…Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen…
…Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Daher entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (VwGH 31.10.2000, 96/15/0001). Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht gemäß § 33 Abs…
…auf Familienbeihilfe zu übermitteln. Am 13.11.2010 übermittelte die Bw. dieses Schreiben mit dem beigelegten Dienstvertrag, aus dem hervorging, dass der Vertrag in eine unbefristete Anstellung übergegangen ist. Mit Datum 25.11.2010 erhielt die Bw. den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
…5,35 € | 128,40 € Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. März 2008 wurde die Berufung gegen den Bescheid bereffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt nach vorheriger Darstellung der bezughabenden Rechtslage folgendes…
…Übrigen ist anzumerken, dass C seit 24.5.2004 eigene Einkünfte hat und somit selbsterhaltungsfähig ist und für Juni 2004 auch aus diesem Grund kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. § 26 Abs 1 FLAG 1967 lautet: " § 26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die…
…zum Haushalt des Vaters bestand im Berufungszeitraum ein Anspruch des Vaters, welcher einen gleichzeitigen Anspruch der Mutter auf Gewährung der Familienbeihilfe ausschloss. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat derjenige, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Juli 2010 wurden vom Berufungswerber (Bw) zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt € 8.290,- für die Kinder L und M gemäß § 26 Abs…
…L. noch das Studienblatt für das Sommersemester 2005 vor. Das Finanzamt erließ am 2. August 2007 den verfahrensgegenständlichen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2005 im oben genannten Ausmaß und führte dazu aus, dass…
…betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen a) für das Kind A , für den Zeitraum Jänner 2010 und Oktober 2010 bis September 2011, b) für das Kind B , für den Zeitraum Jänner 2010 bis Oktober 2011 und zu Recht erkannt: I.a) Der…
…Jänner 2002 bis September 2005 zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i.H.v. 11.035,20 € und Kinderabsetzbeträge (KAB) i.H.v. 4.581 € für seine Tochter A, geb. 25. Jänner 1994, und seinen Sohn B, geb. 22. April 1995, bezogen hat. Vom Finanzamt…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 zurück und begründete dies wie folgt: Gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) genannte Gebietskörperschaft…
…August 2006 nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit (was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist) der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch…
…sowohl ihren Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt als auch die Abmeldung ihres Sohnes Da vom Schulbesuch mit Stichtag 16. Jänner 2007 unterlassen hat dem zuständigen Finanzamt zu melden. Gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen…
…ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i.H.v. 1.756,50 € und Kinderabsetzbeträge (KAB) i.H.v. 559,90 € für den Zeitraum Juni 2006 bis April 2007 für ihren Sohn A, geb. XX. XX. 1982, bezogen hat. Es wurde festgestellt…
…da die Familienbeihilfe auf das Konto des Gatten einbezahlt worden sei, auf das die Bw keinen Zugriff gehabt habe. Da die Bw als Bescheidadressatin aufscheint, ist sie die Bezugsberechtigte und kann die zu Unrecht bezogene Familiebeihilfe auch nur von ihr zurückgefordert werden. Im Erörterungsgespräch hat…
…Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 26 Abs.1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine…
…Christine Nemeth, vom 30. Oktober 2006 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum 1.6.2004-31.12.2004, 1.1.2005-30.6.2005, 1.9.2005-31.10.2005, 1.1.2006-28.2.2006 entschieden: Die Berufung…
…11.2002, 2002/13/0079). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht somit auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung, wobei im vorliegenden Berufungsfall die Auszahlung der rückgeforderten Beträge ohnehin nicht irrtümlich durch das Finanzamt erfolgte, sondern aufgrund…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Margot Tonitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und an Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 für die Kinder M. B und P…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Zeit vom 1. Jänner 2001-28. Februar 2002 vom 18. Juni 2002 entschieden: Die Berufung wird…