…In diesem Fall legt der Netzbetreiber seine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 an den Stromlieferanten, welcher seinerseits eine Rechnung über Stromlieferung und die Netzbereitstellung an den Endkunden ausstellt. Dabei ist es ausreichend, wenn der Netzbetreiber die für Kunden eines Stromlieferanten erbrachten Netzdienstleistungen in…
Die Endkunden erwerben keine urheberrechtlich geschützten Rechte wie etwa Vervielfältigung, Sublizenzierung oder Weiterentwicklung. Die Software darf nur intern verwendet werden, die Verwendungsmöglichkeiten sind durch Modullizenzen numerisch beschränkt. Die gegenständlichen Verträge übertragen keine Urheberrechte an die ***9***. Die ***9*** erwirbt von der Beschwerdeführerin Softwarepakete, die auf…
…Rechnungen problematisch erscheinen. Bisher seien Rechnungen und Verträge vorgelegt worden, die lediglich von der ***9*** und der Beschwerdeführerin unterfertigt und auch im Vertragstext als Vereinbarung beider Körperschaften über die Lieferung an einen Dritten, den Endkunden bzw. Endnutzer (end-user), konzipiert gewesen wären. Auf der jeweiligen…
B.5.4. Besondere Fälle B.5.4.1. Kraftfahrzeuge der Klasse N1 Rz 818: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes, allerdings ist es nicht zulassungsfähig. Deshalb wird…
…krisenbedingten Preissteigerungen außergewöhnliche Markterlöse oder Übergewinne erzielt hätten, macht die Bf. mit der bloßen Behauptung, diese wären aufgrund ihrer direkten Vertragsbeziehung zu Endkunden heranzuziehen gewesen, nicht deutlich. Da Stromhändler an der Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis verdienen, damit wohl nicht nur zu gestiegenen Preisen verkauft…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer handelte im Streitzeitraum mit gebrauchten Handys, die er an Endkunden (Privatpersonen) verkaufte. Er ermittelte die Umsatzsteuer gemäß § 24 UStG im Wege der Differenzbesteuerung, d. h.…
…der Gesetzgeber hat die Abgabe nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Abgabe an sich eine dämpfende Wirkung auf die Strompreise der Endkunden hat, sondern es genügt, wenn die auf diese Art erhobenen Mittel im Ergebnis der…
…der Gesetzgeber hat die Abgabe nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Abgabe an sich eine dämpfende Wirkung auf die Strompreise der Endkunden hat, sondern es genügt, wenn die auf diese Art erhobenen Mittel im Ergebnis der…
…Frage 2) Sollte Frage 1) dahingehend beantwortet werden, dass durch den Zugriff auf das inländische Mobilfunknetz zur Herstellung von ein- und ausgehenden Verbindungen für den sich im lnland aufhaltenden Endkunden - unabhängig von seiner Ansässigkeit - jedenfalls ein Nutzen und Auswerten im Sinne des Art. 59a lit…
…gelieferten Waren unbestritten nicht bei der Gesellschaft verblieben sondern weiterveräußert worden, ist dies nur auf zwei Arten denkbar: entweder durch eine (allenfalls steuerfreie innergemeinschaftliche) Lieferung an einen Unternehmer oder eine (steuerpflichtige) Lieferung an einen Endkunden. Die behauptete steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an den angeblichen tschechischen Empfänger…
…Die Waren sind von den einzelnen Lieferanten der Bf. in verschiedene Lager in der EU gelangt und wurden von dort an die jeweiligen Endkunden in unterschiedliche EU-Länder weitergeleitet. Daher tätige die Bf. innergemeinschaftliche Erwerbe in den jeweiligen Bestimmungsländern und auf Grund der verwendeten österreichischen…
…des Finanzamtes teilte die Bf. mit, dass sie Wärmepumpen liefere. Diese würden an den österreichischen Installateur verkauft, welcher wiederum Endkunden beliefere. Die Bf. benötige für ihren Liefervorgang Zubehör, das sie in Österreich zukaufe. Um die Offenlegung der Handelspannen zu vermeiden, würden diese zugekauften Teile von…
…der NetzanbieterX wurde von uns, anstatt über den Weg der Rechnung, über Aufladebons bezahlt. Weg des Telefonats bis zum Telefonatsempfänger: Endkunde oder Unternehmer (tätigt Anruf) -> englischer Netzbetreiber -> XY Netzbetreiber (das können beliebig viele Zwischenhändler sein) -> Netzbetreiber Fa. Drittlandunternehmer, Liechtenstein -> Netzbetreiber Fa…
…66.163,34. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bildet als Organträger mit der XLG als Organgesellschaft eine körperschaft- und umsatzsteuerliche Organschaft. Die XLG kauft von der Bw. Wirtschaftsgüter (insbesondere Büromaschinen) und verleast diese an Endkunden. Die Bw. als Organträger hat im Jahr 2002 eine Investitionszuwachsprämie gem. …
… 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991. Grundsätzlich wird erst die Lieferung an den Endkunden einen steuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 auslösen. Rz 409: Hat sich der Fahrzeughändler in Zweifelsfällen (z.B. bei nicht betriebsbekannten Abnehmern) durch einen geeigneten Nachweis davon versichert…
…Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Rz 908: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes…
…können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden. Beispiele: 1.Ein Kraftfahrzeug wird am 10. Februar 2023 durch einen inländischen Fahrzeughändler an einen Endkunden in Österreich geliefert. Der unwiderrufliche schriftliche Kaufvertrag für diesen Erwerbsvorgang wurde am 23. Oktober 2022 abgeschlossen.…
…der Umsatzsteuer. Die Weiterleitung dieses Aufschlags an die Ökostrombörse stellt keinen Umsatz der Ökostrombörse dar, da er nicht im Zusammenhang mit einer Leistung der Ökostrombörse an den Stromhändler oder an den Endkunden steht. Erhält der Stromhändler jedoch ein Entgelt für das Inkasso dieses Aufschlages, so…
…Entwicklung, Herstellung und Versand der Produkte nach Europa sowie Versand der Produkte an die Endkunden und der Überwachung der Zahlungseingänge in Österreich sei von 70% Besteuerungsanspruch in den USA und 30% Besteuerungsanspruch in Österreich auszugehen. Daher habe Österreich nur das Besteuerungsrecht für 30% der Umsätze…
…zum Sachverhalt). Ergänzend wurde vorgebracht, dass es erst ab 1. Juli 2024 zu einer Halbierung des Stromkostenzuschusses und damit Weitergabe an die Endkunden gekommen sei. Da dies somit erst nach der Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgt sei, bestehe insoweit keine Deckung durch die bisherige Judikatur…