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UFSS RV/0360-S/05Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…Finanzamt legte die Berufung und die Verwaltungsakten vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Ergehen der Berufungsvorentscheidung ist noch die Anerkennung von weiteren Verbindlichkeiten (Erblasserschulden) und die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 sowie Z 17 ErbStG strittig. 1.) Erblasserschulden: Gemäß …

UFSS RV/0361-S/05Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…Finanzamt legte die Berufung und die Verwaltungsakten vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Ergehen der Berufungsvorentscheidung ist noch die Anerkennung von weiteren Verbindlichkeiten (Erblasserschulden) und die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 sowie Z 17 ErbStG strittig. 1.) Erblasserschulden: Gemäß …

UFSG RV/0421-G/04Unter Erblasserschulden sind die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden waren, auch wenn sie erst später fällig werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSG RV/0691-G/09Abzugsfähigkeit von Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…B. Pflichtteilsansprüche und Legate. Erbgangsschulden sind die Verbindlichkeiten, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den strittigen Forderungen um Erblasserschulden. In Ergänzung zu § 531 ABGB, der die Verbindlichkeiten (neben den Rechten) des Erblassers als zum Nachlass gehörig bezeichnet, bestimmt…

UFSG RV/0422-G/04Abzugsfähigkeit von Schulden nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSW RV/1563-W/05Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld, so auch kein Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeit von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2007

…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSS RV/0646-S/08Ist die durch den Erwerb einer Pflichtteilsforderung entstandene Kostenersatzpflicht für bezogene Sozialhilfe vom Pflichtteil abzuziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…schon in der Person des Erblassers verwirklicht gewesen sein. Sie darf also nicht erst durch den Erbfall oder die Schenkung entstanden sein. Für die Abzugsfähigkeit einer Erblasserschuld genügt es somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last…

UFSW RV/1136-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…September 1997, 96/16/0280). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten) das am Stichtag (Hier: Todestag) dem Erblasser gehörte. Zu den auch bei der Erbschaftssteuer zu berücksichtigenden Schulden gehören die Erblasserschulden; worunter vererbliche Verbindlichkeiten des Erblassers,die bis zu seinem Tod entstanden…

UFSW RV/1134-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…September 1997. 96/16/0280). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten) das am Stichtag (Hier: Todestag) dem Erblasser gehörte. Zu den auch bei der Erbschaftssteuer zu berücksichtigenden Schulden gehören die Erblasserschulden; worunter vererbliche Verbindlichkeiten des Erblassers,die bis zu seinem Tod entstanden…

UFSG RV/0249-G/03Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu bemessen. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist dabei von den Verhältnissen zum Todestag des Erblassers auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…der Bemessungsgrundlage anerkannte das Finanzamt lediglich jene im Vermögensbekenntnis als Passiva angeführten Verbindlichkeiten als Abzugsposten. Die auf den Liegenschaften der Erblasserin sichergestellten Forderungen wurden nicht als Erblasserschulden anerkannt. In der gegen diese Vorschreibung erhobenen Berufung wandte der steuerliche Vertreter ein, dass jene Kredit- und Darlehensverbindlichkeiten…

UFSW RV/1348-W/05Anerkennung einer Bankverbindlichkeit, für die der Erblasser die Haftung übernommen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 20. Juli 2004, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 20. Jänner 2004 ist Herr W verstorben, wobei…

UFSG RV/0348-G/07Abzugsfähigkeit nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSG RV/0517-G/10Abzugsfähigkeit von Schulden bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…ErbStG). § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSG RV/0347-G/07Der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 34 und 35 zu § 20).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (vgl. Fellner, Gebühren und…

UFSL RV/0147-L/12Kein Nachweis, dass beim Tod tatsächlich endbesteuertes Vermögen vorhanden war, Vergleichssumme ist als reine Geldforderung nicht begünstigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GO, Adr, vertreten durch B & O WP u StB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 6322 Kirchbichl, Europastraße 5, vom 8. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. September 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung…

UFSL RV/0284-L/09Abzugsfähige Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2011

…Gegenständlichenfalls handle es sich um ein bloßes Schenkungsversprechen ohne wirkliche Übergabe aus welchem kein Klagerecht erwachsen sei. Diese Beurteilung sei unrichtig. Unter Erblasserschulden sind die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden sind, auch wenn sie erst später fällig werden…

UFSW RV/0706-W/07Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu berechnen und Haftung des Erblassers für Schulden Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.F., W, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Oktober 2006 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSW RV/3054-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten die Erblasserschulden, die Erbfallsschulden und die Erbgangsschulden. Unter Erblasserschulden sind danach die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden sind, auch…

LStR 2002 Rz 89012.8.8 Begräbniskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

12.8.8 Begräbniskosten Rz 890: Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…