…sei. Die Fahrdauer für die einfache Fahrtstrecke N. - Veterinärmedizinische Universität Wien mit öffentlichem Verkehrsmittel betrage deutlich mehr als eine Stunde. Die angeschlossenen Beilagen beweisen, dass die Zugsfahrzeit zwischen N. und Wien (Wien Meidling und Wien Südbahnhof) in nahezu allen Fällen unter einer Stunde betrage, jedoch…
…Kilometer entfernt. Die schnellste Verkehrsverbindung zwischen diesen Orten beträgt für die Hinfahrt zur Ausbildungsstätte im Jahr 2014 55 Minuten. Die schnellste Verkehrsverbindung für die Rückfahrt beträgt im Jahr 2014 1Stunde und 2 Minuten. Im Einzugsbereich der Wohngemeinde B befinden sich keine weiteren vergleichbaren Ausbildungsstätten. Die…
…und wiederholt beträchtliche Überstunden machen. Nach einer 12- bis 14stündigen Arbeitszeit sei es jedoch unzumutbar, von Fr. bis nach I. zu fahren, zumal die Fahrbahn im Winter regelmäßig schneebedeckt sei und die Fahrdauer bei Schneefall weit über zwei Stunden betrage. Auch die zahlreichen Tunnels stellten…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Der Gleichheitssatz des Art 7 Abs. 1 B…
…Fahrtstrecke und Fahrtdauer am 27.4.2004 erklärte die Bw., dass sie für die Fahrt in eine Richtung grundsätzlich etwa eine halbe Stunde benötige, diese Fahrzeiten aber insbesondere morgens durchaus überschritten würden, weil sie die Fahrten zu Zeiten größerer Verkehrsdichte durchzuführen habe. Unter Berücksichtigung dieses…
…der Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 jeweils mit Bescheiden vom 21. Februar 2011 wiederaufgenommen und mit selben Datum neue Sachbescheide unter Ansatz weiterer bisher in den Bescheiden nicht enthaltenen Einkünften erlassen, da die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers anlässlich einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt am…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Der Gleichheitssatz des Art 7 Abs. 1 B…
…zuzuerkennen. In der von der steuerlichen Vertretung übermittelten Aufstellung für eine "repräsentative Arbeitswoche" von 4.4.2016 bis 8.4.2016 wird die Fahrtdauer unter Inanspruchnahme der Zugverbindung zwischen *Familienwohnsitz nach Beschäftigungsort* angegeben. Mit 16.05.2018 (zugestellt am 18.05.2018) erging die abweisende…
…Der Tochter stünden für die Hinfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer unter einer Stunde und für die Rückfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer knapp über einer Stunde zur Verfügung (ÖBB Fahrpläne September 2022). Die Wegzeit sei an Hand der Fahrzeiten zwischen den zentralen Haltestellen der Wohnsitzgemeinde und…
…2007/15/0306, verwiesen, wonach auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abgestellt wird. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Auf individuelle Unterrichtszeiten wird nicht Rücksicht genommen. Der Gleichheitsgrundsatz des Art 7…
…Ankunft Dienstadresse 42 min.. Nach einer Abfrage durch den UFS auf via.michelin.at beträgt die Fahrtdauer unter Zugrundelegung Abfahrt Adresse Ankunft Arbeitsstätte 43 min. Bei Eingabe von der Adresse Gasse yyy-zzz (Adresse des Sch.) springt der Routenplaner zu Gasse zzz und zeigt eine…
…624/1995 idF BGBl. II 449/2001 stellt ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ab. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an." Im gegenständlichen Fall liegen Fahrten am Montag…
…Nr. 624/1995 idF BGBl. II 449/2001 stellt ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ab. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an." Im gegenständlichen Fall liegen am Montag…
…Die Fahrdauer für die Strecke dn - XX beträgt It Routenplaner 35 Minuten. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24.09.2008 (GZ 2006/15/0001) den Begriff der Unzumutbarkeit unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien wie folgt definiert: "Ob die Überwindung des Arbeitsweges solcherart dem…
…zu berücksichtigen. Die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar, wenn bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km die Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten wird. Laut Fahrplanauskunft (Verkehrsverbund Ost-Region) beträgt die Fahrtdauer unter 2,5 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, mit öffentlichen…
…maßgebliche Vergleichsgröße vernünftigerweise die Fahrtdauer unter Benützung der österreichischen Autobahn (xxx) bzw. der Schnellstraße (yyy) heranzuziehen - wurde anlässlich einer durchgeführten Befahrung der gegenständlichen Wegstrecke durch den Referenten bei günstigen Fahrtbedingungen (trockene Fahrbahn, normaler Verkehr, Einhaltung der jeweilig zulässigen Höchstgeschwindigkeit) eine Fahrtdauer von 25 Minuten bei…
… 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl 624/1995 idF BGBl II 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Beim…
…II Nr. 449/2001 ist für Zeiträume ab 1. Jänner 2002 anzuwenden) ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Beim "günstigsten…
…Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an. Der Umstand, dass der oder…
…1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels abstellt. Es kommt damit auch nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an (VwGH vom 20.12.2016, Ra 2014…