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BFG RV/7102858/2013Objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbei­hilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2014

…Finanzamt trifft. Bereits das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt, die Rückforderung von Familienbeihilfe nach der Bestimmung des § 26 FLAG 1967 stelle aus­schließlich auf die Unrechtmäßigkeit des Beihilfenbezuges ab. Hieraus ergibt sich also eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbei­hilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden…

UFSW RV/0687-W/12Objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezoge­ner Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Rechtliche Würdigung: Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…

BFG RV/7103246/2021Rückforderung von Familienbeihilfe: objektive Erstattungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat (Antragsteller)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2022

…Rückzahlung der Familienleistungen verpflichtet. Damit verkennt der Bf. die mit der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 geschaffene Rechtslage: Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob…

BFG RV/7101429/2015Rückforderung von Familienbeihilfe objektive Erstattungspflicht, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2015

…ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung dargetan hat, normiert § 26 Abs. 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Diese Verpflichtung zur Rückerstattung ist von subjektiven Momenten (wie z.B. Verschulden, Gutgläubigkeit…

BFG RV/6100584/2013Schülerfreifahrt zu Unrecht bezogen - objektive Erstattungspflicht besteht;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2014

… 30h Abs. 1 FLAG 1967 normiert damit – ebenso wie § 26 Abs. 1 FLAG 1967 für die Rückforderung von Familienbeihilfe – eine objektive Erstattungspflicht desjenigen/derjenigen, der/die die Schülerfreifahrt zu Unrecht in Anspruch genommen hat. Bei einer zu Unrecht in Anspruch genommenen Schülerfreifahrt nach § 30f FLAG…

BFG RV/3100361/2013Haushaltszugehörigkeit: Weitergabe der Familienbeihilfe entbindet nicht von objektiver Erstattungspflicht des Beziehers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2014

…Verwaltungsgerichtshofes trifft die Rückzahlungspflicht gemäß § 26 Abs. 1 FLAG den Bezieher der Familienbeihilfe. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat und ist die Rückerstattungspflicht von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit allein, ob der Empfänger die Beträge zu…

BFG RV/5100244/2026Keine Verlängerung für den Bezug der Familienbeihilfe ohne pandemiebedingte Auswirkungen auf den Studienfortgang des Masterstudiums; objektive Erstattungspflicht der Familienbeihilfe (kein gutgläubiger Verbrauch)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2026

…der entscheidungsrelevante Sachverhalt vollständig bekannt gewesen; ungeachtet dessen sei die Familienbeihilfe bis einschließlich Februar 2026 ausbezahlt worden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes normiert § 26 Abs 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Diese Verpflichtung zur Rückerstattung ist von…

BFG RV/7101762/2022Rückforderung von Familienbeihilfe bei der Kindesmutter wegen fehlender Haushaltszugehörigkeit; objektive Erstattungspflicht trotz Weitergabe der Beträge an den Kindesvater
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2023

…1) den Bezug von Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge) und (2) die fehlende Anspruchsberechtigung dafür voraus: (1) Zum Leistungsbezug durch die Bf: § 26 Abs 1 FLAG knüpft eine Erstattungspflicht an den (objektiv unrechtmäßigen) "Bezug" der Familienbeihilfe, das heißt die Familienbeihilfe muss demjenigen, von dem sie zurückgefordert wird…

BFG RV/7102022/2022Rückforderung von Familienbeihilfe bei der Kindesmutter wegen fehlender Haushaltszugehörigkeit; objektive Erstattungspflicht trotz Weitergabe der Hälfte der Beträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2023

…1978, 1019/77, VwGH 13.03.1991, 90/13/0241). Auch die (nachweisliche) Weitergabe der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge - oder wie hier der Hälfte - entbindet nicht von objektiver Erstattungspflicht des Beziehers (vgl zB BFG vom 15.07.2014, RV/3100361/2013). Festgehalten wird, dass das sogen…

UFSS RV/0588-S/02Anspruch auf Familienbeihilfe, Haushaltszugehörigkeit, überwiegende Kostentragung, objektive Erstattungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe, vgl. VwGH 31.10.2000, 96/15/0001-6. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beiträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie…

BFG RV/6100031/2019Berufsausbildung, Rückforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2021

…hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung dargetan hat, normiert § 26 Abs. 1 FLAG eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Diese Verpflichtung zur Rückerstattung ist von subjektiven Momenten (wie z.B. Verschulden, Gutgläubigkeit etc.) unabhängig…

UFSI RV/0111-I/13Überschreiten der Einkommensgrenze: Rückzahlungsverpflichtung stellt allein auf objektive Sachverhalte ab
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2013

…Geltung stehenden Gesetze gebunden. Aus § 26 Abs. 1 FLAG ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente - wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe - sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist allein…

UFSW RV/3668-W/07Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…486/68, VwGH v. 13.3.1991, Zl. 90/13/0241). Der Verwaltungsgerichtshof verweist in diesem Zusammenhang auf die objektive Erstattungspflicht des § 26 Abs 1 FLAG 1967 und stellt fest, dass derjenige, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen…

UFSW RV/2027-W/07Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht auch dann nicht, wenn die Familienbeihilfe an den primär Anspruchsberechtigten weitergegeben wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…EStG gewährt wird. Die Rückzahlungspflicht gemäß § 26 Abs. 1 FLAG trifft ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich…

UFSW RV/1389-W/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…bezogen hat, hat gemäß § 26 Abs. 1 FLAG die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht für denjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung…

UFSW RV/3173-W/07Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…Konto der Kindesmutter als derjenige anzusehen ist, der die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen hat. Die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG normiert eine objektive Erstattungspflicht für denjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen…

UFSS RV/0875-S/02Die Bw. macht den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland geltend, obwohl sie mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet ist und ein Eigentum in den USA besitzt. Ehegatte der Bw. verfügt im Inland über keinen Wohnsitz. FB und KB wurde rückgefordert. Die Bw. wendet ein, dass die erhaltenen Geldleistungen gutgläubis verbraucht worden seien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…3505/53, VwGH 20.12.1968, 486/68). Der Verwaltungsgerichtshof unterstreicht diesen Rechtsstandpunkt neuerlich in seinem Erkenntnis vom 13.3.1991, 90/13/0241, in dem er auf die objektive Erstattungspflicht des § 26 Abs. 1 FLAG verweist und feststellt, dass derjenige, der die Familienbeihilfe zu…

UFSS RV/0632-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)im Sinne des §26 FLAG 1967, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…3.11.1954, 3505/53, VwGH 20.12.1968, 486/68). Der Verwaltungsgerichtshof unterstreicht diesen Rechtsstandpunkt in seinem Erkenntnis vom 13.3.1991, 90/13/0241, in dem er auf die objektive Erstattungspflicht des § 26 Abs. 1 FLAG verweist und feststellt, dass derjenige, der die…

UFSS RV/0838-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag), Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…3505/53, VwGH 20.12.1968, 486/68). Der Verwaltungsgerichtshof unterstreicht diesen Rechtsstandpunkt neuerlich in seinem Erkenntnis vom 13.3.1991, 90/13/0241, in dem er auf die objektive Erstattungspflicht des § 26 Abs. 1 FLAG verweist und feststellt, dass derjenige, der die Familienbeihilfe zu…

BFG RV/7106471/2016Rückforderung der Familienbeihilfe (KAB) erfolgt selbst dann, wenn Familienbeihilfe weitergeleitet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2017

…die Rechtslage: Gemäß § 26 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine…