…sowie Mehraufwände zur Erhaltung des Almbetriebes bzw. der Mähwiese in Höhe von S 43.680 fest. In Summe wurde der Ertragsausfall durch die Einräumung des Rechtes der Schiabfahrt mit S 77.680 beziffert. Zusätzlich wurde eine Stellungnahme zum Gutachten von DI.B. der Bezirkslandwirtschaftskammer beigebracht…
…Oktober 2002; Gesamtfläche: 11,7035 ha, Pachtzins: € 1.300) und daher Wirtschaftserschwernisse und Ertragsausfälle - falls solche überhaupt eintreten sollten - allenfalls die Pächterin treffen würden. Allein deshalb würde sich bereits eine Auseinandersetzung mit dem Berufungsbegehren, wonach ein Teil des Nutzungsentgeltes als Abgeltung für die dem…
4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…
…Servitut Rz 6869: Wird für die Einräumung einer Servitut eine Zahlung geleistet, kann eine Entschädigung dann gegeben sein, wenn mit dieser Zahlung Ertragsausfälle (zB die Verringerung zukünftiger Mietentgelte) kompensiert werden, sonst liegt eine Wertminderung des Gebäudes bzw. Abgeltung der Nutzung vor (VwGH 26.2.1969…
…die Abgeltung einer gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Umstände betrifft, zB Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz, die dem von der Rechtseinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer oder Grundstücksbewirtschafter zufließt. Erfasst sind…
…der ***A GmbH*** zum Ausgleich des durch unabhängige Sachverständige ermittelten Ertragsverlusts, der dem Bf. im Jahr 2015 aufgrund der Wuchsanomalien an den Weinreben und der damit einhergehenden Ertragsausfällen entstanden ist. Der in § 1 der Vergleichsvereinbarung festgehaltene Vergleichsbetrag belief sich auf EUR 184.715,28. Am…
…A1, B2 wurde für dieses Bauvorhaben benötigt. Die ASFINAG gab ein Gutachten zur Ermittlung der Ablösesumme für diese Grundstücksflächen einschließlich der Ermittlung einer Entschädigung für künftige landwirtschaftliche Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse als Entscheidungsgrundlage in Auftrag (Gutachten B. vom 16.03.2016). Der Bf. hat zur Wahrung…
…und Verpachtung. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seien mit € 85.000,00 anzusetzen (€ 100.000,00 abzüglich des geschätzten Ersatzes für Bodenwertminderung von 15%), wobei es sich bei den Entschädigungen um Zahlungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse handle und gemäß § 37 Abs. 2…
…dass ausschließlich die im Servitutsvertrag angeführten Beträge geflossen sind. Betreffend Zahlungen für Optionsentgelte, Flurschäden, Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse uä liegen dem BFB BB keine Informationen vor, diese wären aber hinsichtlich steuerlicher Relevanz ebenfalls zu berücksichtigen. [Grafik] Die anteilige Bodenwertminderung übersteigt sofern keine weiteren Entschädigungszahlungen bekannt sind…
… 3 Abs. 1 Z 33 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Zahlungen (z. B. Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz) betrifft. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage. (5) Die Abzugsteuer beträgt 10%. (6) Schuldner der Abzugsteuer ist der…
…die Flächen neu angesät werden mussten. Da mit derartigen Plagen alle vier Jahre zu rechnen sei, werde um Berücksichtigung der immer häufiger auftretenden Ertragsausfälle samt den damit verbundenen Zusatzkosten (Saatgut, etc.) in den Abschlägen für wirtschaftliche Ertragsbedingungen ersucht. C. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 05.06.2017…
…steuerfreie Anteil mit 60% anzusetzen sei, begehrt. Nach den Rz 5172 und 4182 der EStR 2000 sei bei Vollpauschalierung die Bodenwertminderung steuerfrei. Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse seien, sofern im Zusammenhang mit der Leitungsservitut keine Anpassung beim Einheitswert erfolgt sei, aufgrund der Pauschalierung keiner weiteren Besteuerung zu…
…vermag eine etwaig vertraglich vorgenommenen Zuordnung auch keine Bindungswirkung zu entfalten, zumal eine etwaige Aufteilung des Entgeltes auf einzelne Komponenten (bspw. Wirtschaftserschwernisse, Ertragsausfälle, Bodenwertminderungen u. ä.) nicht der rechtsgeschäftlichen Gestaltung durch die Vertragsparteien zugänglich, sondern Teil der Sachverhaltsfeststellung ist. Aus den im Beschwerdeverfahren wiederholend angezogenen…
…Allerdings gelte das nicht für die vom Nutzer geleisteten "Entschädigungszahlungen", da es sich bei diesen Einnahmen um Entgelte handele, die für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bezahlt würden. Solche Entgelte seien mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz erfasst bzw. seien Entgelte für Bodenwertminderung generell steuerfrei. Abpauschaliert und daher nicht…
…EStG, 2013, § 21 Rz 80 "Lagerung" sowie EStR 4193) sind gesondert zu erfassende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. - Entgelt für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse (Nachentsteinung, Ablöse von Zäunen): € 7.981,36 Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse sind grundsätzlich Betriebseinnahmen, denen jedoch die Belastung der erschwerten Bewirtschaftung gegenübersteht…
…dass der Bf. eine Entschädigungszahlung in Höhe von 31.328,13 Euro erhalten hat. Davon wurden 10.224,32 Euro als auf die Bodenwertminderung, Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse entfallend, steuerfrei belassen. Die Qualifizierung von 21.103,81 Euro als Teil des Entgeltes, der für die Nutzungsüberlassung…
…innerhalb offener Frist Berufung, wobei sie darauf hinwies, dass Entgelte für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bei vollpauschalierten Landwirten zu keinen gesonderten Einkünften führen würden. Nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wurde dem Berufungsbegehren vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2013 teilweise entsprochen, indem bei den Einkünften…
…unterliege der landwirtschaftlichen Nutzung, weshalb die Provisionen grundsätzlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählten. Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und Ertragsausfälle seien jedoch mit der Vollpauschalierung abgegolten, sofern sie nicht kumuliert ausbezahlt würden und es aus diesem Grund zu einer Verminderung des Einheitswertes gekommen sei…
…bei den als Schiabfahrt genutzten Flächen handle es sich um land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen. Der Ansatz einer Bodenwertminderung bzw. eines Ertragsausfalles für Aufwuchsentgang komme daher grundsätzlich in Frage. Die Bw. unterliege als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den von der Schiliftgesellschaft gezahlten Entschädigungen nur insoweit der…
…Wasser- und Wärmehaushalts vor. Diese führt zu Einschränkungen der Fruchtauswahl, vorzeitiger Winterschmelze, verdorren der Frucht und Verringerung des Ertrags bzw. überhaupt zu Ertragsausfällen. Um dem zu begegnen, muss entsprechender Bewässerungsaufwand betrieben werden. Die Erwärmung ist über die Servitutsstreifen hinaus festzustellen. Durch die allgemeine Erwärmung und…