine Verwarnung muss auf einem objektiven Tatbestand, also auf einer strafbaren Handlung beruhen (VwGH 14.11.1968, 642/68; UFS 25…
…zufällig ausgesuchten, überprüften und z.T. dargestellten Fällen erkannt werden konnte, möge sie diese im weiteren Verfahrensverlauf vorlegen und hinreichend genau bezeichnen bzw. begründen. Allerdings stellt sich die Frage, warum diese Fälle von Seiten des Abgabepflichtigen nicht schon im bisherigen Betriebsprüfungsverfahren belegt wurden bzw. belegt…
…Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Behörde, Datum und Unterschrift erfüllen. Im Spruch ist der als erwiesen angenommene Tatbestand genau zu bezeichnen, denn auch eine Verwarnung muss auf einem objektiven Tatbestand, also auf einer strafbaren Handlung beruhen (VwGH 14.11.1968, 642/68). Darin besteht kein Unterschied zu den…
…dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Eine Verwarnung ist mit Bescheid auszusprechen. Der Bescheid muss alle inhaltlichen Voraussetzungen, das sind Spruch, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Behörde, Datum und Unterschrift erfüllen. Im Spruch ist der als erwiesen angenommene Tatbestand genau zu bezeichnen, denn auch eine…
…diese Einstellung angefochten, da nach Ansicht des Amtsbeauftragten hinsichtlich beider Beschuldigter der Tatbestand des § 25 FinStrG nicht erfüllt sei. Im Spruch eines Erkenntnisses sei der als erwiesen angenommene Tatbestand genau zu bezeichnen, denn auch eine Verwarnung müsse auf einer strafbaren Handlung beruhen. Nach Ansicht des…
…3 KStG 1988 ein Zuschlag in Höhe von 25% von jenen Beträgen zu entrichten, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichne. Das Bundesfinanzgericht räumte der Beschwerdeführerin eine Frist zur Äußerung und für eine allfällige Akteneinsicht von sechs…
…1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Gemäß Abs. 2 leg. cit. sind, soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß…
…Wien, vertreten durch Lughofer Rechtsanwälte, Graben 16, 4020 Linz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Juli 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…
…74*** und ***75*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***88***, ***89*** wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2.8.2024 sowie die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 18.7.2024 gegen…
…Kapitalertragsteuer für verdeckte "Gewinnausschüttung", in Höhe von insgesamt € 88.292,77 bewirkt habe, indem er ihre Einbehaltung, Anmeldung und Abfuhr zu genau bestimmten Zeitpunkten unterlassen habe, und hiedurch "das" [die] Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe, weshalb über ihn gemäß …
…verwiesen. Der Bf. habe beim bezeichneten Finanzamt um einen außergerichtlichen Ausgleich seiner nach seinem Konkurs aus einer Geschäftsauflösung resultierenden Abgabenschulden ersucht und sei in Erwartung eines diesbezüglichen Bescheides gewesen. Genau in dieser Zeit habe er dann die genannte Strafverfügung erhalten und (irrtümlich) angenommen, der darin…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG über die als Einspruch bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 19. März 2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 02…
…fachkundigen Laienrichter ***10*** und ***11*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.7.2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Graz Stadt als Organ des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
…in der Finanzstrafsache gegen A.B., P., vertreten durch GPLS Rechtsanwälte GLOSS PUCHER LEITNER SCHWEINZER BURGER, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 3, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. b und 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen für 3-6/2006 eine Verkürzung an Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 34.723,54 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
… 83 Abs. 3 WTBG verfügt hat, durch den Spruchsenat keine Beeinträchtigung berechtigter Interessen. Es waren bei dieser Strafbeschwerde lediglich die durch den Beschuldigten begangenen Finanzvergehen durch das BFG detailliert zu bezeichnen, dies konnte auch in einem reinen Aktenverfahren mit Senatsbeschluss erfolgen, damit konnte von der…
…1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs…
…Bf2-Adr***, 2. ***Bf1***, geboren 1968, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Sokolski Madany Rechtsanwälte OG, Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels und der Verletzung von Verpflichtungen im Barmittelverkehr nach §§ 13, 48b Abs 1 Z 1 und 35 Abs. 1 lit…