…Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I.1. M ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Spittal Villach als selbständiger Transportunternehmer vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von…
…Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszusprechen ist. Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der Geldstrafe festzusetzen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, 3. April 2012
…Spruchsenat scheint wohl nur irrtümlich stattgefunden zu haben, zumal er andernorts sogar eine Gewerbsmäßigkeit bei der Hinterziehung der diesbezüglichen Einkommensteuern konstatiert - wenngleich auch folgenlos für den Spruch seiner Entscheidung. Im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten war davon auszugehen, dass bei der gewerblichen Betätigung des Beschuldigten…
…ist. Es verbleibt aber auch jedenfalls die Verpflichtung des Bundesfinanzgerichtes, die Geldstrafe dermaßen zu bemessen, dass bei Bekanntwerden der Entscheidung im Milieu des Finanzstraftäters nicht der fälschliche Eindruck erweckt wird, die hier behandelten abgabenrechtlichen Verfehlungen wären derart, dass ihnen keine besondere Bedeutung zuzumessen wäre. Eine…
…Abgaben an den Fiskus vermieden hat. Auch wenn in der nunmehrigen Entscheidung das Finanzstrafverfahren hinsichtlich einer Hinterziehung an Umsatzsteuer für die Veranlagungsjahre 2012 bis 2014 und an Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2013 im Zweifel eingestellt worden ist, leitet sich daraus für ihn lediglich…
…auferlegt worden. Der Entscheidung des Spruchsenates wurden folgende Feststellungen zugrunde gelegt: Der am xxxxxx in XXX geborene österreichische Staatsbürger A gehe dem Beruf eines selbstständigen Gastwirtes nach, sei verheiratet und sorgepflichtig für zwei Kinder im Alter von 18 und 19 Jahren. Finanzstrafbehördlich sei über ihn…
…Geschäftsführerbezüge der beiden Geschäftsführer der B-GmbH vorliegt. Es besteht somit keinerlei Zweifel an der Rechtsrichtigkeit der bei der „Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ festgestellten Abgabenbeträge. Zu der Frage der Kommunalsteuerpflicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer hat bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1996…
…Einstellung aus den in den § 82 Abs. 3 lit. bis e FinStrG genannten Gründen (erstgenannte Variante) und eine Einstellung im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten, wenn die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (zweitgenannte Variante). Eine Einstellung unter Bezugnahme auf § 82 Abs…
…Abs. 1 lit. a] FinStrG zur Bezahlung pauschaler Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 verpflichtet. Seiner Entscheidung legte der Spruchsenat folgende Feststellungen zugrunde: Der Beschuldigte ist seit dem Jahr 2006 im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Graz-Umgebung selbständig tätig und steuerlich erfasst. Aus Anlass dessen…
…glaubhaft und kam auch keinerlei Zweifel auf. Im Übrigen ist die Verantwortung des Beschuldigten auch lebensnah nachvollziehbar. Wenn auch das Bundesfinanzgericht in seiner aufhebenden Entscheidung ausführt, die Befolgung der einem Arbeitnehmer auferlegten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bei der Abgabe von im Veranlagungswege zu erfassenden zusätzlich nichtselbstständigen…
…der beiden Geschäftsführer der C. GmbH vorliegt. Es besteht somit keinerlei Zweifel an der Rechtsrichtigkeit der bei der „Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ festgestellten Abgabenbeträge. Zu der Frage der Kommunalsteuerpflicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer hat bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. September 1996, Zl…
…des strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegt wurden, nachträglich nach den Bestimmungen des Abgabenverfahrens geändert wurden und die Kenntnis dieses Umstandes allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich eine im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Anzumerken ist, dass Finanzstrafbehörden an Ergebnisse des…
…angefochtenen Entscheidung wird dahingehend präzisiert, dass für den Beschwerdeführer die Zollschuld gemäß Art. 203 Abs.1 und Abs.3 dritter Anstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex, ZK) entstanden ist. Im Übrigen…
…den Bau der Gebäude gesteckt. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung gegenüber Finanzbediensteten sei er freigesprochen worden (begründet wurde der Freispruch damit, dass die subjektive Tatseite im Zweifel nicht erweislich war). Seine psychische und körperliche Erkrankung sei nicht als Nachsichtsgrund berücksichtigt worden. Seine Verschuldung sei nicht…
…03m). Vielmehr erinnert die im angefochtenen Bescheid verwendete Formulierung an die Entscheidung des OGH 26.1.2005, 3 Ob 309/04v, wonach keine taugliche Spezifizierung vorliegt. Fehler und Ungenauigkeiten, die auch bei genauer Kenntnis der Rechtsbeziehung des Verpflichteten mit dem Drittschuldner Zweifel darüber, welche Forderungen…
…03m). Vielmehr erinnert die im angefochtenen Bescheid verwendete Formulierung an die Entscheidung des OGH 26.1.2005, 3 Ob 309/04v, wonach keine taugliche Spezifizierung vorliegt. Fehler und Ungenauigkeiten, die auch bei genauer Kenntnis der Rechtsbeziehung des Verpflichteten mit dem Drittschuldner Zweifel darüber, welche Forderungen…
…Ende Dezember 2007 seitens des Mieters wieder aufgekündigt. Im gegenständlichen Beschwerdefall ist daher berechtigter Weise davon auszugehen, dass durch den mit Kaufvertrag vom 30.04.2007 zweifelsfrei vereinbarten Eigentumsvorbehalt und die tatsächliche Nichtbezahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises bzw. die Nichtleistung entsprechender Zahlungen zur Abdeckung des…
…Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung des Amtsbeauftragten wird Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: a ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz vorsätzlich a) in den Jahren 2006 bis 2008 als abgabepflichtiger bzw…
…mit Beendigung der Bautätigkeit bzw. unrechtmäßigen Nutzung. Bei einem Dauerdelikt sind im Spruch eines Straferkenntnisses der Beginn und das Ende des Tatzeitraums des Dauerdelikts anzugeben, wobei der Beginn anhand der Beweisergebnisse im Zweifel zu Gunsten eines Beschuldigten spätestmöglich angenommen werden kann. Daher kann bei einem…
…gelegte Tat nicht erwiesen werden kann (Einstellung im Zweifel). Wenn die Einstellung aber ausdrücklich nach § 45 Abs. 1 Z 2 erster Fall VStG (Nichtbegehung einer Verwaltungsübertretung als Einstellungsgrund) erfolgt, kann daraus in einer andere Behörden bindenden Weise eine Entscheidung der relevanten Vorfrage entnommen werden (VwGH…