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UFSW RV/1454-W/06Verlustreiche Vermietung einer Eigentumswohnung keine Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008Teil 1/2

…nicht erbracht oder kann er ihn nicht erbringen, so ist die Betätigung von Beginn an Liebhaberei (insgesamt Liebhaberei) (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 167, 168). Eine typische der Lebensführung zuzurechnende Betätigung ist nicht schon deshalb Liebhaberei, weil sie vor Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses der…

UFSW RV/1454-W/06Verlustreiche Vermietung einer Eigentumswohnung keine Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008Teil 2/2

…Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt. Gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 gilt nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten…

BFG RV/6100147/2009Kein Anlaufzeitraum von drei Jahren bei einem Warenpräsentator, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2015Teil 2/2

…auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses gerichtet sein muss. Die im Laufe der Betätigung erwirtschafteten Gewinne oder Überschüsse dürfen nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern müssen darüber hinaus bei einer betrieblichen Einkunftsquelle zu einer Mehrung des Betriebsvermögens, bei einer außerbetrieblichen zu einem Überhang…

BFG RV/6100142/2009Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes der LVO darf nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2015Teil 1/2

…Liegt eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBI. Nr. 33/1999, vor, ist das Vorliegen von Einkünften zu vermuten. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn die Absicht, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen…

UFSW RV/1707-W/03Liebhaberei bei Tätigkeit eines Verkaufsagenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2005Teil 1/2

…Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses vorausgesetzt. Da diese innere Einstellung nicht unmittelbar erkennbar ist, wird die Nachvollziehbarkeit dieser Absicht anhand objektiver Umstände verlangt. Diese objektiven Umstände ergeben sich aus § 2 Abs. 1 und 3 LVO. Das Ertragstreben des Stpfl. muss auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes…

BFG RV/2100469/2011Vermietung eines Ferienhauses und Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2014

…dass die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt (§ 2 Abs. 4 LVO), ist der Abgabepflichtige. Diesem obliegt es, die begründete Wahrscheinlichkeit der Erzielung des positiven Gesamtergebnisses innerhalb der Frist des…

UFSW RV/1030-W/12Nebenberufliche Tätigkeit eines Finanzdienstleisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…33/1993, zu beurteilen. Liegt eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO vor, ist das Vorliegen von Einkünften zu vermuten. Die Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn das subjektive Element der Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses nicht an Hand objektiver Umstände (§…

UFSW RV/3470-W/10Nichtberücksichtigung eines Anlaufzeitraumes iSd § 2 Abs.2 LVO bei einem Verkaufsberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

…2 Abs. 1 LVO. Gemäß § 2 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere an Hand der in den Z 1 bis 6 des § 2 Abs. 1 LVO genannten Kriterien zu beurteilen. Dabei…

UFSW RV/0899-W/06nebenberufliche Tätigkeit eines Privatgeschäftsvermittlers, Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2008Teil 1/2

…Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses vorausgesetzt. Da diese innere Einstellung nicht unmittelbar erkennbar ist, wird die Nachvollziehbarkeit dieser Absicht anhand objektiver Umstände verlangt. Diese objektiven Umstände ergeben sich aus § 2 Abs 1 und 3 LVO. Das Ertragstreben des Stpfl. muss auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes…

UFSW RV/0674-W/05Annahme eines Anlaufzeitraumes bei einem Warenpräsentator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses vorausgesetzt. Da diese innere Einstellung nicht unmittelbar erkennbar ist, wird die Nachvollziehbarkeit dieser Absicht anhand objektiver Umstände verlangt. Diese objektiven Umstände ergeben sich aus § 2 Abs. 1 und 3 LVO. Das Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes…

UFSW RV/0452-W/02Liebhaberei bei Herstellung eines Naturfilmes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2003

…beurteilen sein. Bei einer Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Z. 2 LVO ist beim Auftreten von Verlusten von Liebhaberei auszugehen. Nur wenn hinsichtlich dieser Tätigkeit in einem überschaubarem Zeitraum mit der Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses der Einnahmen gerechnet werden kann, ist gem…

UFSW RV/1432-W/08Liebhaberei eines Spielautomatenbetriebs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…2 Abs. 1 LVO. Gemäß § 2 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere an Hand der in den Z 1 bis 6 des § 2 Abs. 1 LVO genannten Kriterien zu beurteilen. Dabei…

UFSL RV/1503-L/02Liebhaberei eines Künstlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…Eine Anerkennung als Einkunftsquelle setzt voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum tatsächlich zu erwarten ist (§ 2 Abs.4 LVO). Der Bw. führt in einem Schreiben aus, dass die Absicht einer Vermögensvermehrung nicht aufgegeben wurde und…

UFSW RV/0508-W/10Vermietung eines generalsanierten ehemaligen 2 Familienhauses (Elternhaus der Bw.) als Gästehaus, ist nur dann eine Betätigung mit Einkunftsquellencharakter, wenn in absehbarer Zeit ein Gesamtüberschuss erzielt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2012Teil 1/2

…dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses- nach der tatsächlichen Entwicklung der Betätigung - in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (objektive Ertragsfähigkeit). Für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit tritt der rechnerische Nachweis des zu erwartenden Gesamtgewinnes mittels Prognoserechnung maßgeblich in den…

UFSL RV/0337-L/06Liebhaberei eines Warenpräsentators
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…iSd § 1 Abs. 1 LVO Verluste anfallen, so sei das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, anhand der in § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 LVO genannten (objektiven) Kriterien zu beurteilen. Auf die Wunschvorstellung desjenigen, der…

BFG RV/5100944/2013Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2017

…Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 LVO), das sind solche, die durch die Absicht veranlasst sind, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs. 2 LVO). Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO…

UFSW RV/2375-W/08Liebhaberei bei der Vermietung eines Einfamilienhauses (abgeschlossener Zeitraum)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2010Teil 1/2

…Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses - nach der tatsächlichen Entwicklung der Betätigung - in einem (überschaubaren) Zeitraum zu erwarten ist (objektive Ertragsfähigkeit). Ein besonderes Merkmal der objektiven Ertragsfähigkeit ist es, dass eine Betätigung Liebhaberei ist, wenn sie auf Grund typischer Betätigungsrisiken nach ihrer tatsächlichen Entwicklung in einem…

UFSW RV/1516-W/061. Nichtberücksichtigung eines Anlaufzeitraumes iSd § 2 Abs. 2 LVO bei einem Warenpräsentator 2. Eigenverbrauch im Zuge der Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…2 Abs. 1 LVO. Gemäß § 2 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere an Hand der in den Z 1 bis 6 des § 2 Abs. 1 LVO genannten Kriterien zu beurteilen. Dabei…

BFG RV/7101734/20121. Tätigkeit eines Warenpräsentators für unterschiedliche Firmen - Vertrieb unterschiedlicher Produkte - Beurteilungseinheit, Liebhaberei Kriterienprüfung 2. Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2018

…subjektive Element einer Gewinn(Überschuss)erzielungsabsicht nicht unmittelbar erkennbar ist, ist anhand objektiver Kriterien darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses gerichtet sein. Die im Laufe der Betätigung angestrebten Gewinne oder Überschüsse dürfen…

UFSW RV/1235-W/061. Liebhaberei bei einer nebenberuflich ausgeübten Betätigung als Co-Verleger von Kinder- und Horoskopbüchern 2. Nichtberücksichtigung eines Anlaufzeitraums iSd § 2 Abs. 2 LVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…2 Abs. 1 LVO. Gemäß § 2 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere an Hand der in den Z 1 bis 6 des § 2 Abs. 1 LVO genannten Kriterien zu beurteilen. Dabei…