…2002, BGBl. I Nr. 70/2002, getragen, so liegt bei den Wohnungseigentümern im Zeitpunkt der Bezahlung aus der Rücklage anteilig abzugsfähiger Sanierungsaufwand vor. Rz 526: Erhält ein Mieter seinen Sanierungsaufwand vom Nachmieter anlässlich der Beendigung des Bestandverhältnisses nach § 10 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 idgF…
…Türen und Balkone des Kaufgegenstandes betrifft, erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit den Käufern; Hinsichtlich der Sanierung werden die Käufer das Renovieren bzw - soweit notwendig oder zweckmäßig - den Ersatz der beiden as gelegenen äußeren Balkontüren der Wohnungen Top 16 und 17 in Auftrag geben und sind…
…Türen und Balkone des Kaufgegenstandes betrifft, erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit den Käufern; Hinsichtlich der Sanierung werden die Käufer das Renovieren bzw - soweit notwendig oder zweckmäßig - den Ersatz der beiden as gelegenen äußeren Balkontüren der Wohnungen Top 16 und 17 in Auftrag geben und sind…
… 18 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988 und für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem iSd § 18 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988 (vgl. Rz 6421b ff) steht der Anwendung des § 28 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich…
7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
…Josefshof), 2.) Übernahme Sanierungskosten durch Verpächter (Josefshof), 3.) Sanierungsaufwand - gebäudeübergreifende Verrechnung mit Mietzinsrücklagen (Immobilie Josefsgasse) und 6.) Umsatzsteuer (in diesem Verfahren nicht angefochten) nicht auf das gegenständliche Feststellungsverfahren beziehen. Im Zuge einer Vorsprache des steuerlichen Vertreters der Bw. hat dieser mit Niederschrift vom 22. April…
…und Reinigungsgeräten). - Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände (z.B. bei weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen der Ersatz des Fußbodens, die Erneuerung des Verputzes, das Ausmalen von Räumen, die Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben, die Reparatur bzw…
…gemachten Sanierungsaufwand keine Maßnahme von spezifisch behindertengerechtem Charakter mit eingeschränktem Verkehrswert sieht. Ausgehend von einer allgemeinen Nutzbarkeit der neu eingebauten Ausstattung beurteilt das FA die strittigen Kosten als solche für Maßnahmen einer bloßen Vermögensumschichtung. Auch wenn das FA auf eine Verursachung durch die Behinderung des…
…zu aktivieren. 2. Der Senat hat den aktivierungspflichtigen Sanierungsaufwand (das sind: nachträglicher Instandhaltungsaufwand vor Erlangung der Betriebsbereitschaft sowie der Herstellungsaufwand und dadurch mitverursachte Folgekosten; sie bilden zusammen die aktivierungspflichtigen nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes) und die sofort als Betriebsausgabe abzugsfähigen Instandhaltungskosten, soweit Rechnungen vorlagen…
…im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses betrifft, beruft sich die Bf zwar zu unrecht auf § 10 MRG, weil dieser nur für Wohnungen gilt und gegenständlich eine Geschäftsraummiete vorliegt. Die Bf hat aber das Recht, nach dem Ende des Mietverhältnisses den Ersatz des Restwertes nützlicher Aufwendungen…
…werden (§ 112 Z 3a EStG 1988). 7.6.4.7 Befugter Unternehmer Rz 538: Sanierungsaufwand ist nur dann begünstigt, wenn die Sanierungsmaßnahmen von einem dazu befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Befugter Unternehmer ist, wer nach den maßgeblichen gewerberechtlichen Rechtsvorschriften Leistungen, die Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 18…
…Jahre bis 2010 die Daten der Abgabenerklärungen. Künftiger Reparaturaufwand innerhalb der Wohnung bzw. Kosten für den Ersatz von Einrichtungs-/Ausstattungsgegenständen kommen in keiner der beiden Planungsvarianten des Bf zum Ansatz. Ebenso findet der bei Erstellung beider Prognoserechnungen bereits bekannte massive Investitionsbedarf am Gebäude keine Berücksichtigung…
…ein auf fünfzehn Jahre absetzbarer Sanierungsaufwand iSd § 28 Abs. 3 Z 1 leg. cit. (Aufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG in dem, den Bestimmungen des MRG über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegenden Hofgebäude), sowie, andererseits, die (vorläufige) Anerkennung der Vermietung des Objektes 2 als Einkunftsquelle…
…ausgeführt, dass die Aufwendungen für ein Bad weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen würden und daher keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes seien. Vielmehr würde es sich bei den Kosten in Höhe von 6.288 Euro um Sanierungsaufwand gemäß § 18 Abs…
…mit dem Bezug des Eigenheimes durch Sie und Ihre Gattin im Jahre 1992 abgeschlossen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Grundstück zu diesem Zeitpunkt noch nicht umfriedet war und die Flächen vor dem Gebäude noch nicht gepflastert waren. Der Ersatz einer ursprünglich einfachen…
…ist nicht als zusätzlicher Sanierungsaufwand ansetzbar. Rechtslage: Gem. § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Kosten abgezogen werden. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.02…
…ein Sanierungsaufwand von 1.271,- €/m² Wohnnutzfläche und ein Betreuungshonorar von 32.000,- €/m² konzipiert. Das daraus - unter Berücksichtigung einer Landesförderung in Höhe von 45% der Sanierungskosten - resultierende, finanzielle Gesamtengagement von netto rd. 138.000,- € sollte zur Gänze ohne Eigenkapital des Erwerbers…
…mit dem Bezug des Eigenheimes durch Sie und Ihren Gatten im Jahre 1992 abgeschlossen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Grundstück zu diesem Zeitpunkt noch nicht umfriedet war und die Flächen vor dem Gebäude noch nicht gepflastert waren. Der Ersatz einer ursprünglich einfachen…
…). "Die umfassende Sanierung soll Wohnraum für ihre Kinder und einen Angestellten schaffen". Angesichts dieses Inhaltes des Förderaktes erweist sich das gegenteilige Vorbringen im Berufungsverfahren weitgehend als Schutzbehauptung. Der von der Bw. errechnete Sanierungsaufwand von 16.000,- S/m² ist zudem darauf zurückzuführen, dass dieser Berechnung…
…Bereich des Mietgegenstandes folgende spezielle Regelung gilt: "Die Mieterseite (Bw) wird den Mietgegenstand, soweit dies für eine ordnungsgemäße und dem Unternehmensgegenstand angepasste Verwendung erforderlich ist, auf eigene Kosten sanieren. Der Sanierungsaufwand ist zwischen den Vertragsparteien abgesprochen und von der Vermieterseite daher genehmigt. Der Sanierungsaufwand wird…