…Stellung genommen (25.01.1995, ecolex 1995, 592, sowie auch Rz 710 UmgrStR 2002). Eine Einbringung eines Hoheitsbetriebes als unternehmensrechtliche Sacheinlage ist aber möglich. Ertragsteuerlich ist ein Tausch iS des § 6 Z 14 lit b EStG verwirklicht. Einzelne Wirtschaftsgüter weisen keinen Firmenwert auf. Das heißt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof. B) Über die Beschwerde wurde erwogen: Die strittige Frage, ob bei Einbringung eines Hoheitsbetriebes (aus dem nicht steuerbaren Bereich) in eine (grundsätzlich körperschaftsteuersteuerpflichtige) Gesellschaft mbH ein Firmenwert aktivierungsfähig ist, war in Folge – wie bereits ausgeführt - Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.…
…Unterhalten von Hoheitsbetrieben im Sinne des § 2 Abs. 5 KStG 1988 begründet für die Körperschaft des öffentlichen Rechts weder Steuersubjekteigenschaft noch liegt hinsichtlich der Tätigkeit eine unter die Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988 fallende Einkunftsquelle vor, sodass die Einbringung eines Hoheitsbetriebes nicht unter…
…2 Abs. 3 UStG 1994 und Erlass des BMF vom 2. Juli 1973, 254.183-10a/73, AÖF Nr. 221/1975. Die "Einbringung" von Hoheitsbetrieben im Sinne des § 2 Abs. 5 KStG 1988 fällt nicht unter Art. III UmgrStG, sondern unterliegt dem allgemeinen Ertragsteuerrecht folgend §…
… 2 KStG 1988 Einbringung eines BgA und Einlage von Hoheitsbetrieben in eine Kommunal-GmbH Sachverhalt: Die Stadtgemeinde A bringt mittels Sacheinlagevertrages zum Stichtag 30.06.2004 folgende Betriebe 1) Betrieb gewerblicher Art städtisches Freibad, 2) sowie die KSt-Hoheitsbetriebe Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung und Wasserversorgung in die…
…Im Rahmen des eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks ist jedoch eine politische Betätigung (zB in Form der Einflussnahme auf die politische Willensbildung, Einbringung von Gesetzesinitiativen und Äußerung zu Gesetzesentwürfen, Beeinflussung der öffentlichen Meinung und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Zweckverfolgung) gemeinnütziger Körperschaften erlaubt. 1.1.2…
…aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die Besorgung folgender Aufgaben: "Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Grundsteuer, Kanalbenützungsgebühr, Wassergebühren sowie der Getränke- und Speiseeissteuer und Lohnsummensteuer und Kommunalsteuer sowie der Lustbarkeitsabgabe und der Interessentenbeiträge (einschließlich einer Überprüfung bei den Abgabepflichtigen)." Dem Bw…
…17.11.2005 hat der VwGH - nachdem er sich eingehend damit beschäftigt hat, ob einerseits beim ***B-Dienst*** und andererseits beim ***A-Dienst*** ein Hoheitsbetrieb oder ein Betrieb gewerblicher Art vorlag - den Bescheid der Finanzlandesdirektion mit der Begründung aufgehoben, dass keine Feststellungen darüber getroffen wurden…
…Verein wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Kommunalsteuer 2001 bis 2009 ein Säumniszuschlag in Höhe von 1.005,00 Euro auferlegt und wegen unterlassener Einbringung der Kommunalsteuererklärung für 2001 bis 2009 ein Verspätungszuschlag von 5.025,00 Euro vorgeschrieben. In der Begründung wurde nach Wiedergabe der…
…der Finanzbuchhaltung abgebildet. Das Merkmal der "wirtschaftlichen Selbständigkeit" sei somit nicht gegeben. Auch das Merkmal "privatwirtschaftliche Tätigkeit" könne aufgrund der Begriffsbestimmung "Tätigwerden erfolgt außerhalb des Hoheitsbetriebes der Körperschaft öffentlichen Rechts" durch Verweis auf die Konstitutionen des Konvents als nicht erfüllt betrachtet werden. Nach der Rechtsprechung…
…Rz 1357: Nicht unter Art. IV UmgrStG fallen mangels steuerlicher Betriebseigenschaft die Übertragung eines Liebhabereibetriebes oder des Hoheitsbetriebes einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 5 KStG 1988). Siehe auch Rz 709 f. Anders als bei einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG muss ein Zusammenschluss…
…207). Unter Billigkeit sei nach der ständigen Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei" (VwGH vom 25.09.2012, 2008/13/0232) und unter Zweckmäßigkeit werde das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, verstanden (vgl. zB VwGH 03.07.2003…
…sei nach der ständigen Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei" (VwGH vom 25.09.2012, 2008/13/0232) und unter Zweckmäßigkeit werde das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, verstanden (vgl zB VwGH 03.07.2003, 2000/15/0043…
…Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten ua. die Friedhöfe. Gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz UStG 1994 gilt die Vermietung und…
…Aus § 12 Abs. 1 ergibt sich, dass zu den Anwendungsvoraussetzungen für eine Einbringung das Erstellen eines schriftlichen Einbringungsvertrages gehört. Als Einbringungsvertrag gilt auch eine Errichtungserklärung im Rahmen einer Sachgründung. Rz 663: Der Einbringungsvertrag ist vollständig, wenn er folgende Punkte enthält: Der Einbringende (Name bzw. Firma…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer österreichischen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der…
…ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer…
…Steuerpflicht des Mischbetriebes ist auf die überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienen die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der Betrieb in seiner Gesamtheit als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen…
…Einheit anzusehenden Betrieb hoheitliche und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet würden, sei grundsätzlich nach dem Überwiegen zu beurteilen, ob insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art oder ein Hoheitsbetrieb vorliege. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ergebe sich aus der tatsächlichen Geschäftsgebarung der Stadt ebenso, wie aus der Nutzungsdauer der Immobilie. …