…dass in ihrem Fall eine steuerpflichtige Entschädigung nur für die Rechtseinräumung in Höhe von 46,73 Euro vorliege und der Rest abpauschaliert sein müsste, weil dieser gutachtlich belegt eine Entschädigung für Bodenwertminderung (Abwertung von Acker II auf "unproduktiv") darstelle. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig…
…dass in seinem Fall eine steuerpflichtige Entschädigung nur für die Rechtseinräumung in Höhe von 46,73 Euro vorliege und der Rest abpauschaliert sein müsste, weil dieser gutachtlich belegt eine Entschädigung für Bodenwertminderung (Abwertung von Acker II auf "unproduktiv") darstelle. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig…
…2000 (70:30) als angemessen angesehen. Sollte von diesen Sätzen nach Ansicht des Steuerpflichtigen abgewichen werden, treffe die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für die Bodenwertminderung den Steuerpflichtigen (BFG 17.6.2015, RV/7101511/2012 unter Bezugnahme auf VwGH 1.6.2003…
…Entschädigungen für Hiebsunreife dienten der Abgeltung der Nachteile, die durch die vorzeitigen Schlägerungen entstanden seien (HA 35/97). Das sei eine Ernteentschädigung. Sofern auf der jeweiligen Trasse kein Bewuchs mehr gepflanzt werden dürfe, enfalle eine künftige Ernte. Daher liege in einem solchen Fall eine Bodenwertminderung…
…des Enteignungsbescheides vom 25.6.1996 nicht, da im Text des Enteigungsbescheides lediglich von einer Entschädigung für die Verformung und Verkleinerung des Grundstückes die Rede ist, nicht aber davon, ob der Schaden in einer Bodenwertminderung oder in Bewirtschaftungserschwernissen besteht. Die Darstellung des Amtes der Kärntner…
…1994 (zB Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und Wertpapieren, Umsätze aus dem Verkauf von Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes; in diesem Sinne sind auch Entschädigungen für Bodenwertminderungen auszuscheiden), außer wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder dem Zweck des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dienen - Umsätze gemäß § 10 Abs…
…18*** als Ackerland, aber im Bodenwert ist eine potentiell höhere Wertigkeit des Ackerlandes mit 3,91 €/m² zu veranschlagen gewesen. Die Bodenwertminderung wurde nach den Vorschriften im Anhang VI der ESt-Richtlinien 2000 idgF ermittelt. Die anteilige steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung gemäß § 3 Abs…
…15/0093). Nur dieser Betrag ist steuerfrei und kann von der Entschädigungszahlung in Abzug gebracht werden. Die übrigen Komponenten der Entschädigungszahlung sind als steuerpflichtig zu behandeln. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung trifft grundsätzlich den Beschwerdeführer (vgl. VwGH 01…
…Die übrigen Komponenten der Entschädigungszahlung sind als steuerpflichtig zu behandeln. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung trifft grundsätzlich den Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie hat sich aus diesen diversen Gutachten der Bodenschätzer eine großzügige Verwaltungspraxis entwickelt…
…des Entschädigungsbetrages erfolgte für die betroffenen Ackerflächen seitens des von der AGasGmbH beauftragten Sachverständigen folgender Ansatz: | | in Euro | in Prozenten | Servitutsentgelt | 1.635,20 | 4,45 % | Bodenwertminderung | 16.965,20 | 46,2 % | Sonstige Entschädigung |…
…Boden verlegt werden, zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Leitungen auf oder in Privatliegenschaften verlegt werden. b) Eine steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung (Verminderung des Teilwertes) setzt voraus, dass das Leitungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich eingeräumt wird (Rz 6409 EStR 2000). Die Obergrenze…
…das erwähnte Berechnungsblatt des zuständigen Fachbereichs des BMF angefügt. Daraus geht hervor, dass von der Gesamtentschädigung von € 8.435,75 ein Teilbetrag von € 4.747,50 (56%) als steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung anzusehen ist. Der verbleibende Anteil iHv. € 3.688,25 (44%)…
…Als Entschädigung für Bodenwertminderung kann nur ein Betrag von 4.500,00 € (61.921,35 ATS) anerkannt werden. | Dies führt zu folgenden Änderungen: | Entgelt brutto | 1.470.091,20 | Entgelt netto | 1.225.076,00 | | 1.416…
…für Nutzungsentgang und Wirtschaftserschwernisse einen Passivposten anzusetzen und diesen auf 20 Jahre verteilt zu Gunsten des Gewinnes aufzulösen (EStR 2000 Rz 5010 und 5171). 15.8.4.2.1.2 Grund und Boden Rz 5183: Die Entschädigung für eine Bodenwertminderung darf nicht höher sein als…
…Entschädigung für Bodenwertminderung oder Ertragsausfälle könne aber nur sein, was als solches bezeichnet und ausgewiesen sei. Zwar sei die vertragliche Zuordnung nicht bindend. Dieser Grundsatz sei nach Ansicht des Finanzamtes nach den Gesetzen der Logik aber so zu verstehen, dass eine vertragliche Zuordnung zur Bodenwertminderung…
…Dezember 2008 führte die Bw. aus: Es werde weiterhin davon ausgegangen, dass die Entschädigung für Bodenwertminderung 109.132,80 ATS betrage. Wie bereits in der Berufung ausgeführt, handle es sich dabei um einen steuerfreien Betrag. Zu den Ausführungen von DI R werde wie folgt Stellung…
…Bodenqualität (Entschädigungen für Bodenwertminderungen) und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Dem Beschwerdeführer ist durch die Vorlage des Gutachtens nicht gelungen, nachvollziehbar darzutun, dass eine höhere – als die vom Finanzamt angenommene Wertminderung – eingetreten ist. Es besteht daher für das…
…eingebracht und ausgeführt, es sei nur die Dienstbarkeit in Höhe von ATS 9720,-- steuerpflichtig. Die Entschädigung für Bodenwertminderung werde als nicht einkommensteuerpflichtig angesehen. Es werde um Vorlage an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ersucht. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat mit Vorlagebericht vom 12. April 2006…
…ein abweichendes Aufteilungsverhältnis vom Steuerpflichtigen nicht erbracht werde. Vom Bundesfinanzgericht sei das den ESTR entsprechende Aufteilungsverhältnis (70:30) als angemessen angesehen worden. Die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für Bodenwertminderung treffe den Steuerpflichtigen (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Das Ergebnis…
…2000 (70:30) als angemessen angesehen. Soll von diesen Sätzen nach Ansicht des Steuerpflichtigen abgewichen werden, trifft die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß der Entschädigung für die Bodenwertminderung den Steuerpflichtigen (BFG 17.6.2015, RV/7101511/2012 unter Bezugnahme auf VwGH 1.6.2006…