Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie auf Originalanzeige.
Artikel 93 Erklärungen zum Ursprung bei Kumulierung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Zur Feststellung des Ursprungs der im Rahmen der bilateralen oder regionalen Kumulierung verwendeten Vormaterialien stützt sich der Ausführer eines Erzeugnisses, bei dessen Herstellung Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, mit dem…
…an einen anderen Ort im Zollgebiet der Union oder nach Norwegen oder in die Schweiz zu senden. Die Ersatzerklärung wird gemäß Anhang 22-20 ausgefertigt. Ersatzerklärungen zum Ursprung dürfen nur ausgefertigt werden, wenn die ursprüngliche Erklärung zum Ursprung in Übereinstimmung mit den Artikeln 92, 93…
…werden, können zur Gewährung der Präferenzbehandlung angenommen werden, wenn diese Vorlagefrist aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte. In allen anderen Fällen verspäteter Vorlage können die Zollbehörden des Einfuhrlandes die Erklärungen zum Ursprung annehmen, wenn ihnen die Erzeugnisse vor Ablauf der Vorlagefrist gestellt worden sind.
Artikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Das Verfahren nach Artikel 99 Absatz 3 gilt für einen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten festgelegten Zeitraum. (2) Die Zollbehörden der Einfuhrmitgliedstaaten, die aufeinander folgende Überlassungen zum zollrechtlich freien…
… davon ausgenommen sind Ersuchen an Norwegen und die Schweiz zur Überprüfung von Ersatzerklärungen zum Ursprung, die auf ihrem Hoheitsgebiet ausgehend von einer in einem begünstigten Land ausgefertigten Erklärung zum Ursprung ausgefertigt wurden, für die eine Frist von acht Monaten gilt. (2) Ist bei begründeten Zweifeln…
Artikel 95 Ersatz von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, der Überwachung einer Zollstelle eines Mitgliedstaats unterstellt, so ersetzt die Zollstelle auf schriftlichen…
Artikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden auf Antrag des Einführers und unter den von den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats festgesetzten Voraussetzungen nicht zusammengesetzte oder zerlegte Erzeugnisse der Abschnitte XVI…
…sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. (2) Eindeutige Formfehler in einem Ursprungszeugnis nach Formblatt A, einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung, dürfen nicht zur Ablehnung dieses Papiers führen, wenn diese Fehler keinen Zweifel an…
…senden die Zollbehörden der Mitgliedstaaten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Rechnung, wenn sie vorgelegt worden ist, die Erklärung auf der Rechnung oder eine Kopie dieser Papiere an die zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen…
121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…
3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…
Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden…
…da offensichtlich unmittelbar vor dem Erscheinen der kontrollierenden Organe mit einem Neubrand begonnen worden sei. Die damalige Rechtfertigung des Bf. habe sich in der Erklärung, "er dürfe bis 19.00 Uhr brennen, die Zeiteintragung in der Anmeldung sei schlampig geschrieben", ergangen. In der Berufung vom…
…Zwangsstrafe betreffend die Einkommensteuererklärung 2024 und die Umsatzsteuererklärung 2024. In dem Bescheid wurde eine Strafe von insgesamt EUR 300,00 (150,00 je Erklärung) festgesetzt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) durch ihre steuerliche Vertretung am 4.12.2025 Beschwerde. Darin wird zusammenfassend vorgebracht…
…der für den Bf. beim Finanzamt keine Quotenregelung zur späteren Einreichung von Abgabenerklärungen in Anspruch genommen hat. Für das Jahr 2023 gab der Bf. zunächst keine Erklärungen ab. Vielmehr wurde am 20.6.2024 ein Antrag auf Fristverlängerung für die Jahreserklärungen gestellt. Darin wurde um…
…2019-2022 elektronisch eingereicht. Am 29.01.2025 erließ die Abgabenbehörde eine abweisende Beschwerdevorentscheidung mit der Begründung, dass die Selbstanzeige und die Erklärungen trotz mehrfacher Aufforderung und angemessener Zeit zur Erledigung, erst am 02.12.2024 (über FinanzOnline) in die Sphäre der Finanzverwaltung gelangten. Mit…
…Daten ist klar ersichtlich, dass die belangte Behörde nicht säumig sein kann, da der Beschwerdeführer keine Erklärungen der betreffenden Jahre bei dieser Behörde (und auch keiner anderen Behörde) eingebracht hat. Dass keine Erklärungen bzw. sonstige Anbringen in Sachen Steuerbescheide 2023 eingebracht wurden, geht auch aus…
…erfolgte mit 18.12.2024 eine bescheidmäßige Androhung einer Zwangsstrafe und eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen bis 27.1.2025. Am 14.1.2025 richtete die belangte Behörde ein schriftliches Auskunftsersuchen mit folgendem Inhalt an den Beschwerdeführer mit der Aufforderung dieses bis 7.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag.Dr. Ingrid Fehrer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECA Schmidt und Hertwich Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Bahnhofstraße 2, 5280 Braunau/Inn, und ECA Schmidt und Hertwich Steuer- beratungsgesellschaft m.b.H…