…bedingt durch die restlose Abstattung, des Kaufpreises ist, kann nicht als aufschiebende Bedingung, die, iSd. § 8 Abs.2 GrEStG, die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes, aber für die Entstehung der…
…§ 932 und 933 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vollzogen wird (Z 2). Die Ermittlung der Gegenleistung und somit der Bemessungsgrundlage ist unbestritten. Die Tatsache, dass der Treuhänder die Zahlung noch nicht weitergeleitet hat, ist unmaßgeblich. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Für die…
… 8 Abs. 2 GrEStG anzusehen, und weiter - analog zu obigen Ausführungen - deutlich zum Ausdruck gebracht: "Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Für die Entstehung der Steuerschuld ist aber allein das Verpflichtungsgeschäft, nicht aber das Erfüllungsgeschäft von Bedeutung". Im Übrigen ist der Erwerbsvorgang…
…grundsätzlich der Zeitpunkt der Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis, weil damit der Vertrag zustandekommt (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Rz 5 zu § 8 GrEStG 1987 und die dort zitierte Rechtsprechung). Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes (VwGH 21.1.1998…
…beim Kaufvertrag grundsätzlich der Zeitpunkt der Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis, weil damit der Vertrag zustandekommt (siehe Dr. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 11. Auflage, § 8 GrEStG 1987 Rz 7 und die dort zitierte Rechtsprechung). Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes…
…2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Denn die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Eine die Eigentumsübertragung betreffende Vereinbarung ist also keine Bedingung, die die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bis zum Bedingungseintritt hinausschiebt (UFS 7.7…
…angesehen werden. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Für die Entstehung der Steuerschuld ist aber allein das Verpflichtungsgeschäft, nicht aber das Erfüllungsgeschäft von Bedeutung. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Denn die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Eine die Eigentumsübertragung betreffende Vereinbarung ist also keine Bedingung, die die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bis zum Bedingungseintritt hinausschiebt (UFS 7.7…
…Eigentumsübergang an dem Grundstück aufschiebend bedingt durch die restlose Abstattung des Kaufpreises ist, kann nicht als aufschiebende Bedingung, die iSd. § 8 Abs.2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes…
…2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Die schon erwähnte Entrichtung des Kaufpreises betrifft auch nur die Erfüllung des Rechtsgeschäftes und nicht die Verpflichtung (VwGH vom 21. Jänner 1998, 97/16/0345). Im gegenständlichen Fall ist hingegen der…
…Beschwerdefall, dass für den Kaufvertrag vom 18.9.2007 Grunderwerbsteuer selbstberechnet - und entrichtet - wurde. Im Beschwerdefall ist weiters davon auszugehen, dass zufolge der gänzlichen Nichtentrichtung des Kaufpreises eine Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrages vom 18.9.2007 eintrat, woraus dem Verkäufer schon von Gesetzes wegen…
…dieser Ansprüche kennt das allgemeine Zivilrecht nicht. Die Ansprüche aus einer Verzögerung der Leistung (Verzug) können bis zur Erfüllung bzw. dem Verlust dieser Ansprüche durch Verjährung von jedem Vertragsteil geltend gemacht werden. Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises verjähren, soweit es sich nicht um Forderungen für…
…Gebührenschuldnerschaft und die Selbstberechnung betrifft. Bei der Wettgebühr ist zwar der, der Wetten gewerbsmäßig abschließt gemäß § 28 Abs. 3 GebG Gebührenschuldner, doch haftet der Wettteilnehmer gemäß § 30 GebG für die Rechtsgeschäftsgebühr. Es ist daher sachlich gerechtfertigt, - wie bei der Bestandvertragsgebühr Daten des Gebührenschuldners im Formular…
…Aufhebung des RKV zu. Gerade darin ist der wesentliche Unterschied zu einer Verwertungsklausel zu sehen, die eben gerade keine zeitlich vorausgehende Aufhebung des Rechtsgeschäftes bedingt. Im Übrigen haben die Parteien des RKV keine konkreten Regeln über die nach der Verwertung durchzuführende Verrechnung des erzielten Kaufpreises…
…also die Gewinnquote des Kunden, es bleibe bei einer geldwerten Gegenleistung in Höhe von 10 Euro. Zur Frage, ob der Begriff "Preis" iS eines Barkaufpreises zu verstehen ist, oder darunter auch Zahlungen an und von Dritten fallen können, gibt es bei den Rechtsgeschäftsgebühren für den…
…welche eine Veränderung des eigentlichen Kaufgegenstandes oder Kaufpreises zum Inhalt haben. Die Vollmachtnehmerin ist ermächtigt, bei Behörden im Namen der Vertragsteile Anträge zu stellen, Entscheidungen in Empfang zu nehmen, Rechtsmittel zu erheben oder zurückzuziehen, soweit diese Aktionen zur Vervollständigung dieses Rechtsgeschäftes dienlich erscheinen. 2) Der…
…Gebührenschuldnerschaft und die Selbstberechnung betrifft. Bei der Wettgebühr ist zwar der, der Wetten gewerbsmäßig abschließt gemäß § 28 Abs. 3 GebG Gebührenschuldner, doch haftet der Wettteilnehmer gemäß § 30 GebG für die Rechtsgeschäftsgebühr. Es ist daher sachlich gerechtfertigt, - wie bei der Bestandvertragsgebühr Daten des Gebührenschuldners im Formular…
…aus meiner subjektiven Sicht, auch durch die Tatsache in realita rechtfertigen da das Rechtsgeschäft durch Nichtweitergabe des Kaufpreises ungültig wurde und auch das wirtschaftliche Ergebnis mit nicht zuzuordnen ist, vielmehr der wirtschaftliche Eigentümer (RLB Wien - NÖ AG ) die Versteigerung bereits betragt hat wobei ich der…
…Rechtsgeschäftsgebühren, und zwar zum Hoffnungskauf gemäß § 33 TP 17 GebG: "Auch der Auffassung der Bf., nur der festbetragsvereinbarte Kaufpreis sei im Gegensatz zu dem im Grunderwerbsteuergesetz verwendeten Begriff der "Gegenleistung" "Kaufpreis" im Sinne des Gebührengesetzes, kann nicht gefolgt werden. Unter "Kaufpreis" ist - iSd Begriffsbestimmung des…
…€ 376.000,00. Begründung Die Begründung des angefochtenen Bescheides sei sachlich und fachlich unzutreffend und somit nicht geeignet, seinen Rechtsanspruch abzuwehren. In der Bescheidbegründung werde ausgeführt, dass der von der GmbH-1 zu zahlende Kaufpreis in Höhe von € 1.850.000,00 bis…