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83 403 Treffer178 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/07Rückforderung der Ausfuhrerstattung, da die Erzeugnisse nicht den Bedingungen von Artikel 9 Absatz 2 des EWG-Vertrages entsprechen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2008

…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…

UFSZ3K ZRV/0129-Z3K/07Rückforderung der Ausfuhrerstattung wegen Verarbeitung von Nichtgemeinschaftswaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.08.2008

…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/07Rückforderung der Ausfuhrerstattung wegen Verarbeitung von Nichtgemeinschaftswaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.07.2008

…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

…aaO E 17).' Im vorliegenden Fall handelt es sich weder um Schäden wegen unzureichender Durchforstung noch um solche aufgrund unsachgemäßer, bzw. nicht ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Betriebsführung. Das Auftreten der Eichenmistel ist ausschließlich auf die Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen. Der Begriff der zitierten "typischen Betriebsgefahr" ist in…

UFSZ3K ZRV/0324-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der aktiven Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…

UFSZ3K ZRV/0050-Z3K/08Zahlung der Ausfuhrerstattung bei Verendung von Tieren während des Transports
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.05.2008

…Regelung dar und ist daher restriktiv auszulegen und anzuwenden. Verenden Tiere während eines längeren Transports oder unmittelbar im Anschluss daran an einer Erkrankung, so ist dies weder ungewöhnlich noch unvorhersehbar und stellt keinen Fall höherer Gewalt dar. Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr…

UFSL RV/0094-L/10Kein § 12 EStG für Körperschaften für die Aufdeckung stiller Reserven nach dem 31.12.2004 - auch nicht bei Vernichtung durch höhere Gewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…Versicherungsvergütung in Höhe des Neuwertes erst nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt. Mangels Differenzierung der Bestimmung des § 12 gilt der Ausschluss von Körperschaften von dieser steuerlich begünstigenden Aufschiebung der Besteuerung auch für den hier vorliegenden Fall höherer Gewalt iSd § 12 Abs. 5 EStG 1988 (vgl…

UFSZ4I ZRV/0016-Z4I/03Differenzierte Erstattung, Frist zur Einreichung von Unterlagen für die Erstattungszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.04.2004

…2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 schreibt klar und eindeutig vor, dass die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung, außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen sind. Zusätzliche Fristen für die Vorlage können gemäß…

UFSZ3K ZRV/0325-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…

UFSZ3K ZRV/0108-Z3K/05Frist zur Einreichung des Antrages und aller zur Zahlung der Ausfuhrerstattung erforderlichen Unterlagen; Erbringung des Ausfuhrnachweises durch Vorlage eines Kontrollexemplars T5
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2006

…In einem solchen Fall würde die zu zahlende Erstattung gemäß Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a) der Erstattungs-V 85% der Erstattung betragen, die bei Erfüllung aller Voraussetzungen gezahlt worden wäre. Ein Fall höherer Gewalt liegt nicht vor und wurde dies von der Bf auch…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…Art. 905 Abs. 1 Satz 1 ZK-DVO erfüllt gewesen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) könne eine unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung ein Fall höherer Gewalt und damit auch ein besonderer Umstand sein. Dies rechtfertige eine Erstattung gemäß Art. 236 ZK. Dies…

UFSZ3K ZRV/0101-Z3K/09Anerkennung eines mangelhaften Kontrollexemplars T5 als Nachweis im Ausfuhrerstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.07.2009

…Zahlung der Erstattung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999, außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen sind, konnte bei Erlassung des Rückforderungsbescheides - und kann auch zum jetzigen Zeitpunkt -…

ZT-250523. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…zu leisten: Für den KN-Code 0102 29 10: 28 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 29: 56 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 49: 105 EUR je Tier Außer im Fall höherer Gewalt wird diese Sicherheit erst freigegeben…

UZK-IAArtikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Systeme werden ständig verfügbar gehalten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht a)in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Systeme, die Gegenstand der Vereinbarungen nach Absatz 1 sind, oder auf nationaler Ebene, wenn es solche Vereinbarungen nicht gibt; b)im Fall höherer Gewalt.

MO-83007.1.3. entfällt
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

…Vermerk zu enthalten: "Zusätzliche Lizenz - Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 27/2008," Außer im Fall höherer Gewalt verfällt die Sicherheit für jene Menge, für die innerhalb von 4 Monaten ab der Annahme der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr keine zusätzliche Einfuhrlizenz vorgelegt…

MO-83007.8.3. VO 480/2012 - Bruchreis zur Herstellung bestimmter Lebensmittelzubereitungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…6 Monaten ab diesem Zeitpunkt an dem angegebenen Verarbeitungsort der Erzeugung einer Ware des KN-Codes 1901 10 zugeführt worden ist. (6) Die Gesamtbetrag der hinterlegten Sicherheit wird - abgesehen im Fall höherer Gewalt - nur bei Erfüllung der Bedingungen nach Absatz 6 freigegeben. Für jene Warenmenge…

UFSZ3K ZRV/0034-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.09.2006Teil 3/4

…Ware beantragt, für die wegen des (damals) fehlenden Ursprungsnachweises in der Gemeinschaft keine Erstattung hätte gewährt werden dürfen. Ohne einen entsprechenden Erstattungsanspruch ist eine gewährte Erstattung aber zurückzufordern. Ein Fall von höherer Gewalt, der einen Entfall der Sanktionen bewirken könnte, wird nicht geltend gemacht. Auch…

UZK-DATitel VIII Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…auf einem aktiven Beförderungsmittel befördert wird (Huckepack-Verkehr); (4) Die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Fristen gelten nicht im Fall höherer Gewalt. 1) Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission vom 7. Juli 2009 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen…

UFSZ3K ZRV/0258-Z3K/06Fristen für den Nachweis, dass Erstattungserzeugnisse das Zollgebiet verlassen haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.11.2006

…Gemäß Art. 49 Abs. 2 Unterabsatz 1 VO 800/99 sind die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung ..., außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen. Ist das Kontrollexemplar T5 ... nicht binnen drei Monaten vom Tag…

UFSZ3K ZRV/0030-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.09.2006Teil 3/3

…eine höhere als die ihm zustehende Ausfuhrerstattung beantragt hat, in Frage stellen könnte. 2. Art. 11 Abs. 1 UA 3 erster Gedankenstrich der VO (EWG) Nr. 3665/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2945/94 ist dahin auszulegen, dass kein Fall höherer Gewalt…