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UFSW RV/3175-W/02Ausständige Honorarforderungen im Nachlass eines Rechtsanwaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2007

…Bemessungsgrundlage aufzunehmen. Ausständige Honorarforderungen im Nachlass eines Rechtsanwaltes unterliegen der Erbschaftssteuer nur mit dem um die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer gekürzten Betrag. Denn bei der Erbschaftssteuer handelt es sich nicht um eine Nachlass-, sondern um eine Erbanfallsteuer. Es wird nicht der Erwerb, sondern die Bereicherung…

UFSW RV/1662-W/13Erwerb eines ursprünglich dem Staat anheim gefallenen Nachlasses an die Erbin des eigentlich Erbberechtigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…vorliegenden Fall wurde nicht der Erwerb von Todes wegen nach A der Besteuerung unterzogen sondern der Erwerb von Todes wegen nach RK. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Die Erbschaftssteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich von jedem Erbanfall zu bemessen…

UFSG RV/0684-G/08Herausgabe eines ursprünglich für heimfällig erklärten Nachlasses an die Erbin der seinerzeit Erbberechtigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…in ihrer Berufung vor, dass von ihr die Erbschaftssteuer bereits unter dem Titel "Verlass nach RS" entrichtet wurde. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Die Erbschaftssteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich von jedem Erbanfall zu bemessen. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist…

UFSW RV/0995-W/03Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004

…Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis. oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen. Die geltende Erbschaftssteuer ist eine Erbanfallsteuer; sie ist daher grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…

UFSL RV/0651-L/091. Erbschaftssteuer Bemessungsgrundlage: Darlehensforderung und Haushaltsführung der Erbin 2. Vor dem Tod verkaufte Liegenschaft - Kaufpreisforderung oder Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…somit der Betrag, um den der Erwerber von Todes wegen bereichert wurde. Die ErbSt stellt eine Erbanfallsteuer dar. Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen, das am Stichtag (= Todestag) dem Erblasser gehörte und damit als von Todes wegen an den Erwerber (Erben) angefallen gilt. Wie…

UFSG RV/0656-G/08Keine Befreiung gemäß § 15a ErbStG für die Schenkung von Liegenschaften, wenn der Betrieb bereits zu einem früheren Zeitpunkt übergeben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2010

…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und…

UFSW RV/2416-W/07In einem Drittstaat gelegene Liegenschaften sind für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu bewerten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 1/2

…Abgabenleistung herangezogen werden. Dies kann nur unter Anwendung des Abs 2 des § 13 ErbStG erfolgen. Da die Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlaßsteuer konzipiert ist, sie also nur die jeweilige Bereicherung des einzelnen Erwerbers erfaßt, ist sie auch nur vom einzelnen Erwerb, nicht aber…

UFSW RV/1655-W/09Bewertung eines Gewinnanteiles (auflösend bedingter Erwerb); Todfallsbeitrag unterliegt auch dann der Erbschaftssteuer, wenn davon auch Lohnsteuer abzuführen war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2010

…also auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer, auf Antrag nach dem tatsächlichen Wert des Erwerbes zu berichtigen (vgl VwGH vom 7.9.2006, Zl 2006/16/0035). Die Erbschaftsteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird einerseits…

UFSI RV/0520-I/09Die Anwendung des ErbStG 1955 auf vor dem 1. August 2008 verwirklichte Tatbestände ist nicht verfassungswidrig; die Steuerschuld entsteht - aufgrund der Erbantrittserklärung - mit dem Tod des Erblassers (= Erbanfall)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Die Erbschaftssteuer ist als eine Erbanfallsteuer konzipiert. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall mit der Annahme der Erbschaft, also…

UFSW RV/1377-W/09Bei der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuer handelt es sich um eine persönliche Schuld, die den gemeinen Wert nicht beeinflusst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…VwGH 30. 8. 1995, 95/16/0172). Durch § 20 ErbStG wird die Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer charakterisiert. Da zu Folge § 20 ErbStG als Erwerb in der Regel der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber gilt, ist der Stichtag auch für den Umfang der Steuerpflicht von Bedeutung. In…

UFSG RV/0637-G/07Für inländische Grundstücke ist das Dreifache des Einheitswertes maßgebend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2009

…im Vergleich zur Steuer im Verlass nach seiner Mutter hoch, geht schon aus dem Grund ins Leere, da die Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer eine Steuer ist, die für den einzelnen Erwerb von Todes wegen festgesetzt wird. Gegenstand der Erbschaftsteuer ist im vorliegenden Fall daher der Vermögensvorteil…

UFSW RV/3676-W/07Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer mit der Schweiz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

…erhoben werden. | (2) | Als Nachlaß- und Erbschaftsteuern gelten alle Steuern, die von Todes wegen als Nachlaßsteuern, Erbanfallsteuern, Abgaben vom Vermögensübergang oder Steuern von Schenkungen auf den Todesfall erhoben werden. | (3) | Zu den zur Zeit bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt…

UFSW RV/1533-W/07Übergabe von Liegenschaftsanteilen von dritter Seite gemeinsam mit einer Betriebsübergabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2008

…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und…

UFSS RV/0701-S/06Von der Betriebsübergabe gesonderte Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums betrieblich genutzter Geschäftsgrundstücke durch den anderen Elternteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…wenn auch gleichzeitig stattfindende) Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom…

UFSW RV/0560-W/07Solidarschuld- und Schenkungssteuerbescheid an den Geschenkgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2007

…VwGH 26.01.1995, 94/16/0058). Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…

UFSW RV/0970-W/06Von der Betriebsübergabe gesonderte Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums betrieblich genutzter Geschäftsgrundstücke durch den anderen Elternteil.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2007

…VwGH 26.01.1995, 94/16/0058). Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…

UFSW RV/1948-W/03Übergabe von Betriebsvermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.04.2007

…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und…

UFSW RV/0837-W/07Zuwendung von Betriebsvermögen durch den keine Gewinneinkünfte beziehenden Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…

UFSW RV/1056-W/06Verkauf einer Eigentumswohnung durch die Erblasserin mit einem Kaufvertrag auf den Todesfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2007

…umfasst sowohl die umfangmäßige (siehe § 20 ErbStG ) wie auch die rechnerische Feststellung der Bemessungsgrundlage auf Grund des nach § 19 ErbStG jeweils in Betracht kommenden Wertmaßstabes. Die geltende Erbschaftsteuer stellt eine Erbanfallsteuer dar; sie ist grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird vom…

UFSG RV/0012-G/05Keine Steuerbefreiung nach § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006

…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…