…15/0047). Wird erstmals (zB nach langjähriger Trennung und nunmehriger Wiedervereinigung der Partner) ein gemeinsamer Wohnsitz am Beschäftigungsort des einen Partners gegründet und muss der andere Partner, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten…
…es bei der derzeitigen Gesetzeslage durchaus vorkommen kann, dass Steuerpflichtige nicht ihre gesamten Fahrtkosten ersetzt bekommen (vgl. auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung im Hinblick auf die Häufigkeit der Familienheimfahrten bei unüblicher Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsplatz. VwGH vom 11.1.1984…
…der Berufung keine Folge: "Hinsichtlich der Familienheimfahrten wird die Berufung aus folgenden Grund abgewiesen: Ein Familienwohnsitz in unüblich großer Entfernung vom Arbeitsplatz wird grundsätzlich nicht durch die berufliche Tätigkeit, sondern durch private Gründe veranlasst. Die Familienheimfahrten können auch nur dann im Rahmen der Grenze des …
…tägliche Heimfahrt in Hinblick auf die geringe Entfernung zumutbar sei. Der UFS schließt sich dieser Auffassung auch unter Bedachtnahme auf die relativ geringe Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsplatz sowie auf die vorhandenen öffentlichen Verkehrsverbindungen, wonach eine Fahrt mit der ÖBB zwischen dem Wohnort des Bw…
…mit Schriftsatz vom 13.10.2018 einen Vorlageantrag und verwies zu dessen Begründung auf sein bisheriges Vorbringen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Unbestritten ist, dass dem Bf. auf Grund der Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsplatz die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Unbestritten…
…Fall die Verlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort weg aus privaten Gründen erfolgt ist. Von Seiten der Bw wurden keine Gründe für eine berufliche Veranlassung der Wohnsitzverlegung nach E***** vorgebracht. Solche sind auch nicht ersichtlich. Nun ist die Wahl des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung niemals durch…
…2017, § 16 Rz 56). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.89, 86/14/0030…
…EStG, § 16 Rz 56). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989, 86/14/0030…
…des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.April 1989, 86/14/0030; 19.September 1989, 89/14/0100); *) Familienwohnsitz…
…http://www.reiseplanung.de) wurde die Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke allerdings mit maximal 1119 km ermittelt, die in freier Beweiswürdigung als tatsächliche Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsort angesehen werden. Bei durchschnittlich neun Fahrten pro Jahr ergeben sich Aufwendungen von 7.170,48 € im Jahr…
…welches sich in einer Entfernung von 130 km vom Arbeitsplatz des Bw in Salzburg befindet, umgezogen. Er hat damit seinen Hauptwohnsitz von W. /Salzburg nach K. verlegt. Die Wohnung in W. wird seitdem als Zweitwohnsitz geführt, die vom Bw und seinen schulpflichtigen Kindern während der…
…Sachverhalt vor." Aufgrund der oben angeführten Tatsachen steht dem Autor am Beschäftigungsort daher keine Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung welche schädlich für die Anerkennung des Pendlerpauschales wäre. Fahrtstrecke Familienwohnsitz - Arbeitsstätte Die Fahrtstrecke vom Arbeitsplatz [...] nach Familienwohnsitz [...] beträgt laut Internet-Routenplaner "map24.at" (kürzeste Route) 160,42 km. …
…bei Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort von mehr als 120 km), Rz. 343 erster Satz ("Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind im Sinne des…
…Haus in Burgenland,Adr.2 umgezogen, welches sich in einer Entfernung von 145 Km vom Arbeitsplatz des Bw in Wien befindet. Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, sind als Werbungskosten absetzbar…
…eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz liege, könnten Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz…
…Gatte habe lange Zeit vergeblich versucht, einen adäquaten Arbeitsplatz in Kärnten zu finden. Daher sei 2018 eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Kärnten nicht möglich gewesen ( je S. 5 beider Schreiben der Bf vom September 2020). g.) Die Bf wurde aufgefordert, die Belege für die geltend…
…liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Rechtliche Beurteilung: Wie zuvor bereits dargestellt, ergibt sich aus dem Routenplaner „Google Maps“ eine Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort von zumindest 86,2 km und ist von einer Fahrzeit mit den vom Bf…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht bloß auf eine persönliche Vorliebe zurückzuführen ist (vgl. z. B. VwGH 3.8.04, 2000/13/0083). An einem objektiven Zusammenhang zwischen dem (zweiten) Haushalt am Beschäftigungsort und der Berufstätigkeit fehlt es dann nicht, wenn einerseits die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz…
…der oben genannten relevanten Höhe bezieht. Die tägliche Heimfahrt ist nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dann unzumutbar, wenn die Entfernung vom Arbeitsplatz zum Familienwohnsitz mehr als 120 km beträgt. Ungeachtet dessen kann in begründeten Einzelfällen auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vorliegen…
…anerkannt, verwies der Vertreter des Finanzamtes nun darauf, dass auf Grund seiner Recherche im Internet die Entfernung vom Arbeitsplatz der Bw. zum Familienwohnsitz nur 116 km betrage und somit unter der von der Verwaltungspraxis als zumutbar anerkannten täglichen einfachen Wegstrecke von km 120 liege. Die…