…wonach ein erfolgreicher Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil den Nachweis des plötzlichen Eintritts eines die Anreise zur Verhandlung bzw. die Teilnahme daran hindernden Ereignisses voraussetzt, wobei ein allgemeiner Hinweis auf eine beim Beschuldigten am Verhandlungstag vorhanden gewesene "Erkrankung" und vorgenommene ärztliche Behandlung keinen tauglichen Einspruchsgrund darstellt…
…000,00 zu berücksichtigen. Die obigen Ausführungen zur Geldstrafe gelten grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei bleibt der Umstand einer schlechten wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten ohne Relevanz, weil ja eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszusprechen ist. Nach ständiger…
…in seinem Schreiben auf die schwerwiegende Erkrankung des A, die mehrfache operative Therapien notwendig gemacht hat, ebenso weitere eingreifende therapeutische Maßnahmen, und mit einer erheblichen Defektheilung resultiert. Der Beschuldigte ist physisch und psychisch als stark belastet zu werten. Aufgrund des vom Berufungswerber erstatteten Vorbringens sowie…
…wegen Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht für die fristgerechte Abgabe der Voranmeldungen habe sorgen können. Auf Grund der dargelegten Aktenlage ist davon auszugehen, dass SO grundsätzlich für die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig ist. Zwar lassen sowohl die Aktenlage als auch die Argumentation des…
…hinsichtlich einer tatsächlichen schweren Erkrankung des Beschuldigten im Zweifel für ihn davon auszugehen, dass ledig ein bedingt vorsätzliches Verhalten und damit lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nachzuweisen sind. Hinsichtlich der Strafzumessungsgründe beim belangten Verband ist insbesondere auch auf die Bestimmung des …
…Aspekt im Rahmen der zu beachtenden persönlichen Umstände betreffend den Beschuldigten - eine Berücksichtigung einer Erkrankung des B bei der Strafbemessung in erster Instanz ist der Aktenlage eben nicht zu entnehmen - in gesamthafter Erwägung sämtlicher Aspekte des Falles die ohnehin milde Geldstrafe noch weiter auf die…
…Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Sie brachten…
…Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Sie brachten keine Gründe vor, um…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Februar 2005, in welcher vorgebracht wird, dass der Bf. keinesfalls vorsätzlich Abgaben hinterziehen wollte. Seine Geschäftspartner seien renommierte österreichische Firmen, daher wäre eine Nichterfassung von Rechnungen bei Kontrollen unweigerlich aufgefallen. Das Ergebnis der Prüfung sei wegen einer chronischen Erkrankung des…
…00 nicht mehr mitgerechnet. Gesundheitlich gehe es ihm nicht gut, weil er seit 20 Jahren an einer Lungensarkoidose [Anmerkung: Laut Wikipedia eine systemische Erkrankung des Bindegewebes mit Knötchenbildung und einer dagegen verstärkten Immunantwort in Form von Gewebsentzündungen] leide, welche jedoch seit 10 Jahren inaktiv ist…
…seitens der Mandanten Unterlagen übermittelt worden seien, wurde die Verhandlung erst für Februar 2019 anberaumt. Diese Verhandlung musste wegen Erkrankung des Verteidigers abberaumt werden. Am 11.3.2019 wurde eine Vereinbarung der beiden Beschwerdeführer zur Abstattung der offenen Abgabenschuldigkeiten, für die sie mittels Haftungsbescheiden als…
…oder teilweise nicht entrichtet wurden. Für die Verwirklichung einer derartigen Abgabenhinterziehung ist es daher nicht erforderlich, dass der Vorsatz des Beschuldigten darauf ausgerichtet war, Selbstbemessungsabgaben endgültig vor der Abgabenbehörde zu verheimlichen und somit der Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit…
…mehr einzugehen ist. Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit in objektiver und subjektiver Weise erfüllt. In Anbetracht der beträchtlichen Milderungsgründe, nämlich der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit, der teilweisen, wenngleich verspäteten Einreichungen von Voranmeldungen, der Erkrankung des Beschuldigten sowie seiner finanziellen Notlage…
…Jänner 2015 erfolgt; die angeforderten bezughabenden Akten standen erst verspätet zur Verfügung. Wenngleich sich das Finanzstrafverfahren offenkundig auch aufgrund der Erkrankung des Beschuldigten verzögert hat, ist ihm einzuräumen, dass ein energisches Vorgehen des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde im Zuge der Betriebsprüfung z.B. mittels zwangsweiser Kontoöffnungen…
…Raten von € 50,00/Monat im Vergleich zum Rückstand (Strafe von € 24.800,00 zuzüglich Kosten) zu niedrig seien und damit die Einbringlichkeit gefährdet erscheine. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, fälschlich als Berufung bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Juli 2010…
…35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen." Die der Bestrafung zu Grunde liegenden Verwaltungsübertretungen schädigten in nicht unerheblichem Maße das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung des…
…psychische Erkrankung des Beschuldigten vermag den Unwert seines Verhaltens und seine Schuld nicht zu verringern: Wäre er durch eine depressive Verstimmung in seinem aktiven Handeln beeinträchtigt gewesen, hätte er wohl nicht falsche Voranmeldungen, sondern vielmehr gar keine eingereicht. Dem Milderungsgrund der finanziellen Zwangslage der Beschuldigten…
…in welchem die Erkrankung des Beschuldigten mitgeteilt und um Vertagung der Verhandlung ersucht wurde, den Spruchsenat nicht mehr zeitgerecht erreichte (Aktenvermerk vom 12. Juli 2004, genannter Finanzstrafakt, Bl. 58). Gegen das Erkenntnis des Spruchsenates erhob K innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung, wobei die…
…über eine Erkrankung des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Beginnes der mündlichen Verhandlung in der Sphäre der Finanzstrafbehörde, welche den Antrag auf Terminverschiebung keiner förmlichen Erledigung zuführen musste, wohl aber die Information über die Verhinderung des Beschuldigten in verfahrensrechtlicher Hinsicht berücksichtigen hätte müssen. Der Beschuldigte wiederum…
…dass der Beschuldigte derzeit Frühpensionen aus Österreich in Höhe von € 870,00 monatlich netto und aus Deutschland im Ausmaß von € 210,00 monatlich netto beziehe. A befinde sich krankheitsbedingt in Frühpension, weil er unter einer Erkrankung des Herz- und Kreislaufsystems und unter Schwindelanfällen…