4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
…Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - ein und weiters sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung nach § 4 NEUFÖG formgebunden…
…der Neugründung) nach § 3, 3. jene Abgaben, Gebühren und Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 eintreten sollen. Nach § 4 Abs. 3 NEUFÖG muss auf dem amtlichen Vordruck in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung…
…hätte die Steuerpflichtigen mittels eines Vorhaltes auffordern müssen, die Erklärung der Neugründung im Original vorzulegen. Die Abgabenbehörde habe erkennen müssen, dass das Formular NeuFö 3 nicht im Original, sondern mittels Finanzonline gleichzeitig mit der Steuererklärung übermittelt worden sei. Die Abgabebehörde sei verpflichtet gewesen auf diese…
…hätte die Steuerpflichtigen mittels eines Vorhaltes auffordern müssen, die Erklärung der Neugründung im Original vorzulegen. Die Abgabenbehörde habe erkennen müssen, dass das Formular NeuFö 3 nicht im Original, sondern mittels Finanzonline gleichzeitig mit der Steuererklärung übermittelt worden sei. Die Abgabebehörde sei verpflichtet gewesen auf diese…
…1: "Der amtliche Vordruck über die Erklärung der Neugründung wird mit 1.9.1999 aufgelegt (Anhang zur Verordnung). Am 1.9.1999 treten die Wirkungen des § 1 Z 1 - 6 NEUFÖG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen…
…1: "Der amtliche Vordruck über die Erklärung der Neugründung wird mit 1.9.1999 aufgelegt (Anhang zur Verordnung). Am 1.9.1999 treten die Wirkungen des § 1 Z 1 - 6 NEUFÖG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen…
…die Bestätigung der gesetzlichen Berufsvertretung über die erfolgte Beratung auf dem Formular NeuFö 1 werde nachgereicht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2000 hat das Finanzamt Urfahr die gegenständliche Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, die Erklärung der Neugründung stelle eine materielle Voraussetzung für…
…Daher kann sich auch der Betriebsinhaber eines neu zu gründenden Betriebes im Zuge der Erstellung (Unterzeichnung) der Erklärung der Neugründung bzw. der Betriebsübertragung sowie der Beratung vertreten lassen, wobei grundsätzlich Inhalt und Umfang dieser Vertretungsbefugnis aus der Vollmacht hervorgehen müssen. Rz 116: Bei berufsmäßigen Parteienvertretern…
…1 bis 6 Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) die Vorlage des amtlichen Vordruckes NEUFÖ 1 (Erklärung der Neugründung) bei den in Betracht kommenden Behörden sei. Sie müsse im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gegeben sein. Durch spätere Nachreichung der Erklärung könne dieser Mangel nicht mehr saniert werden…
…wenn der Betriebsinhaber ein amtliches Formular im Sinne des Abs. 1 erstellt. (3) Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist…
…kann aber dahingestellt bleiben, weil keine derartige formgebundene Erklärung abgegeben wurde und damit keine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Grunderwerbsteuerfreibetrages nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG vorliegt. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung als Förderung einer Neugründung - wie dies in der Erklärung vom 15. Juni 2015 beantragt…
…kann aber dahingestellt bleiben, weil keine derartige formgebundene Erklärung abgegeben wurde und damit keine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Grunderwerbsteuerfreibetrages nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG vorliegt. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung als Förderung einer Neugründung - wie dies in der Erklärung vom 15. Juni 2015 beantragt…
…Neugründung am 21.8.2013 sei der Text "Nach Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen steht nach Ansicht der Wirtschaftskammer ***3*** das NeuFög 1 nicht zu!" zu entnehmen. Aus diesem vorliegenden Schreiben könne jedoch nicht geschlossen werden, dass die Bf beabsichtigen würde, trotz selbst auf der Erklärung…
…aus und sei in der bestehenden Form geschaffen worden, ohne vorher bestanden zu haben. Dem BFG liegt die Erklärung der Neugründung (Formular NeuFö1) vor. Im Rahmen eines mündlichen Erörterungsgespräches vor dem UFS (nunmehr: BFG) am 16. Juli 2013 brachten die Vertreter der Beschwerdeführerin ergänzend vor…
…an der Tatsache ändern, dass für sämtliche Monate des Jahres 2013 keine laufenden Beträge selbstberechnet, abgeführt oder bekannt gegeben worden seien. Nichtsdestoweniger würden im konkreten Fall die Gründe des § 303 BAO vorliegen. Wie die Bf in ihrer Beschwerde ausführe, habe sie die Erklärung der Neugründung…
…2) des amtlichen Vordrucks die Wirkungen des § 1 nachträglich (rückwirkend) ein.Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten." Die Erklärung der Neugründung ist nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck (NeuFö1…
…machen, da der Vertrag über die Betriebsübertragung von meinem Rechtsanwalt, Herrn Mag. Stiemitzer, abgefasst wurde und auch die zuständigen Abgabenbehörden weitergeleitet wurde. Herr Mag. Stiemitzer hat mit Brief vom 22.4.2004 meine Eltern ersucht, die Erklärung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz an ihn zu überbringen…
…der Tischlereibetrieb gilt als mit dem Stichtag (Ablauf des 31.12.2003) übergeben. In der Abgabenerklärung Gre 1 wurde Grunderwerbsteuerbefreiung beantragt "wegen § 15 a ErbStG für allfällige Unternehmensschenkung sowie gemäß Neugründungsförderungsgesetz für die Gegenleistungen zur Betriebsübergabe". Am 28. Feber 2005 ist beim Finanzamt eine "Erklärung…
…die "Erklärung der Neugründung" noch nicht vorgelegen sei, könnten die Befreiungsbestimmungen hinsichtlich einer Bemessungsgrundlage von € 330.000,00, was somit einer Gesellschaftsteuer von € 3.300,00 entspreche, nicht zur Anwendung gelangen. Aus diesem Grund werde das Berufungsbegehen um diesen Betrag eingeschränkt. Infolge der…