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UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…ein zumutbares Verkehrsmittel gibt. Selbst wenn im Fall der Tochter der Berufungswerberin auf Grund der konkreten Ausbildungszeiten die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde unter Umständen nicht oder nicht immer möglich ist, führt dies nicht zur Zuerkennung des Pauschbetrages…

BFG RV/7103702/2017Keine auswärtige Berufsausbildung, da die Ausbildungsstätte (Schule) im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen (innerhalb von 80 km und Fahrzeit von weniger als einer Stunde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2023

…Nach § 2 dieser Verordnung gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…dass nicht auf die Besonderheit der Fahrbewegungen im Einzelfall, sondern ganz allgemein auf die Dauer der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Ausbildungsort abgestellt wird. Auf Grund der bestehenden Verkehrsverbindungen mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde, auch wenn es sich nicht um…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…dass nicht auf die Besonderheit der Fahrbewegungen im Einzelfall, sondern ganz allgemein auf die Dauer der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Ausbildungsort abgestellt wird. Auf Grund der bestehenden Verkehrsverbindungen mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde, auch wenn es sich nicht um…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung…

BFG RV/5100483/2016Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes, welches nicht in einer "VO-Gemeinde" wohnt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2017

…Salzburg, Senat 3, 15. 7. 2005, RV/0160-S/05); bei einer Fahrzeit von mehr als zwei Stunden in eine Richtung liegt ein Nahebereich nicht mehr vor (UFS Wien, Senat 17, 23. 9. 2003, RV/3891-W/02).“ 1.3 Mit Vorhalt vom 10. Februar…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…für die Hin- und Rückfahrten zwischen diesen beiden Bahnhöfen fahrplanmäßige Fahrzeiten von nicht mehr als einer Stunde bestanden haben. Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen wurden die vom Bw. beantragten Pauschbeträge für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern (2004: 4 Monate à € 110,00 und…

BFG RV/7101933/2014Auswärtige Berufsausbildung - Überschreitung der zumutbaren Fahrzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2014

…Fassung als nicht mehr zumutbar. § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 lautet: „Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde…

UFSI RV/0148-I/11Zumutbare Fahrzeit, wenn der Bahnhof der Verordnungsgemeinde knapp außerhalb des Gemeindegebietes liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…und B/ Bahnhof A in die Fahrzeit miteinzubeziehen was dazu führe, dass sich je eine Fahrzeit zwischen A. und Innsbruck für die Hin-oder Rückfahrt von mehr als einer Stunde ergebe. Die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort sei somit zeitlich nicht zumutbar…

UFSW RV/3891-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine “Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…zu gewähren, mit der Tatsache, dass die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Während morgens eine Verbindung, deren Fahrzeit mehr als 1 Stunde beträgt, besteht, steht nachmittags kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung. Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten gem. § 2…

UFSW RV/4297-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/0415-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2004

…2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/4223-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/0459-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/2279-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…eine Erreichbarkeit mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde gegeben ist (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2009], § 34 Anm. 71). So können sich Verkehrsverbindungen im Lauf der Zeit durch Fahrplananpassungen und Verbesserungen für die Kunden von…

UFSW RV/1109-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2007 und 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…Berufungszeitraum maßgebenden Rechtslage nicht beachtlich. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass während des gesamten Berufungszeitraumes - im Sinne des Erkenntnisses VwGH 8. 7. 2009, 2007/15/0306 während des Tages verwendbare - Verkehrsverbindungen mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde zwischen Weiden am…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der…

BFG RV/1100176/2020Abzugsfähigkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten sowie des ÖAAB-Mitgliedsbeitrages als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2023

…3 Studienförderungsgesetz sei "eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel (...) jedenfalls nicht mehr als zumutbar anzusehen", die dazu in der Folge ergangene Verordnung sehe für Entfernungen über 80 km von einer Zumutbarkeitsprüfung ab und…

UFSW RV/4519-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/1349-W/04Auswärtige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…Ziegler" nicht als "öffentliches" Verkehrsmittel im Sinne der Verordnung angesehen werden. Unstrittig ist ferner, dass am Samstag jedenfalls deutlich mehr als eine Stunde Fahrzeit für die Rückfahrt nötig war. Da die Rückfahrt an allen Schultagen nur mit einer Fahrzeit von über einer Stunde möglich war…