…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…
…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…
…in gutem Glauben beantragt. Eine Überprüfung wäre der Bf nicht möglich und auch nicht zumutbar gewesen. Es läge sohin ein Fall höherer Gewalt vor, der die Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattungen ausschließen würde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel…
…aaO E 17).' Im vorliegenden Fall handelt es sich weder um Schäden wegen unzureichender Durchforstung noch um solche aufgrund unsachgemäßer, bzw. nicht ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Betriebsführung. Das Auftreten der Eichenmistel ist ausschließlich auf die Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen. Der Begriff der zitierten "typischen Betriebsgefahr" ist in…
…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…
…Regelung dar und ist daher restriktiv auszulegen und anzuwenden. Verenden Tiere während eines längeren Transports oder unmittelbar im Anschluss daran an einer Erkrankung, so ist dies weder ungewöhnlich noch unvorhersehbar und stellt keinen Fall höherer Gewalt dar. Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr…
…Versicherungsvergütung in Höhe des Neuwertes erst nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt. Mangels Differenzierung der Bestimmung des § 12 gilt der Ausschluss von Körperschaften von dieser steuerlich begünstigenden Aufschiebung der Besteuerung auch für den hier vorliegenden Fall höherer Gewalt iSd § 12 Abs. 5 EStG 1988 (vgl…
…2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 schreibt klar und eindeutig vor, dass die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung, außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen sind. Zusätzliche Fristen für die Vorlage können gemäß…
…die mangelhafte Betriebsorganisation und immer wieder auftretende Probleme mit Mitarbeitern zurückzuführen, dass es zum Verschwinden von Waren gekommen sei. Auch eine solche unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung sei ein Fall höherer Gewalt. Fest stehe jedenfalls, dass zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung die gegenständlichen Waren nicht mehr vorhanden…
…In einem solchen Fall würde die zu zahlende Erstattung gemäß Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a) der Erstattungs-V 85% der Erstattung betragen, die bei Erfüllung aller Voraussetzungen gezahlt worden wäre. Ein Fall höherer Gewalt liegt nicht vor und wurde dies von der Bf auch…
…Art. 905 Abs. 1 Satz 1 ZK-DVO erfüllt gewesen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) könne eine unzulängliche Arbeitsweise der Verwaltung ein Fall höherer Gewalt und damit auch ein besonderer Umstand sein. Dies rechtfertige eine Erstattung gemäß Art. 236 ZK. Dies…
…Zahlung der Erstattung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999, außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen sind, konnte bei Erlassung des Rückforderungsbescheides - und kann auch zum jetzigen Zeitpunkt -…
…zu leisten: Für den KN-Code 0102 29 10: 28 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 29: 56 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 49: 105 EUR je Tier Außer im Fall höherer Gewalt wird diese Sicherheit erst freigegeben…
…Systeme werden ständig verfügbar gehalten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht a)in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Systeme, die Gegenstand der Vereinbarungen nach Absatz 1 sind, oder auf nationaler Ebene, wenn es solche Vereinbarungen nicht gibt; b)im Fall höherer Gewalt.
…Vermerk zu enthalten: "Zusätzliche Lizenz - Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 27/2008," Außer im Fall höherer Gewalt verfällt die Sicherheit für jene Menge, für die innerhalb von 4 Monaten ab der Annahme der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr keine zusätzliche Einfuhrlizenz vorgelegt…
…6 Monaten ab diesem Zeitpunkt an dem angegebenen Verarbeitungsort der Erzeugung einer Ware des KN-Codes 1901 10 zugeführt worden ist. (6) Die Gesamtbetrag der hinterlegten Sicherheit wird - abgesehen im Fall höherer Gewalt - nur bei Erfüllung der Bedingungen nach Absatz 6 freigegeben. Für jene Warenmenge…
…Ware beantragt, für die wegen des (damals) fehlenden Ursprungsnachweises in der Gemeinschaft keine Erstattung hätte gewährt werden dürfen. Ohne einen entsprechenden Erstattungsanspruch ist eine gewährte Erstattung aber zurückzufordern. Ein Fall von höherer Gewalt, der einen Entfall der Sanktionen bewirken könnte, wird nicht geltend gemacht. Auch…
…auf einem aktiven Beförderungsmittel befördert wird (Huckepack-Verkehr); (4) Die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Fristen gelten nicht im Fall höherer Gewalt. 1) Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission vom 7. Juli 2009 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen…
…Gemäß Art. 49 Abs. 2 Unterabsatz 1 VO 800/99 sind die Unterlagen für die Zahlung der Erstattung ..., außer im Fall höherer Gewalt, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung einzureichen. Ist das Kontrollexemplar T5 ... nicht binnen drei Monaten vom Tag…
…eine höhere als die ihm zustehende Ausfuhrerstattung beantragt hat, in Frage stellen könnte. 2. Art. 11 Abs. 1 UA 3 erster Gedankenstrich der VO (EWG) Nr. 3665/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2945/94 ist dahin auszulegen, dass kein Fall höherer Gewalt…