…bis 40 v.H. Im vorliegenden Fall ist wegen Erreichung des Erwachsenenalters und einer weitgehenden guten Lebensführung der untere Grenzbetrag herangezogen worden. Nach dem deutschen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht 2004 sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit wesentlich genauer unterteilt und es ist unter…
…hat (§ 10 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der geltenden Fassung). Laut Bescheinigung des Sozialministeriumservice vom 26. Dezember 2017, GZ ***1***, wurde bereits eine Untersuchung, beantragt von der Kindesmutter Frau ***2***, durchgeführt mit dem Ergebnis, dass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 18. Lebensjahr festgestellt werden konnte. Dagegen…
…in Auftrag zu geben. Das Gutachten liegt zwischenzeitig vor und wird unter Einem vorgelegt. Das Gutachten bestätigt zusammengefasst das Folgende: Der Beschwerdeführer war (und ist) aufgrund seiner sehr schweren Erkrankung bereits seit vor Erreichung des 18. Lebensjahres nicht in der Lage, sich selbst zu erhalten…
…dies beim Bf eben der Fall. Die zusammenfassende Aussage des Privatgutachters, eine "Selbsterhaltungsfähigkeit bestand daher bereits vor Erreichung des 18. Lebensjahrs nicht", ist daher nicht schlüssig. Es bedarf somit auch keiner neuerlichen (fünften) Befassung des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen, da das Privatgutachten keine neuen…
…a B-KUVG besteht eine Anspruchsberechtigung, wenn das Kind seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach Beendigung des Familienbeihilfebezugs oder eines zielstrebig betriebenen Studiums infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig ist. Das Gutachten vom 28.12.2020 bezieht sich auf eine Bestätigung der BVA über…
…ausgeführt wurde, dass die Abgabenbehörde an die Bescheinigung des Sozialministeriumservice gebunden sei. Im daraufhin eingebrachten Vorlageantrag verwies die Beschwerdeführerin auf ein Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt aus dem Jahr 2023, wonach der Sohn der Beschwerdeführerin seit Vollendung des 18. Lebensjahres infolge Krankheit oder Gebrechens erwerbsunfähig sei. Zudem…
…2 eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchzuführen. (3) Die praktische Unterweisung der Schüler am Krankenbett und im Operationssaal darf erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. (4) Schüler dürfen zu Tätigkeiten in Strahlenbereichen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres herangezogen werden…
…Betreuung eingebunden werden konnte, wurden viele Zusammenhänge und Probleme offensichtlich und dann der Antrag auf die Zuerkennung der erhöhte Familienbeihilfe gestellt." […] "Im Wesentlich wird von den SMS Gutachternlnnen das Nichtvorliegen des Eintrittes der Unfähigkeit (vor dem 18. bzw.21. Lebensjahr), sich selbst den Unterhalt…
…Behinderung - insbesondere nach Erreichung des 18. Lebensjahres - besteht Streit. In Abweichung zu dem im Jahr 2003 erstellten Gutachten wurden in sämtlichen nunmehr erstellten (drei) Gutachten kein Grad der Behinderung von 50 %, sondern von 20 % bzw. von 30 % angenommen. Im Streitfall wurde die Tochter des Bw…
…trete - eine bestimmte Mindestdauer der Zahlungen von 15 Jahren vorliegen müsse, die hier nicht gegeben sei, und verweist auf die Steuerbarkeit des Zahlungsendes bis Erreichung des 25. Lebensjahres durch die jeweilige Empfängerin. 3.6. Mindestdauer? Während das Finanzamt eine Mindestdauer von 15 Jahren für das…
…die Judikatur des VwGH zurückzuführen ist. Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge endet in Österreich grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Die Volljährigkeit der Unterhaltsberechtigten richtet sich grundsätzlich nach den nationalstaatlichen Bestimmungen. In Ungarn tritt die Volljährigkeit wie in Österreich mit der Erreichung des 18. Lebensjahres ein…
…Zeitpunkt der Musterung bei Vollendung des 18. Lebensjahres war p ö noch nicht erkrankt und wurde daher von der Stellungskommission für den Militärdienst als tauglich angesehen. Mit der Ableistung des Zivildienstes konnte die Zeit zwischen der Gesundung und dem Antritt des Schulbesuches an der dw…
…n1, lebt in meinem Haushalt und besucht die 8c-Klasse des sch adr2. Ich bin als Grenzgänger in l1 beschäftigt und erhalte dort für lediglich 7 Kinder die Familienbeihilfe, da l1 mit Erreichung des 18. Lebensjahres meiner Tochter keine Familienbeihilfe mehr gewährt. Die Bestätigung über…
…Streitzeitraum noch minderjährig war und auch nach Erreichung des 15. Lebensjahres am 2010 - wie sich aus der vorgelegten Schulbesuchsbestätigung ableiten lässt - noch nicht selbsterhaltungsfähig war und in G lebte bzw. noch immer lebt, sind zu Recht von Seiten des Finanzamtes im Ausmaß von € 600…
…Auf Grund der im späteren Berufungsverfahren vorgelegten Bestätigungen und Erklärungen erscheint die Tragung der Unterhaltskosten durch den Bw. für diese Kinder bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres als nachgewiesen bzw. zumindest als glaubhaft gemacht. Gegen die Höhe der vom UFS errechneten und zur Stellungnahme vorgehaltenen…
…Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchzuführen. Die praktische Unterweisung der Schüler am Krankenbett und im Operationssaal darf erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen (Abs. 3 leg. cit) und zu Tätigkeiten im Strahlenbereich dürfen die Schüler erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres…
…gemäß § 15 nach ärztlicher Anordnung an Patienten durchzuführen (Abs.2). Die praktische Unterweisung der Schüler am Krankenbett und im Operationssaal darf erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen (Abs. 3). Schüler dürfen zu Tätigkeiten in Strahlenbereichen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres herangezogen werden (Abs…
…24.11.2009) insgesamt 10 Untersuchungen zur Feststellung des Grades der Behinderung vorgenommen wurden, eine ausreichende medizinische Begutachtung der Tochter der Bfin. stattgefunden hat. Aus diesen ergibt sich aber nicht , dass die Bf vor Erreichung des 18. Lebensjahres voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig gewesen wäre. Bemerkenswert war…
…noch minderjährig war und auch nach Erreichung des 15. Lebensjahres am 10/10 - wie sich aus der vorgelegten Schulbesuchsbestätigung ableiten lässt - noch nicht selbsterhaltungsfähig war und in F lebte bzw. noch immer lebt, sind zu Recht von Seiten des Finanzamtes im Ausmaß von € 600…
…in gleicher Weise für die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung des Art. 11 der Verordnung Nr. 883/2004 zu gelten. Da der Bf. für seine im Streitzeitraum in Berufsausbildung stehende Tochter nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres der Tochter in Slowenien keinen Anspruch auf Familienleistungen mehr…