…vertreten durch Karner & Mayer, Rechtsanwaltspartnerschaft, Steyrergasse 103/2, 8010 Graz gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 19.03.2012, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder A, geb. TT.MM.JJJJ und B, geb. T.M.JJJJ zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach Abs 2 leg. cit besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische…
…auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wobei jedoch eine in den nachfolgenden Absätzen definierte Ausgleichszahlung unter den dort angeführten Bedingungen möglich wäre. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wobei jedoch eine in den nachfolgenden Absätzen definierte Ausgleichszahlung unter den dort angeführten Bedingungen möglich wäre. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…Fall nicht behauptet werden, nur zu Prüfungszeiten an der Universität anwesend zu sein haben. Daher liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für die beiden Kinder des Berufungswerbers nicht vor. Aus den angeführten Gründen war wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 21. Juni…
…7. Juli 2006 einen Bescheid und wies den Antrag vom 27. Oktober 2005 mit der Begründung ab, dass nach den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, die sich ständig im Ausland aufhalten. Die Bw. erhob mit Schreiben vom 4. August…
…steht keine Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung zu. Sie leben in Österreich in einer Lebensgemeinschaft mit Frau H . Die Ehe in Polen ist zwar aufrecht, aber Sie leben von ihrer Ehefrau getrennt. Es ist daher nicht anzunehmen, dass Sie die Differenzzahlung für die Kinder in Polen verwenden…
…November 2005 einen Bescheid und wies den Antrag vom 17. Februar 2005 auf Gewährung der Familienbeihilfe für die drei minderjährigen Kinder ab Mai 2004 mit der Begründung ab, dass sich der Artikel 77 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 nur auf Empfänger von…
…Staates auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Da Sie mit Ihrer Familie in Deutschland wohnhaft sind, der Mutterschutz im Juli 2002 ausläuft und Sie ab diesem Zeitpunkt keine Bezüge in Österreich erhalten, besteht ab August 2002 kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Purkersdorf betreffend Familienbeihilfe ab 1. September 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist verheiratet, wohnt in Österreich und ist bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt. Er beantragt für seine fünf Kinder die Familienbeihilfe ab September…
… 5 Abs. 4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit…
… 5 Abs. 4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit…
… 5 Abs. 4 (bzw. Abs. 3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland, zB in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit…
…ua. ausgesprochen: Im Beschwerdefall ist nun entscheidend, dass (auch) österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs 4 FLAG erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, beispielsweise in der Türkei, aufhalten. Solcherart…
…auch Maßnahmen auf dem Gebiete des Sozialrechtes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden einige Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsah, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua…
…auch Maßnahmen auf dem Gebiete des Sozialrechtes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden einige Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsah, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua…
…auch Maßnahmen auf dem Gebiete des Sozialrechtes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden einige Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsah, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua…
…auch Maßnahmen auf dem Gebiete des Sozialrechtes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden einige Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsah, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua…
…auch Maßnahmen auf dem Gebiete des Sozialrechtes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden einige Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsah, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…