…des Bescheides nicht hervor, welchen tatsächlich gestellten Antrag das Finanzamt konkret erledigen wollte. Die Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde über Anträge ist durch den Inhalt der Anbringen begrenzt. Eine darüber hinausgehende Entscheidungsbefugnis besteht nur dann, wenn die Abgabenbehörde dazu gesetzlich ermächtigt oder verpflichtet ist. Im gegenständlichen Fall…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M., vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Defreggerstraße 22a, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat I. über die Berufung des Bw., AdresseBw., vom 10. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 14. Jänner 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, II. über die Berufung des Bw., AdresseBw., vom 10…
…des Besch2 dahingehend, dass dieser Zahlungen nur auf Weisung und nach Entscheidung des Besch1 zu den Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben durchführen konnte und dem Besch2 daher keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zukam. Unstrittig befand sich die Fa. D-AG zu…
…laufende Berufungsverfahren haben könne, sondern selbsttätig vom Finanzamt darüber zu entscheiden sein werde, war Folge zu geben, da die Entscheidungsbefugnis darüber bei der Abgabenbehörde erster Instanz liegt. Da somit keine Gründe vorgebracht wurden, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages aufzuzeigen, erfolgte die Festsetzung…
…Haus ONr. 4, sondern offenbar irgendwo ggü. Haus ONr. 5 bis 8. Die Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes (hier: Bundesfinanzgericht) ist nicht durch die in der Beschwerde angegebenen Gründe der Rechtswidrigkeit und den Antrag (Beschwerdebegehren) beschränkt (Köhler in Raschauer/Wessely, Kommentar zum VStG, 2. Auflage, Rz 4…
…dem gesamten Berufungssenat stellen, um einen Rechtsanspruch auf Verhandlung der Rechtssache vor einem Berufungssenat und Entscheidung über die Berufung durch einen Berufungssenat zu begründen. Die Entscheidungsbefugnis des FLD - Berufungssenates ist durch das Abgaben-Reform-Gesetz nicht auf einen Berufungssenat des UFS übertragen worden; seit 1…
…FE 2016/05/0001, Rn 30 zulässig, einen solchen Umstand in der Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung vorzubringen. Damit kann und muss ihn auch das BFG infolge seiner bereits dargestellten umfassenden Entscheidungsbefugnis und somit umfassenden Entscheidungspflicht aufgreifen. Aus Art. 126b Abs. 5 B-VG (Kriterien der…
…oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. (§ 289 Abs. 2 BAO idF BGBl. I Nr. 97/2002) Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist berechtigt im Rahmen ihrer meritorischen Entscheidungsbefugnis den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Die Bescheidaufhebung nach § 289 Abs. 2 BAO kann nach Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Ritz…
…vermag sich das Bundesfinanzgericht nicht anzuschließen. Im Beschwerdefall wurde Bf2 ein lebenslanges (verbüchertes) Fruchtgenussrecht eingeräumt. Die Auflösung der Fruchtgenussvereinbarung steht nicht in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Fruchtgenussgebers. Die Folgen treten auch nicht unmittelbar mit dem Willensentschluss des Fruchtgenussgebers ein, sondern sind auch von der Reaktion…
…Beschwerdeverfahren betreffend die Abweisung des Antrags auf Abänderung gemäß § 295a BAO ist insbesondere die Endgültigerklärung des vorläufigen Bescheides im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung nicht innerhalb der dargelegten Grenze der Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts gelegen und es konnte daher auch keine - von § 300 BAO zu verhindernde - diesbezügliche Zuständigkeitskonkurrenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Dr. Günter Geuseu, Rechtsanwalt in 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 48, vom 28. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. Jänner 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes in…
…aber nicht die Wirksamkeit der Berufung. Der Umstand, dass die Berufungsvorentscheidung nicht wirksam geworden ist, beeinträchtigt somit nicht die Entscheidungsbefugnis und -pflicht des Unabhängigen Finanzsenates über die vom Finanzamt vorgelegte Berufung, denn die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung nach § 276 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen des…
… 58 Abs.2 leg.cit. umschriebenen Voraussetzungen für seine Entscheidungsbefugnis nicht gegeben sind. Es war daher spruchgemäß der Unzuständigkeitsbescheid (und beinhaltend auch die diesem innewohnende verfahrensleitende Anordnung) des Erstsenates hinsichtlich des Finanzstrafverfahrens gegen K wegen ihm vorgeworfener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG…
…Ende zu führen, wenn sich im Zuge der mündlichen Verhandlung ergibt, daß die im § 58 Abs. 2 umschriebenen Voraussetzungen für seine Entscheidungsbefugnis nicht gegeben sind. Ergibt sich jedoch, daß das Gericht oder ein anderer Senat zuständig wäre, so hat der Senat seine Nichtzuständigkeit auszusprechen. § 157…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. ***X***, ***Adresse***, betreffend 1. die Beschwerden vom 22. Jänner 2020 gegen die als Bescheide indentierten Erledigungen des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Dezember 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5*** ***6***, Tschechische Republik, vom 19. Juni 2020 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Wien 1/23, nunmehr Finanzamt Österreich, 1030 Wien, Marxergasse 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, Tschechische Republik, vom 31. Juli 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln, nunmehr Finanzamt Österreich, 2020 Hollabrunn, Babogassse 9, vom 17. Juli…
weitere GZ. RV/5300024/2017 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Franz Rabeder und Mag. Christoph Vigl in der Finanzstrafsache gegen 1.) A, geb. xxxa…