5.9.11 Familienheimfahrten 5.9.11.1 Voraussetzungen Rz 354: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten…
…Lebzeiten der Ehegattin des Bf. im Jänner 2018 nicht zumutbar war. Während mit der Abgabenerklärung 2018 noch Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 7.127 € und Familienheimfahrtkosten in Höhe von 1.800 € jeweils als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG geltend gemacht…
…Beschwerde geltend gemachten Familienheimfahrtkosten für den Zeitraum 02-12/2018 die Anerkennung des Werbungskostencharakters wegen Fehlens der Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.12.2018 abzusprechen. Es war daher der Antrag auf Anerkennung von Familienheimfahrtkosten in Höhe…
…B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 beantragte der Ehegatte einer in Polen wohnhaften Pensionistin die Anerkennung von Familienheimfahrtskosten in Höhe von 2.000 € sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.280 € als Werbungskosten gemäß …
…des Bf. vom 06.03.2019 Über das abgabenbehördliche Ergänzungsersuchen zur Abgabenerklärung 2018 vom 04.03.2019 hinauf wurde mit dem Schreiben des Bf. vom 06.03.2019 zu den geltend gemachten Werbungskosten, was die "Familienheimfahrtkosten" iSd § 16 EStG 1988 anbelangt, im Wesentlichen vorgebracht, dass…
…Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte | -2.584,65 | € | Werbungskosten laut Parteieneinigung | -1.167,22 | € | Holster | -29,90 | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit- NEU | 17.612,62 | € | Familienheimfahrtkosten Feststehender Sachverhalt: Der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. AB und die weiteren Senatsmitglieder Mag. CD, Mag. EF und Mag. GH im Beisein des Schriftführers IJ in der Beschwerdesache NN, Adresse1, über die Beschwerden vom 27. Februar 2012 bzw. vom 22. Mai 2102…
Aus dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers, das auch die belangte Behörde ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, geht hervor, dass der Beschwerdeführer zunächst in seinem Reihenhaus in Ort1, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg gelebt hat. Im Herbst 2007 ist der Beschwerdeführer zur Absolvierung eines Universitätsstudiums…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 27. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 30. Oktober 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 05.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 25.02.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache DI A.A. A., A-Straße 10/13, 1XXX Wien, vertreten durch Mag. Cornelia Ahmadian, geborene Böhler, von der Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, Schönbrunnerstraße 222/Tür…
…doppelten Haushaltsführung beim Bf. für das Jahr 2014 nicht vorgelegen sind, sind die Familienheimfahrtskosten zwischen der Hauptwohnsitzadresse des Bf. in Wien und dem Aufenthaltsort der Bf.-Ehegattin und den gemeinsamen Kindern in A-Stadt dem Bereich der privaten Lebensführung des Bf. im Jahr 2014 zuzurechnen…
42.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 1032610341 Rz 10319: § 16 Abs. 2 EStG 1988, § 19 EStG 1988 sowie § 295a BAO - Rückzahlung von Einnahmen - Keine Anwendbarkeit des § 295a BAO (Rz 319) (2007) Eine Steuerpflichtige hatte Teile des im Kalenderjahr 2005 erhaltenen Krankengeldes der Wiener…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 16. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Roman Galehr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
5.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung Rz 346: Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung (Rz 344 und Rz 345) nicht vor oder sind sie weggefallen (zB (Ehe)Partner beendet seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.E., Adresse, vom 2. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. März 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2009 wird mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 26. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. November 2010, StNr., betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Abgabenbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., PLZ Ort, Straße, vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts GmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, und Mag. Erwin KLAUS Steuerberatungs GmbH, 2120 Wolkersdorf, Withalmstraße 1/3/7, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 15. Juni 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Y X vom 23. Mai 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt…