…sei, die einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich wäre. Abschließend wurde um Bekanntgabe ersucht, wie die Eingabe zu verstehen sei. ---//--- Mit Schreiben vom 30.07.2020 bestätigte der Bf. das Ersuchen um Ergänzung/Auskunft und teilte ergänzend mit, dass darin (zwar), aufgrund neuer Tatsachen…
…da sie alle sonstigen Antragsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere fristgerecht eingebracht worden waren, Ergänzungen des Antrages I dar. Sie sind daher im beschwerdegegenständlichen Erstattungsverfahren 01-12/2014 zu berücksichtigen. Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung dargelegt, bezieht sich die Rechnung Sequenznummer 13 im Antrag I auf die Miete…
…10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Februar 2004, SpS, wurde das Finanzstrafverfahren gegen D. (Beschuldigter)…
…die beiden Gutachten dieser Anforderung zumindest hinsichtlich der Restnutzungsdauer nicht entsprechen, wurde der Bw. im Rechtsmittelverfahren die Möglichkeit zur Ergänzung eingeräumt. Gründe warum die Ergänzung des Gutachtens für die Liegenschaft M.Str. nicht von der seinerzeitigen Gutachtenerstellerin selbst verfasst wurde (nur sie scheint im Amtskalender…
…bewirtschaftet, rd. 170 m²) infolge Nichtbeantwortung eines Ergänzungsersuchens betreffend Nichtvorliegen von Einnahmen und Vorlage einer Prognoserechnung nicht anerkannt. Im Berufungsverfahren wurde ein am 15.11.2001 auf fünf Jahre mit der X. Botschaft abgeschlossener Mietvertrag vorgelegt, nachdem das Mietobjekt seit Dezember 1998 nicht vermietet war…
…insoweit Folge gegeben, als das erstinstanzliche Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 18. April 20008, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…Berufung wird im Sinne des darin gestellten Eventualantrages stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis (des Einzelbeamten) vom 8. Oktober 2010, StrNr. 052/2010/00526-001…
…kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Im gegenständlichen…
…ergebe sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend vorgenommen werden müssten und dass der Buchnachweis unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes gegeben sein müsse. Berichtigungen oder Ergänzungen des Buchnachweises müssten jedenfalls vor einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschau vorgenommen werden. Dadurch, dass der erforderliche Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen…
…ergebe sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend vorgenommen werden müssten und dass der Buchnachweis unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes gegeben sein müsse. Berichtigungen oder Ergänzungen des Buchnachweises müssten jedenfalls vor einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschau vorgenommen werden. Dadurch, dass der erforderliche Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen…
… 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens andie Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Dezember 2005 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführerin (Bf.) A zur SN Z ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet…
…Rechnung kann durchaus über mehrere Lieferungen oder Leistungen mit unterschiedlichem Liefer- oder Leistungsdatum abgerechnet werden. Demgemäß sind auch Berichtigungen oder Ergänzungen im Wege von Sammelberichtigungen oder -ergänzungen zulässig. 11.1.5.15. Rechnungsberichtigung Touristenexport Rz 1535: Wurden in den Fällen des Touristenexportes Rechnungen mit offenem…
…aber auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist dann im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden (Abs.4…
121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM) 121.3.1. Allgemeines Rz 4151: Als Ersatz für die seit dem 1. Jänner 1993 in der EU (mit Wirkung in Österreich ab dem 1. Jänner 1995) entfallenen steuerlichen Kontrollen an den Binnengrenzen wurde zwischen den EU-Mitgliedstaaten ein EDV…
…entsprechen. Sie dürfen sich daher insbesondere nicht widersprechen oder in bloßen Behauptungen erschöpfen. Die Behörden des Verwaltungsverfahrens sind daher verpflichtet, die Beweiskraft der Gutachten des Sozialministeriumservice zu prüfen und erforderlichenfalls für deren Ergänzung zu sorgen (vgl. etwa VwGH 25.11.2010, 2010/16/0068, mwN…
…4 Abs. 4 FLAG 1967 oder § 10 Abs. 1 FLAG 1967 vom Finanzamt nicht erledigt ist, sind weitere Eingaben als Ergänzungen oder Urgenzen des unerledigten früheren Antrages zu werten, auch wenn diese mittels eines Antragsformulars erfolgen (vgl. VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16/0006;…
…Fahrberichten. Als Empfängerin wurde A, wohnhaft in B angegeben. Am 13. Oktober 2008 hat das Finanzamt neuerlich ein Ergänzungsersuchen an den Bw gerichtet und darin festgestellt, die an den Bw mit Schreiben vom 26.9.2008 gestellten Fragen seien nicht bzw. nur unvollständig beantwortet worden…
…Bf. erhalten und auf Grund dessen Angaben - nach einer Erweiterung des Prüfungszeitraumes - die Abgabenfestsetzung für Juni 2009 vorgenommen zu haben. Im durchgeführten Beweisverfahren hat sich somit ergeben, dass durch die mündliche Ergänzung der schriftlichen Selbstanzeige die Voraussetzung der Darlegung der Verfehlung nach § 29 Abs. 2…
…als die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates im Sinne des § 161 Abs.4 FinStrG aufgehoben und zur ergänzenden Klärung des Sachverhaltes an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim…
…werden. Ihre Grenze findet diese gerichtliche Zuständigkeit lediglich in einer eingetretenen Rechtskraft hinsichtlich einzelner Fakten (siehe FSRV/0005-S/04 vom 20.5.2005; vergleiche auch nunmehr beispielsweise die diesen Umstand erläuternde Ergänzung des § 53 Abs.1 lit.a FinStrG idF BGBl I 2007/44…