…2022 wurde mit Zustellnachweis (RSb) übermittelt und laut Übernahmebestätigung am 07.03.2022 übernommen. Der gegenständliche Beschluss blieb unbeantwortet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bf wird im Abgabeninformationssystem des Bundes als FinanzOnline-Teilnehmer ("FON-Teilnehmer") ausgewiesen…
…Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vor und beantragte, die Beschwerde als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Beschwerdeführerin wird im Abgabeninformationssystem des Bundes als FinanzOnline-Teilnehmerin ("FON-Teilnehmer") ausgewiesen, womit sie Zugang zu FinanzOnline…
…2023, RV/7103814/2023). Die Bf ist lt. den aktuellen Grunddaten FON-Teilnehmerin und hat der elektronischen Zustellung von behördlichen Erledigungen über FinanzOnline in die Databox zugestimmt und erfolgte bis dato auch kein Widerruf. Das Finanzamt ist daher am 1.11.2023 berechtigt gewesen, die…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Laut Datenbank des Finanzamtes ist der Beschwerdeführer (kurz Bf.) als FON-Teilnehmer angemerkt. Mit Bescheid vom 13.3.2024 wurde der Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2023 veranlagt. Die Zustellung des Bescheides…
…I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf.) ist laut Auskunft der Finanz-Grunddatenverwaltung FON-Teilnehmer. Die elektronisch über FinanzOnline eingebrachte Einkommensteuererklärung 2020 des Beschwerdeführers langte am 18.11.2021 beim Finanzamt ein. Nachdem von zwei Vorhalteschreiben des Finanzamtes vom 22.11.2021 und vom 02.03.2022…
…Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 98 Anm. 8). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FON-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es für die Zustellung nicht an (vgl zB BFG 28.11.2023, RV/7103814/2023; BFG 24.8…
…Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vor und beantragte, die Beschwerden als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Beschwerdeführerin wird im Abgabeninformationssystem des Bundes als FinanzOnline-Teilnehmerin ("FON-Teilnehmer") ausgewiesen, womit sie Zugang zu FinanzOnline…
…ZustG). Eine Ortsabwesenheit von der Wohnung sei vom Bf nicht behauptet worden. Gem § 5b Abs 2 FOnV habe jeder an der elektronischen Zustellung via FOn Teilnehmende eine E-Mailadresse anzugeben, wenn er über die elektronische Zustellung informiert werden möchte. Die Angabe einer unrichtigen, ungültigen oder…
…2021 wurde mit Zustellnachweis (RSb) übermittelt und laut Übernahmebestätigung am 03.12.2021 übernommen. Der gegenständliche Beschluss blieb unbeantwortet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bf wird im Abgabeninformationssystem des Bundes als FinanzOnline-Teilnehmer ("FON-Teilnehmer") ausgewiesen…
…Databox übergeben wurde. EH1 ist das amtliche Formular, welches für die Erstellung eines Haftungsbescheides verwendet wird. Die historischen Subjektdaten des FinanzOnline-Kontos des Beschwerdeführers ergaben, dass am 17.05.2019 folgende Einstellungen durchgeführt wurden: FON-Teilnehmer: JA, Zustellung Eigene: JA, Zustellung Vertreter: NEIN. Ob seitens…
…BFG 09.05.2023, RV/7101153/2023). Es liegt im alleinigen und eigenen Verantwortungsbereich eines jeden FON-Teilnehmers sowie auch der steuerlich bzw. anwaltlich vertretenen Bf., ob überhaupt bzw. wann die via FON zugestellten Schriftstücke vom jeweiligen FON-Teilnehmer gelesen werden. Dies unterscheidet sich übrigens…
…auch unabhängig davon, ob der FON-Teilnehmer über die Zustellung eines Schriftstückes via FON eine Benachrichtigung erhält oder nicht. Eine allfällig Zustellung einer Kopie eines Schriftstückes auf Ersuchen eines FON-Teilnehmers führt nicht zu einem nochmaligen und späteren Beginn eines Fristenlaufs bspw. zwecks Einbringens einer…
…screenshot belegt): "***SID*** ist seit 14.2.2023 FON-Teilnehmerin. Der erstmalige Einstieg ist mit Bürgerkarte erfolgt (siehe Screenshot). Die FON-Teilnehmerin hat daher gar keine FON-Zugangskennungen und der Login ist seither mit Bürgerkarte/ID-Austria erfolgt. Es gab keine Sperre des FON-Zugangs…
…Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO behandelt wurde. Mit Schreiben vom 06.10.2023 beantwortete die belangte Behörde die Aufforderung des Bundesfinanzgerichtes wie folgt: "Der Beschwerdeführer ist FON-Teilnehmer, weswegen ihm der Einkommensteuerbescheid 2021 am 20.09.2022 in die Databox zugestellt wurde. Ausgehend davon…
…Vorhalt beantwortete das FA unter Vorlage eines Ausdrucks aus den elektronisch geführten Datenbanken der Finanzverwaltung wie folgt: 1. Die Bf sei laut den historischen Daten seit 17.05.2019 FON-Teilnehmerin. 2. Ebenso sei am 17.05.2019 der elektronischen Zustellung "Eigene" zugestimmt worden. 3…
…FA***, der Bescheid WIEREGZO für SID ***Subjektidentifikationsnummer 1*** wurde an FON Teilnehmer-ID ***...*** am 2022-05-30 um 13:07 Uhr zugestellt und am 2022-05-30 um 14:02 Uhr gelesen. FON Teilnehmer-ID ***...*** gehört zu SID ***Subjektidentifikationsnummer 2***." Sie werden um Mitteilung ersucht…
…Der Bf. war im o.a. Zeitraum Fon-Teilnehmer (seit 23.03.2009, zuletzt zurückgesetzt am 22.06.2022) 3. Die BVE ("Sonstiges Schriftstück" von GDV) wurde an SID ***1*** am 2022-06-21 um 08:58 Uhr in die Nachrichten (ehemals Databox) zugestellt. 4…
…diesem Zeitpunkt gelangten die Abweisungsbescheide in die Verfügungsbereiche der Beschwerdeführer. ZweitensBegründung: …" Eine Grunddatenabfrage durch das FA hat ergeben, dass ***V*** FON-Teilnehmer war und der elektronischen Zustellung zugestimmt hat. Als FON relevante Kommunikationsmittel waren eine Handynummer und die Mailadresse ***mail***. vermerkt. Betreffend die Bf…
…Abweisungsbescheide in die Verfügungsbereiche der Beschwerdeführer. Zweitens Begründung: …" Eine Grunddatenabfrage durch das FA hat ergeben, dass ***V*** FON-Teilnehmer war und der elektronischen Zustellung zugestimmt hat. Als FON relevante Kommunikationsmittel waren eine Handynummer und die Mailadresse ***e-mail*** vermerkt. Weiters hat das FA erhoben…
…E-Mailadresse zur Information über die elektronische Zustellung via FON unterblieben ist. § 5b Abs 2 leg cit normiert explizit, dass die Wirksamkeit der Zustellung der Erledigung selbst durch die Nichtangabe, durch die Angabe einer nicht dem Teilnehmer zuzurechnenden oder durch die Angabe einer unrichtigen oder…