…stellt sich die Rechtslage zusammenfassend folgendermaßen dar: Da auf Bescheide über die Festsetzung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem GSBG die Bestimmung des § 201 BAO anzuwenden ist, müssen solche Bescheide, mit denen die (gemäß § 4 erster Satz GSBG als selbst zu berechnende Abgaben geltenden) Beihilfen…
…Abgabe der höchst mögliche Prozentsatz angewendet wurde. Einzig Umsatzsteuer 2000 ergab lediglich eine im Vergleich zur Jahresabgabe geringere Nachforderung in Höhe von 2.906,63 €, da vom Finanzamt die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für 2000 in Höhe von 9.000,63 € berücksichtigt wurden. Die Festsetzung…
…erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO BAO bedingt. Folglich ist im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO vorliegen. Der darin für die erstmalige Festsetzung bestimmte…
…die Festsetzung der Aussetzungszinsen erst mit Bescheid vom 7. Oktober 2005 erfolgte, wären die Zinsen jedoch nur (vom 4. September 1992) bis 3. März 2004 zu berechnen gewesen, da der Ablauf der gesamten Abgabe bereits zu diesem Zeitpunkt verfügt war. Hingegen wurde nach Ergehen der…
…Die Einbringung der gesamten Abgabe sei beim Mieter nicht möglich. Daher sei ein gleich lautender Bescheid an den Vermieter ergangen. Wie bereits im bekämpften Bescheid in seiner Begründung ausgeführt worden sei, sei die Gebühr beim Mieter nur teilweise einbringlich. Eine nähere Ausführung der einzelnen Exekutionsschritte…
…Folgejahre mit 11.023,59 € festgesetzt und wie folgt begründet: Die für die Festsetzung der Vorauszahlungen maßgebliche Veranlagung betreffe das Jahr 2005. Gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 sei daher die maßgebliche Abgabenschuld in Höhe von 10.113,39 € um 9% erhöht worden. …
…1 Z 3 NoVAG) ist die Normverbrauchsabgabe vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen (§ 11 Abs. 2 NoVAG). Es handelt sich damit um eine Selbstberechnungsabgabe. Die Rückerstattung des Zuschlages gem. § 6a NoVAG kann nur im Wege der Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen…
…selbst berechneten Abgabenbetrages - nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Dabei sind - zwingend und somit ohne jeden Ermessensspielraum - die gesetzlichen Fristen zu beachten, wobei es unbestritten ist, dass der Antrag (27.12…
…eine Ermessensentscheidung getroffen werden kann. In dieser müsste auch das bisherige steuerliche Verhalten unseres Mandanten, nämlich der eindeutig bekundete und auch bis dato realisierte Wille zur gänzlichen Tilgung des gesamten Abgabenrückstandes, seinen entsprechenden Niederschlag finden. Unter Würdigung sämtlicher Ausführungen zur vorliegenden Sachlage beantragen wir daher…
…Mineralölen, die in Österreich abgegeben, steuerlich angemeldet und versteuert wurden, waren deshalb als Teil der gesamten Abgaben erstmalig festzusetzen und die darauf bereits entrichtete Mineralölsteuer entsprechend zu berücksichtigen. F) Zur Berechnung im Einzelnen: Die Verbrauchsteueranmeldungen bzw. Leermeldungen für die Monate Juli, August und Dezember 2010…
…unberechtigt. In der Begründung werde nur auf die §§ 9 und 18 Abs. 7 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 Bezug genommen. Im Jahr 2013 habe der Bf. die Gebrauchsabgabe für das Jahr 2013 bezahlt. Es sei daher eine Festsetzung der gesamten Abgaben nach den Bescheiden jedenfalls unrichtig. Dies…
…die Verantwortlichkeit für die abgabenrechtlichen Pflichten (für das gesamte Unternehmen) einem Geschäftsführer zugewiesen, während der andere Geschäftsführer sich beispielsweise um die betrieblichen Belange des Unternehmens kümmert. In derartigen Fällen ist nach ständiger Rechtsprechung der mit den abgabenrechtlichen Agenden nicht befasste Vertreter der Gesellschaft nur dann…
…bei der NoVA mit allen ihren Bestandteilen um eine Selbstberechnungsabgabe. Da die hier zu beurteilende NoVA bislang noch nie bescheidmäßig festgesetzt wurde, kann eine Rückerstattung des Zuschlages (§6a NoVAG) nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen…
…nach § 6a NoVAG – und somit eine Korrektur des ursprünglich erklärten bzw. selbstberechneten Abgabenbetrages – nur im Wege einer erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen. Allerdings ist diese Festsetzung gemäß § 201 BAO an Voraussetzungen gebunden. Nach der Aktenlage ist unstrittig, dass der Bf. den Antrag am 19…
…Honorare der T-AG seien wirtschaftlich betrachtet dem Bf. zuzurechnen, somit keinen Bedenken“ (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Da das Bundesfinanzgericht auch im Einhebungsverfahren an die rechtlichen Feststellungen des VwGH im Festsetzungsverfahren gebunden ist, kann die Vereinbarkeit der Festsetzung der gegenständlichen Abgaben aus…
…6a NoVAG) nur im Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Auf Nachfrage erklärte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers in der mündlichen Verhandlung, er stimme mit der vom Finanzamt vorgenommenen Interpretation des "Antrages auf…
…Wege einer solchen erstmaligen Festsetzung der gesamten Abgabe erfolgen, was das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 BAO bedingt. Die hier stattzufindende Prüfung reduziert sich damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 2 BAO. Diese Regelung wurde mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz …
…gehalten, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen. Es könne davon ausgegangen werden, dass dem Bw. die Rechtslage über die bestehende Steuerpflicht des Gewinnes 2008 bekannt gewesen sei. Er habe auch nicht für entsprechende Einkommensteuervorauszahlungen Sorge getragen, wodurch die hohe Nachforderung entstanden sei. Aus einem der…
…in einer gemäß § 201 Abs. 4 zusammengefassten Festsetzung von Abgaben Abs. 1 mit der Maßgabe, dass als Fälligkeitstag der gesamten Abgabenforderung der Fälligkeitstag der jüngsten zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeit anzusehen ist. Auf Grund der Bescheide vom 8. Februar 2006 betreffend die Umsatzsteuer 2002, 2003 und 2004…
…somit ein Vertreter des Dienstnehmers ***Bf*** beim Dienstgeber ***3***. Somit ist unserer Meinung nach die Festsetzung der gesamten Abgaben hinsichtlich Lohnsteuer, DB, DZ und Sozialversicherung nicht bei Herrn ***Bf*** als Dienstgeber festzusetzen, sondern beim eigentlichen Auftraggeber bei der Firma ***3***. Dies ergibt sich insofern daraus…