…erwachsen. Solcherart steht aber für die Berufungsbehörde bindend fest, dass die im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten begangen wurden, zumal in Nachvollziehung der Argumentation des Erstsenates bei Beachtung des Entscheidungskalküls keine zwingenden logischen Fehler bzw. Unschlüssigkeiten festzustellen waren. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung von…
…befindet, in der Zukunft von weiteren gleichartigen Finanzvergehen nach Möglichkeit abhalten soll (Spezialprävention) und andererseits der Strafausspruch gleichzeitig auch der künftigen Begehung gleichartiger Finanzvergehen durch andere Personen entgegenwirken soll (Generalprävention), in das Entscheidungskalkül miteinzubeziehen. In Ansehung dessen, dass das hier konstatierende Schuldausmaß des Bf. als…
…von € 1.000,00 sowie die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit vorzuschreibende diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen sich aufgrund der besonderen Konstellation dieses Finanzstraffalles als im Rahmen des zulässigen Entscheidungskalküls erweist. 5.7. Die Vorschreibung dieser anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe bzw der…
…von € 1.000,00 sowie die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit vorzuschreibende diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen sich aufgrund der besonderen Konstellation dieses Finanzstraffalles als im Rahmen des zulässigen Entscheidungskalküls erweist. 5.7. Die Vorschreibung dieser anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe bzw der…
…dass - ohne Überschreitung des Entscheidungskalküls des Spruchsenates - in einem Finanzstraffall bei einer Geldstrafe von € 20.000,00 und in einem weiteren Finanzstraffall bei einer Geldstrafe von € 200.000,00 jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Wochen verhängt werden darf. Welche maximale Geldstrafdrohung im konkreten…
…cit. in seiner Gesamtheit anzuwenden, eröffnet diese Rechtsvorschrift als solche ein eigenes Beurteilungs- und Entscheidungskalkül für das Gericht. Diesem verblieb daher die einfache verwaltungsgerichtliche Kontrolle am Maßstab einfachgesetzlicher Normen und unter der Prämisse der (auch "negativen") Rechtsanwendung zu üben. "Danach" war die Bemessungsgrundlage im vorliegenden…
…verschaffen und allenfalls die Beweislage für den Senat zur Entscheidungsfindung zu erweitern, verstößt im Prinzip nicht gegen das dem Spruchsenatsvorsitzenden im Vorverfahren zugeordnete Entscheidungskalkül und im Sinne der Offizialmaxime gegen seinen Auftrag zur Erforschung der materiellen Wahrheit, lediglich die dafür verwendeten verfahrensrechtlichen Mittel waren verfehlt…
…warum die Behörde im Rahmen des § 20 BAO und unter Berücksichtigung von Billigkeit, Zweckmäßigkeit und im Sinne der Verwaltungsökonomie nicht eine derartige Ermessensübung ins Entscheidungskalkül gefasst habe. Der Umstand, dass die Abgaben in der Höhe von rund EUR 1.494.528,00 (zur Gänze) mit…
…befindet, in der Zukunft von weiteren gleichartigen Finanzvergehen nach Möglichkeit abhalten soll (Spezialprävention) und andererseits der Strafausspruch gleichzeitig auch der künftigen Begehung gleichartiger Finanzvergehen durch andere Personen entgegenwirken soll (Generalprävention), in das anzuwendende Entscheidungskalkül miteinzubeziehen. In Ansehung dessen, dass das hier festzustellende Schuldausmaß des Bf…
…befindet, in der Zukunft von weiteren gleichartigen Finanzvergehen nach Möglichkeit abhalten soll (Spezialprävention) und andererseits der Strafausspruch gleichzeitig auch der künftigen Begehung gleichartiger Finanzvergehen durch andere Personen entgegenwirken soll (Generalprävention), in das Entscheidungskalkül miteinzubeziehen. In Ansehung dessen, dass das hier festzustellende Schuldausmaß des Bf. im…
…aus, räume aber ein, dass die oben dargestellte Schätzung das Entscheidungskalkül des Senates nicht überschreiten werde. Aus seiner Sicht wäre aber eine höhere Zuschätzung vorzunehmen. Um aber zu Gunsten des Beschuldigten alle Unwägbarkeiten der Schätzung mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit jedenfalls zu erfassen…
…für vor bzw. nach dem Prüfungszeitraum liegende Zeiträume hervor, so ist gegebenenfalls auch diesbezüglich die Wiederaufnahme zu verfügen bzw. sind in das Entscheidungskalkül für die Ermessenübung der geprüften drei Jahre auch die steuerlichen Auswirkungen von Wiederaufnahmen außerhalb dieses Zeitraumes liegender Verfahren miteinzubeziehen (Ritz, BAO³, § 303…
…Wiederaufnahmegründe aber auch für vor dem Prüfungszeitraum liegende Zeiträume vor, so ist gegebenenfalls auch diesbezüglich die Wiederaufnahme zu verfügen bzw. sind in das Entscheidungskalkül für die Ermessenübung der geprüften drei Jahre auch die steuerlichen Auswirkungen von Wiederaufnahmen außerhalb dieses Zeitraumes liegender Verfahren miteinzubeziehen (Ritz, BAO², …
…jedoch dem erkennenden Senat eine Veränderung der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe verwehrt. Eine denkbare Reduzierbarkeit aus der Sicht des Berufungssenates findet Raum im zuzubilligenden Entscheidungskalkül des Erstsenates und bedingt keine vom Berufungssenat aufzugreifende Rechtswidrigkeit des Erstbescheides. Eine allfällige Anpassung könnte beispielsweise Gegenstand eines Gnadenverfahrens im Sinne…
…Verringerung ergeben. Diesbezüglich liegt jedoch kein Berufungsbegehren vor. Eine denkbare Reduzierbarkeit aus der Sicht des Berufungssenates findet Raum im zuzubilligenden Entscheidungskalkül des Erstsenates und bedingt keine vom Berufungssenat aufzugreifende Rechtswidrigkeit des Erstbescheides. Die Erhöhung der Geldstrafe führt aufgrund der Bestimmung des § 185 Abs. 1 lit…
…ist jedenfalls insoweit zu begrüßen, als der eine Strafe verhängende Spruchsenat bzw. der erkennende Richter sich im Rahmen des ihm gegebenen Entscheidungskalküls eine Art Kompass zu eigen zu machen hat, der ihm die Schuld des Täters bzw. den Unrechtsgehalt der abzuhandelnden Fakten zu verorten hilft…
…nach ständiger Rechtsprechung infolge unverändertem Verfahrensgegenstand (weil eine Nichtentrichtung der Vorauszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt auch die Nichtentrichtung bis zum Ablauf des fünften Tages nach Fälligkeit beinhaltet) eine Abmilderung vom Vorwurf einer Abgabenhinterziehung auf einen solchen einer bloßen Finanzordnungswidrigkeit im Rahmen des Entscheidungskalküls des Bundesfinanzgerichtes zulässig wäre…
…da der Einsichtnahme offenkundig tatsächlich keine rechtlichen Bedenken entgegengestanden sind, erscheint ein erwartetes kurzfristiges Zuwarten bis zum Einlangen der erwarteten Nachricht von der Staatsanwalt Wien als im Rahmen des Entscheidungskalküls des befassten Organwalters gelegen, zumal diesem eine selbständige Organisation seiner Arbeitstermine zugebilligt werden muss. 12…
…nach ständiger Rechtsprechung infolge unverändertem Verfahrensgegenstand (weil eine Nichtentrichtung der Vorauszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt auch die Nichtentrichtung bis zum Ablauf des fünften Tages nach Fälligkeit beinhaltet) eine Abmilderung vom Vorwurf einer Abgabenhinterziehung auf einen solchen einer bloßen Finanzordnungswidrigkeit im Rahmen des Entscheidungskalküls des Bundesfinanzgerichtes zulässig wäre…
…ist jedenfalls insoweit zu begrüßen, als der eine Strafe verhängende Spruchsenat bzw. der erkennende Richter sich im Rahmen des ihm gegebenen Entscheidungskalküls eine Art Kompass zu eigen zu machen hat, der ihm die Schuld des Täters bzw. den Unrechtsgehalt der abzuhandelnden Fakten zu verorten hilft…