…konnten dadurch aber seit Februar 2004 nur haftungsgegenständliche Abgabenrückstände der KEG im Ausmaß von 22,8 % einbringlich gemacht werden. Bei der Haftungsinanspruchnahme mehrerer Gesellschafter gemäß § 12 BAO ist im Rahmen der Ermessensübung auch auf dem Umfang der wirtschaftlichen Vorteile, die der einzelne Gesellschafter erzielt hat…
…Mai 2015 ein Bescheid der Wirtschaftskammer Salzburg ergangen, wonach die Tätigkeiten des Vereins BBB im Zeitraum 2007 bis 2012 keine Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer begründen würde, da diese langfristig nicht auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet sei. Daraus resultiere, dass dem Grunde nach keine Kammerumlagepflicht bestehe…
…Mitglied, das durch einen Schadensfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten komme, bei Fehlen eines anderen Schadensausgleiches (insbesondere durch eine bestehende Versicherung) zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werde. Damit solle den Vereinsmitgliedern ein wirtschaftlicher Vorteil zukommen und zwar in den Fällen, wo ein wirtschaftlicher Nachteil ausgeglichen werden sollte…
…Mitglied, das durch einen Schadensfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten komme, bei Fehlen eines anderen Schadensausgleiches (insbesondere durch eine bestehende Versicherung) zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werde. Damit solle den Vereinsmitgliedern ein wirtschaftlicher Vorteil zukommen und zwar in den Fällen, wo ein wirtschaftlicher Nachteil ausgeglichen werden sollte…
…umgestellt und die Umstellung systemintern an die Buchhaltung nicht übertragen worden sei. Zudem hätten die vorherigen Verspätungen jeweils zu einer Gutschrift geführt, wodurch der Finanzverwaltung ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei. Da diese Verspätung keinen Verspätungszuschlag auslöse, sei sie auch nicht in die Bewertung einzubeziehen. Mit…
…aus. Es habe sich um ein Veräußerungsgeschäft, bei dem er wirtschaftlich keinen Gewinn erzielt habe, gehandelt. Die Kosten seien - für ihn nicht nachvollziehbar - steuerlich nicht anerkannt worden. Er habe keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus erzielt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter habe er sich entschlossen, die…
…0,33 %. Bei der Ermessensübung ersuchen wir daher um Würdigung der Tatsache, dass ein eventueller wirtschaftlicher Vorteil durch die verspätete Entrichtung der Abgaben bereits mit der Festsetzung der Säumniszuschläge vom 9.10. und 10.11.2014 abgegolten wurde und eine nochmalige Verzinsung mit jeweils 8 %…
…Der Bf. habe für die Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung kein Entgelt erhalten, ein wirtschaftlicher Vorteil habe sich aus einem der Gesellschaft angelasteten, jedoch nicht gegebenen steuerunehrlichen Verhalten für ihn nicht ergeben. Er sei verheiratet und habe Sorgepflichten für ein 6 jähriges Kind. Er verdiene als…
…durch die Gesellschaft tragen. An der Einbringlichkeit der Forderung der Gesellschaft gegenüber den beiden Gesellschaftern bestehe aufgrund der guten Bonität der beiden Personen kein Zweifel. Aus den dargelegten Gründen sei den Gesellschaftern durch die Gesellschaft bisher kein endgültiger wirtschaftlicher Vorteil zugewendet worden, weshalb es auch…
…durch die Gesellschaft tragen. An der Einbringlichkeit der Forderung der Gesellschaft gegenüber den beiden Gesellschaftern bestehe aufgrund der guten Bonität der beiden Personen kein Zweifel. Aus den dargelegten Gründen sei den Gesellschaftern durch die Gesellschaft bisher kein endgültiger wirtschaftlicher Vorteil zugewendet worden, weshalb es auch…
…den Optionsbedingungen keinerlei Einfluss auf die freie Übertragbarkeit der Optionen gehabt habe. Dem Bw. sei daher im Zeitpunkt der Optionseinräumung ein wirtschaftlicher Vorteil zugeflossen. Zum sonstigen Verlust des Rechts auf Ausübung der Optionen wurde ausgeführt, dass die dem Bw. vorgehaltene Übersetzung nicht ganz korrekt sei…
…nicht um ein Verhalten, das unserer Mandantin zugerechnet werden kann. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die vorgeschriebenen Anspruchszinsen zu keinem Zeitpunkt mit einem wirtschaftlichen Vorteil für unsere Mandantin verbunden waren. Vielmehr handelt es sich um eine rein zeitliche Verschiebung der Zahlungsflüsse. Die spätere Rückzahlung aus…
…der Abs. 1 bis 3 nicht in der Absicht betrieben werden, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen". Die Überlassung von Arbeitskräften durch die ABC Personalstelle stelle aus den nachfolgend angeführten Gründen eine Tätigkeit iSd § 1 GewO dar und begründe somit kraft Gesetz gemäß §…
…RWZ 2005/23, 77). Zahlungen wegen Übertretung eines Wettbewerbsverbotes sind daher insoweit abzugsfähig, als sie einen Abschöpfungsanteil enthalten (Abschöpfung des rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteils bzw. der Bereicherung - EStR 1699). Dies gilt sinngemäß auch für Kartellstrafen der EU sowie für Geldbußen nach § 29 Z 1 KartellG…
…Jahr 2008 aus dem Ausland abgewartet werden müssten und sich die Bw. dann bemüht habe dies zu beschleunigen. Es seien die Steuererklärungen, aus denen keinerlei wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei, ordnungsgemäß abgegeben worden. Es werde beantragt, den angefochtenen Rücknahmebescheid ersatzlos zu beheben. Die Berufung vom 7…
…Art würden sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil der Partei möglich und im Streben nach Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch durchzuführen sein; die neue Regelung wäre somit nicht als einseitig fiskalisches Instrument zu verstehen. Eine Maßnahme nach § 293b BAO soll im Ermessen der Behörde liegen…
…der Stiftungszweck in der Haltung und Verwaltung ihres Vermögens, sowie in der Vornahme von Ausschüttungen oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile zur - Bestreitung der Kosten - der Erziehung und Bildung - der Ausstattung und Unterstützung - des Lebensunterhaltes im allgemeinen wirtschaftlichen Förderung im weitesten Sinne von Dr. ***15*** sowie…
…Statuten in der Haltung und Verwaltung ihres Vermögens, sowie in der Vornahme von Ausschüttungen oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, Ausstattung und Unterstützung, des Lebensunterhaltes im Allgemeinen sowie der wirtschaftlichen Förderung im weitesten Sinne von Dr. ***15*** sowie…
…dass der Betrieb auf eigene Rechnung des Halters erfolge, wenn er den Nutzen aus der Verwendung ziehe und die Kosten trage. Der Nutzen könne dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen. Für die Tragung der Kosten sei vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung…
…dass der Betrieb auf eigene Rechnung des Halters erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen könne dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen; für die Tragung der Kosten sei vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung…