…genannt, für den Erwerb der Erbsentfertigungen von Vater und Mutter Schenkungssteuer von jeweils 29,07 € vorgeschrieben. Dagegen wurde Berufung eingebracht und ausgeführt, dass der Erwerb noch nicht angefallen und die Steuerpflicht daher noch nicht entstanden ist. In der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wurde das Begehren…
…durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Bezahlung von Erbsentfertigungsbeträgen an seine besitzweichenden Schwestern verpflichtet. Durch die Leistung dieser Beträge erfüllte er die Auflage und die Schwestern erhielten die mütterliche und…
…Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Bezahlung von Erbsentfertigungsbeträgen an seine besitzweichenden Schwestern verpflichtet. Durch die Leistung dieser Beträge erfüllte er die Auflage und die Schwestern erhielten…
…der erfolgten Eheschließung. Bis zu diesen Fälligkeitszeitpunkten sind keine Zinsen zu entrichten, im Verzugsfalle wären Verzugszinsen in der Höhe von kontokorrentmäßigen Schuldzinsen bei einer Bank zu entrichten. Die Erbsentfertigungen sind wertgesichert zu entrichten, wobei der Wertmaßstab für Kaufkraftänderungen der Schnittholzpreis für Sägerundholz Klasse A/B…
…Berufungswerberin Schenkungssteuer im Betrag von S 109.900,00 vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der Erwerb der Erbsentfertigung in Höhe von S 1,600.000,00 von Seiten der Mutter herangezogen. Dagegen wurde rechtzeitig mit der Begründung berufen, dass die Berufungswerberin mit Abgabenerklärung S vom 30…
…Mutter und 400.000,00 S von Seiten des Vaters herangezogen. Dagegen wurde jeweils Berufung erhoben und damit begründet, dass die Erbentfertigungszahlung nicht stattgefunden habe. Es sei dem Bruder der Berufungswerberin auf Grund der schwierigen Situation in der Landwirtschaft nicht möglich gewesen das Geld zu…
…Mutter und 400.000,00 S von Seiten des Vaters herangezogen. Dagegen wurde jeweils Berufung erhoben und damit begründet, dass die Erbentfertigungszahlung nicht stattgefunden habe. Es sei dem Bruder der Berufungswerberin auf Grund der schwierigen Situation in der Landwirtschaft nicht möglich gewesen das Geld zu…
…aus einem Grundstück mit dem Haus N., an seinen Sohn und seine Schwiegertochter. Als Gegenleistung wurde die Zahlung von Erbsentfertigungen an die weichenden Geschwister und der Vorbehalt von Wohnungsrechten vereinbart. Dem Übergeber und dessen Frau wurde die "ausschließliche, jeweils rein persönliche, daher nicht vererb-, ausdehn-…
…aus einem Grundstück mit dem Haus XY., an seinen Sohn und seine Schwiegertochter. Als Gegenleistung wurden die Zahlung von Erbsentfertigungen an die weichenden Geschwister und der Vorbehalt von Wohnungsrechten vereinbart. Dem Übergeber und dessen Frau wurde die "ausschließliche, jeweils rein persönliche, daher nicht vererb-, ausdehn-…
…aus einem Grundstück mit dem Haus Z., an seinen Sohn und seine Schwiegertochter. Als Gegenleistung wurden die Zahlung von Erbsentfertigungen an die weichenden Geschwister und der Vorbehalt von Wohnungsrechten vereinbart. Dem Übergeber und dessen Frau wurde die "ausschließliche, jeweils rein persönliche, daher nicht vererb-, ausdehn-…
…eintreten könne. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und begründete dies damit, dass der Erwerbsvorgang mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes verwirklicht worden ist und es auf das nachfolgende Erfüllungsgeschäft (Bezahlung der Erbsentfertigung) nicht ankomme. Der Bw. stellte daraufhin den Vorlageantrag. Über die Berufung wurde erwogen: Der…
…und Pflegeleistungen, Forderungsverzicht, Erbsentfertigung sowie Kosten für Begräbnis und Grabstätte) im ermittelten Betrag von € 72.507,58 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 1.450,15 vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass durch einen bedauerlichen Irrtum des Vertragsverfassers bzw. der…
…und Pflegeleistungen, Forderungsverzicht, Erbsentfertigung sowie Kosten für Begräbnis und Grabstätte) im ermittelten Betrag von € 72.507,58 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 1.450,15 vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass durch einen bedauerlichen Irrtum des Vertragsverfassers bzw. der…
…zu stunden, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Steuerpflicht. Grundlage des gegenständlichen Steuerverfahrens können nur die im Übergabsvertrag enthaltenen Regelungen sein. Der Bw hat somit sein Recht auf Auszahlung seiner Erbsentfertigung zwar im Jahre 2002 erworben, er kann jedoch erst seit 1. Jänner 2007…
…zehn Jahren, je ab Vertragsunterfertigung"). Infolge der sofortigen freien Verfügbarkeit über das Zugewendete - sie hat eine klagbare Forderung auf Auszahlung der Erbsentfertigung erworben - wurde die Berufungswerberin schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses materiell bereichert und gilt die Schenkung daher an diesem Tag als ausgeführt. Definitionsgemäß ist…
…zehn Jahren, je ab Vertragsunterfertigung"). Infolge der sofortigen freien Verfügbarkeit über das Zugewendete - er hat eine klagbare Forderung auf Auszahlung der Erbsentfertigung erworben - wurde der Berufungswerber schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses materiell bereichert und gilt die Schenkung daher an diesem Tag als ausgeführt. Definitionsgemäß ist…
…Betreuung angedeihen zu lassen haben, kann von einer undeutlichen Vertragsgestaltung nicht gesprochen werden und ist aus dem Vertrag eindeutig zu entnehmen, dass die Übernehmer - abgesehen von der Erbsentfertigung - die zugesicherten Leistungen gemäß Punkt Drittens lit. a) und b) sofort zu erbringen hatten. Gemäß § 12 Abs…
…nicht plausibel bzw. glaubwürdig ist. Es sind diese Zuflüsse durch nichts erwiesen. Auch die Erbsentfertigung von ihrem Vater in Höhe von 200.000,00 S hat die Berufungswerberin nicht konkret nachgewiesen, doch ist diese zumindest glaubwürdig. Was den Erhalt einer Wohnungsablöse betrifft, so wurde dieser…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Edwin Redl, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. 11. 2001, GZ. 100/56379/2001, betreffend eine Eingangsabgabenschuld nach Art.204 Zollkodex, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des OS, vertreten durch Edwin REDL, Wirtschaftstreuhänder, 3843 Dobersberg, Karlsteiner Straße 18, vom 13. Dezember 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. November 2001, Zl. 100/56379/2001-3, betreffend Eingangsabgaben für den Zeitraum 23…