…Jänner 1997 bewilligt. Bemerkt wird, dass im Ausgleichsverfahren strittig war, ob die von der B. AG gewährten Kreditmittel eigenkapitalersetzenden Charakter hätten, was laut Ausgleichsbericht zu einer Quote von 54,22% geführt hätte. Letztlich wurden von der B. AG - diesbezüglich streitbereinigend - die Mittel für den Ausgleich…
…so sei erwidert, dass die eben dargelegte Qualifikation der Einlagen als Eigenkapitalersatz ohnehin auf eben diesen Zeitpunkt abstellt. Dem Finanzamt ist im Übrigen beizupflichten, wenn es darüber hinaus die Anerkennung einer steuerrechtlichen Mitunternehmerschaft im angefochtenen Bescheid auch unter dem Aspekt der Fremdunüblichkeit versagt hat: Wegen…
…vereinbart wie bestimmte Rückzahlungstermine; das Darlehen wird grundsätzlich zinsenlos gewährt. Das Darlehen wird als eigenkapitalersetzende Leistung angesehen. 2. Die C-AG hat bis zur vollständigen Tilgung des gegenständlichen Darlehens Jahres- und Quartalsbudgets zu erstellen und der X zur Verfügung zu stellen. Längstens am 21.03…
…vom Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Gewinnes ab. Die Richtlinie enthält zwar in Art. 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie einen Tatbestand, der für "eigenkapitalersetzende" Leistungen einschlägig erscheint. Die in Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie genannten Vorgänge dürfen von den Mitgliedsstaaten allerdings nur dann besteuert…
…zu versagen ist. Dies insbesondere aus dem Grunde, dass de facto keine (geeigneten) Sicherheiten bestellt wurden. Zudem ergibt sich aus den weiteren Umständen, wie zB der mangelnden Kapitalausstattung der Darlehensnehmerin und der daraus resultierenden "Selbsttilgung" der Forderung durch die Darlehensgeberin, dass wirtschaftlich gesehen Eigenkapitalersatz vorliegt.
Die "stille Beteiligung" des Gesellschafters einer GmbH an eben dieser GmbH in der Form, dass der Stille eine aus einer fremdunüblich zustande gekommenen "Darlehensvereinbarung" entspringende (Darlehens-)Forderung als Einlage zu leisten hat, hält einem Fremdvergleich nicht stand. Ein gegenüber dem Stillen fremder Geschäftsherr wäre nicht…
…Oktober 1989, 88/13/0180). Dass dieser eigenkapitalersetzende Charakter der in Rede stehenden Einlagen aus der Sicht der Abgabenbehörde erst im Zuge der Betriebsprüfung in den Jahren 1998/99 erstmalig erkennbar wurde - insbesondere durch Hervorkommen der oa. Rentabilitätsprüfung sowie durch die Ausführungen in der bereits…
Dazu kommt, dass die der intendierten Mitunternehmerschaft zugrunde liegenden Verträge einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Vertragsinhalt nicht erkennen lassen. Der ursprüngliche "stille Gesellschaftsvertrag" vom 18. Dezember 1979 enthält in Punkt VII. eine konkret ausformulierte Regelung, welche Ansprüche dem "Stillen" im Falle seines Ausscheidens…
…Eigenkapitalersatz darstellt (Doralt, § 23 Tz 235, mit Judikaturnachweisen). Verdecktes Eigenkapital ist überdies keine Besonderheit des Steuerrechtes. Nach der Rechtsprechung des OGH sind Gesellschafterdarlehen, die an eine im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kreditunfähige Gesellschaft gewährt werden, zivilrechtlich als eigenkapitalersetzend zu werten; Ansprüche der Gesellschafter auf Rückzahlung eigenkapitalersetzender…
…Beschwerde namentlich genannten Mitarbeiter dieser Bank bestätigt werden. Weiters wurde vorgebracht, dass die gewährten Darlehen dem Eigenkapitalersatzgesetz unterliegen würden und eine Auszahlung der Zinsen auch faktisch nicht möglich gewesen sei, ohne die weitere Existenz des Unternehmens zu gefährden. Der Beschwerdeführer habe daher weder rechtlich noch…
§ 14 Abs 1 EKEG lautet wie folgt: "Der Gesellschafter kann einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist und, wenn das Insolvenzverfahren nach einem bestätigten Sanierungsplan aufgehoben ist, soweit der Rückzahlungsanspruch die Sanierungsplanquote übersteigt; die Gesellschaft…
…bzw. Verzinsung, sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt, wobei in diesem Fall nicht relevant ist, ob nach betriebswirtschaftlichen Gründen die Zufuhr von Eigenkapital geboten war (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Rz 531: Ersetzt ein Darlehen Eigenkapital, wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
Schließlich ist zur weiteren Feststellung, wonach eine überwiegende Nichtverwendung im Inland nicht feststellbar ist, auszuführen, wie folgt: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt eine Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur Abfuhr der KfzSt und der NoVA nicht ein, wenn trotz eines inländischen Hauptwohnsitzes nachgewiesen wird…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
…Beziehung zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber hat, sondern im Gesellschaftsverhältnis, ist die Leistung ungeachtet allfälliger Bezeichnungen als verdeckte Einlage anzusehen. Es liegt eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vor. Insgesamt war eine Mittelzufuhr an die sanierungsbedürftige Bw. beabsichtigt, die nicht als ertrags- und aufwandsneutrale Einlage, sondern als aufwands- und…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG in Frage. Prototypen von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine…
20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…