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27 Treffer1643 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…einmalige Betätigung sind in den 24-Stunden-Zeitraum nicht einzubeziehen. Beispiele für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten: Auf- und Abbau des Festzeltes bei einer Festveranstaltung, Werbung für eine Glücksspielveranstaltung oder eine Festveranstaltung, Proben für eine Konzert- oder Brauchtumsveranstaltung, Herstellung von Programmen Rz 142: Nachhaltigkeit ist daher gegeben…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…handelt es sich dabei um Einnahmen des unentbehrlichen Hilfsbetriebs. Zu Eintrittsgeldern bei entgeltlichen Festveranstaltungen siehe Rz 306 bis 308 "Vereinsfest". Entgeltliche Festveranstaltungen Rz 270: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Erholungsheim Rz 271: Siehe Rz 278 "Heimbetrieb". Fitnessstudio Rz 271a: Betreibt ein Verein…

VB-04043. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2015

…Amtsträger wie Exekutiv- und Justizbeamte aber auch Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Bezüglich des "privaten" Umganges mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (zB im Rahmen einer Festveranstaltung) unterliegen die genannten natürlichen Personen dem Pyrotechnikgesetz 2010 in vollem Umfang. (2) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abs. 1 Anwendung findet…

UFSW RV/3647-W/08Schätzungsbefugnis der Behörde aufgrund ungeklärter Privateinlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…17. September 2007 Rechnung getragen. Im Betriebsprüfungsbericht vom 13. September 2007 sind (was den strittigen Punkt betrifft) folgende Umstände festgehalten: Die Bw. habe eine Halle für Festveranstaltungen wie Hochzeiten und dergleichen vermietet. Diesbezügliche Mieteinnahmen seien in den Steuererklärungen erfasst. Die Einnahmen eines Imbissstandes in Wien…

VB-04042. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bezüglich "privatem" Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (zB im Rahmen einer Festveranstaltung) unterliegen alle genannten natürlichen Personen dem Pyrotechnikgesetz 2010 in vollem Umfang. Hinsichtlich weiterer Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich des Pyrotechnikgesetzes 2010 siehe Abschnitt 3.2. (4) Die Besitz- und Verwendungsbewilligung bildet eine erforderliche…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sie teilen das Schicksal des entsprechenden Betriebes und sind daher, je nach der Eigenschaft des Betriebes, steuerpflichtig oder steuerfrei. Beispiele: Anlässlich einer Festveranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, wohl aber Spenden erwartet. Die Zuwendungen stellen Betriebseinnahmen der Veranstaltung dar. 2.3.2.5.2 Mitgliedsbeiträge Rz…

UFSW RV/1245-W/12Infrastrukturnutzungsvertrag und Zugtrassenvereinbarung ohne Anschluss eines Verzeichnisses von konkreten Zugtrassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012Teil 2/2

… 1090). Als Beispiel führen Arnold/Arnold an: "Für eine Festveranstaltung werden 120 Stühle gemietet. Der Mieter kann aus einem Vorrat des Vermieters von vielleicht 500 Stühlen für den vereinbarten Gebrauch die Lieferung von 120 Stück mittlerer Art und Güter verlangen und die Auswechslung unbrauchbarer Stühle…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Fischereirechte, gewerbliche Unternehmungen. Das Bestandrecht ist gleichfalls Gegenstand weiterer Bestandnahme. Es können auch bloß der Gattung nach bestimmte Sachen den Gegenstand der Miete bilden (Gattungsmiete, z.B. für eine Festveranstaltung werden Stühle gemietet uä....). (ebenso Würth in Rummel 2, Rz 13 zu §§1092-1094). Demgegenüber…

UFSW RV/0382-W/09Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

…Arbeitsgespräche, Funktionärsgespräche, Arbeitssitzungen, ein Wahlgespräch) und andererseits um Einladungen zu verschiedensten Feierlichkeiten (Begräbnis, Geburtstag, Sponsion, Festveranstaltung, Punschhütte). Unter dem Begriff der Werbung ist im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (VwGH 26.3.2003, 97/13/0108; 16.10.2002, 98/13/0206). Auch…

UFSW RV/3690-W/02Betriebsausgaben/Werbungskosten eines Bildungsmanagers/Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006Teil 2/3

… siehe Pkt. 3.3.16 | 19.09.1998 | 4,90 x 180 km-Geld | 882,00 | Festveranstaltung Volkskultur; s.3.3.16 | | | 1.865,00 | | | | | | 1999 | zweitinstanzlich nicht | | |…

UFSW RV/3690-W/02Betriebsausgaben/Werbungskosten eines Bildungsmanagers/Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006Teil 3/3

…betrieblich veranlasste Fahrt nicht absetzbar ist. Die Fahrten am 23. Jänner 1998 zum Ball des Sports, am 19. September 1998 zur Festveranstaltung Volkskultur, am 21. Oktober 1999 betr Theater/Insektarium und am 27. Dezember 2000 zur Vorstellung Meisterklasse sind jeweils durch Angelegenheiten veranlasst, die gemäß …

UFSS RV/0134-S/021. Ist der Bestandgegenstand ausreichend bestimmt, wenn nur der Appartementtyp festgelegt ist. 2. Was zählt zum Wert der bedungenen Leistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2004

…bestimmte Anzahl nicht näher bestimmter Reitpferde des Stallbesitzers für einen Ausritt, ein nicht näher bestimmtes Fahrzeug aus dem Wagenpark des Autovermieters für einen Ausflug ohne von diesem beigestellten Fahrzeuglenker oder eine Anzahl von nicht näher bestimmten Stühlen für eine Festveranstaltung bildet (Klang in Klang, 2…

BFG RV/7101510/2012Frage der Begünstigung iSd § 34 ff BAO eines BgA einer Körperschaft öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer Jungendherberge mit Kantinenbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2015Teil 1/2

…Shirts für die Gäste des Jugendgästehauses handelte. Den durch die AP unter Berücksichtigung des Steuersatzes von 20% ermittelten Netto-Beträgen aus den bisher mit 10% versteuerten Getränkeumsätzen aus Festveranstaltungen wurde im Rechtsmittel nicht widersprochen. Die Abgabenbehörde erließ in der Folge eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung (BVE)…

BFG RV/7101510/2012Frage der Begünstigung iSd § 34 ff BAO eines BgA einer Körperschaft öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer Jungendherberge mit Kantinenbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2015Teil 2/2

…als üblicherweise im Gefolge einer Beherbergungsleistung vorkommend darstellt. Vielmehr erfüllte die „Naschkammer“ durch ihr umfangreiches Angebot ihren eigenständigen Zweck als Kantine und gaststättenähnlicher Betrieb sowohl für die Beherbergungsgäste als auch Touristen und Tagesgäste und im Rahmen von Festveranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen etc. Die Umsätze der…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 3/3

…zur Anwendung der linearen Methode Bescheid wusste, ist dazu auszuführen, dass kurze Anrufe bzw. Gespräche bei Festveranstaltungen bzw. auch die Vorlage eines Beispielfalles durch einen Bankenvertreter wohl kaum ausreichen, um einen Vertrauenstatbestand zu derartig komplexen Fragestellungen zu begründen, insbesondere weil offenbar auch der tatsächliche Umfang…