…auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 leg. cit., wie beispielsweise Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen. Solche Einkünfte sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit zuzuordnen…
…sowie aus dem Antrag der Bf. hinsichtlich Aussetzung (vgl. Beschwerde, Seite 5). Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 3.1.1. Einkommensteuer 2016 Grundlegend ist fraglich, - wie die belangte Behörde argumentiert - ob die Zuflüsse im Jahr 2016 als Einkünfte einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit…
…natürliche Personen, die den Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Gewinn, .......mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs. 1 versteuern (begünstigte Besteuerung). Nach dem Gesetzestext des § 32 Z 2 EStG 1988 erster Teilstrich gehören Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2…
…Dies komme auch in dem vom Finanzamt zitierten Erkenntnis zum Ausdruck (VwGH 20.9.2001, 98/15/0126): Hier habe der Beschwerdeführer zwei Kreditverbindlichkeiten aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit gehabt. Während der Beschwerdeführer den Kredit bei der E-Bank planmäßig getilgt habe (Kapitaltilgung und Zinsen…
…bis 2001 jeweils einen Zinsenabzug von 15.000,00 S. Strittig ist die Abzugsfähigkeit dieser nachträglichen Betriebsausgaben. (a) Gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne…
…den Verbindlichkeiten hergestellt und die Voraussetzung für das Vorliegen negativer Einkünfte gem. § 32 EStG gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 32 Z 2 EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des …
…die in Punkt 1 und 2 genannt wurden, als nachträgliche Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Verfahren A1 abzugsfähig sind. Zu jenem Teil der persönlichen Werbungskosten (= Reisekosten) und zu den Gebühren des Sachverständigen Dimai, die vom Finanzamt für die Jahre 1993 - 1995 nicht…
…den Einkünften in Sinne des § 2 Abs. 2 gehören auch: 1. [..] 2. Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang einer abgeschriebenen Forderung oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) - einer ehemaligen…
…begründet wurde. Zusammenfassend ist demnach davon auszugehen, dass die von den WS bzw. der WS Holding AG geleisteten Rentenzahlungen keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 32 Z 2, 1. Teilstrich EStG 1988 darstellen. Was die begünstigte…
…Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: […] 2. Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit…
…a. auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzuerkennen sind. Unstrittig ist hingegen, dass ab dem Jahre 2000 von Liebhaberei auszugehen ist. Gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 leg. cit. auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne…
…ist nicht von einem bereits 1999 bei der Bw. gegebenen teilweisen Schuldnachlass auszugehen. b) Nachträgliche Betriebseinnahmen im Jahr 2001: § 32 EStG 1988 normiert (auszugsweise): Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: Z 2: Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne…
…übernommen. Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 zählen nach § 32 Z 2 EStG 1988 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener…
…April 2004 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999. Gegen den Wiederaufnahmebescheid sowie den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1999 wurde am 23. Juni 2004 eine Berufung eingebracht und zusammenfassend ausgeführt, dass Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit nach Lehre und Rechtsprechung nur…
…zu beurteilen wäre, welche ehemaligen betrieblichen Verbindlichkeiten nunmehr zu nachträglichen Einkünften, wie etwa die darauf entfallenden Zinsen und Kontogebühren, führen könnten, sondern, dass der Berufungswerber Geschäftsführer einer GmbH war und die von ihm genannten Zahlungen als nachträgliche negative Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z…
…Unrecht die Rente den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet habe, so lässt sie die Bestimmung des § 32 Z. 2 EStG 1988 außer Acht, nach deren erstem Teilstrich zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des…
…Überprüfung der im Berufungsverfahren zutage gekommenen Sachverhaltselemente ist dem Standpunkt des Finanzamtes Folge zu leisten, dass in den Streitjahren (nachträgliche) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses nicht erzielt wurden. Es lagen vielmehr Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (selbständigen Arbeit) gemäß § 32 Z…
…Z 2 Teilstrich 1 EStG gehören zu den Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit (z.B. Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Die einschlägigen Abgabenvorschriften sehen sohin für Veräußerungs- und Aufgabegewinne eine stichtagsbezogene Ermittlung vor. Eine sich allenfalls später herausstellende Uneinbringlichkeit des Veräußerungserlöses…
…2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)…