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BFG RV/7101087/2011Normverbrauchsabgabe - Bonus/Malus bei Eigenimport eines gebrauchten Kfz aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2014

…Import des Kfz unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet geht aus dem Einzelgenehmigungsbescheid, der Rechnung und dem Vorbringen des Bf zweifelsfrei hervor. Dass die Zulassung im Inland nach dem 28.02.2011 erfolgte, ist unbestritten. Rechtliche Beurteilung: Die, im ggstdl Fall vorliegende, erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen…

UFSG RV/0227-G/05Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines gebrauchten differenzbesteuerten Kraftfahrzeuges von einem befugten Fahrzeughändler im übrigen Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

…hinsichtlich der Preisunterschiede zwischen dem österreichischen und dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt festgestellt, dass die Nettopreise für Gebrauchtwagen in Österreich durchwegs niedriger seien als in Deutschland. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt folgendermaßen begründet: Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport von gebrauchten Kraftfahrzeugen sei nach § 5 Abs…

UFSW RV/1946-W/06Bemessungsgrundlage der NoVA bei Erwerb eines Gebrauchtwagens von einem Privaten in Deutschland - Ausscheiden einer Umsatzsteuerkomponente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…2006 (Ausfertigungsdatum 25.7.2006) diese mit 7 % von 17.000 € sohin mit 1.190,00 plus Bonus/Malus 255,00 €, somit insgesamt mit 1.445,00 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport von gebrauchten Fahrzeugen sei nach …

UFSW RV/3311-W/08Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer für Handelsgewerbebetrieb nach Wechsel der Geschäftsanschrift von einer Wohnadresse an eine Büroadresse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…Verkauf von gebrauchten KFZ erscheine ihm als einfache, risikolose Tätigkeit, die kein Fachwissen erfordere. Man müsse lediglich wissen, wie KFZ aus der EU oder Drittländern importiert werden dürfen. Hiefür reiche z.B. die Homepage des ÖAMTC völlig aus. Zumal ja auch viele Privatpersonen einen Eigenimport…

UFSI RV/0044-I/06NoVA Bemessungsgrundlage beim Erstzulassungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2006

…Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Kalendermonat Mai 2005 (Ausfertigungsdatum 4. August 2005) die NoVA mit 14 % von 60.000 € sohin mit 8.400 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport von gebrauchten Fahrzeugen sei nach § 5 Abs…

BFG RV/7103967/2018Kein gewerblicher KFZ-Handel bei Anschaffung und Veräußerung eines einzigen Fahrzeugs (Porsche 911 Turbo) in etwas mehr als 3 Jahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2020Teil 2/2

…Unter § 1 Z 3 NoVAG 1991 fällt somit vor allem der Eigenimport von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Dabei ist es unerheblich, ob diese von einer Privatperson oder von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens (Einkauf mit UID-Nummer, jedoch nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt) aus…

BFG RV/4100098/2011Jeep Wrangler - Einstufung als PKW
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2015

…nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 oder § 12a erfolgt ist, der NoVA. Unter § 1 Z 3 NoVAG fällt somit vor allem der so genannte Eigenimport von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen (vgl. Quantschnigg, Steuerliche Änderungen 1992, ÖStZ. Nr. 23/241 I). Abgabenschuldner…

UFSL RV/1999-L/021. Gemeinschaftsrechtliche Konformität der Normverbrauchs-Grundabgabe 2. Bestimmung des gemeinen Wertes als Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe 3. Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2004

… 1 Z. 3 NoVAG erfüllt, der vor allem für die Fälle des Eigenimports von neuen oder gebrauchten - bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassener - Kraftfahrzeuge als Ersatztatbestand wegen des Fehlens einer Lieferung eines Unternehmers nach § 1 Z. 1 das Entstehen der Normabgabepflicht vorsieht. Hinsichtlich der…

UFSW RV/1368-W/05Normverbrauchsabgabe für PKW, der Übersiedlungsgut darstellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…In den Fällen des § 1 Z 3 NoVAG wird der Eigenimport von neuen oder gebrauchten (bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassener) Kfz als Ersatztatbestand wegen des Fehlens einer Lieferung eines Unternehmers nach § 1 Z 1 erfasst. Die NoVA wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 1991, BGBl…

UFSI RV/0359-I/07NoVA-Pflicht eines Mercedes ML 270 CDI
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 erfolgt ist, der Normverbrauchsabgabe. Unter § 1 Z 3 NoVAG fällt somit vor allem der sogenannte Eigenimport von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen (vgl. Quantschnigg, Steuerliche Änderungen 1992, ÖStZ. Nr…

BFG RV/7103289/2011NoVA-Zuschlag und Malus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2015

…aus dem Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank (Eigenimport) ersichtlich. Der Import des Kfz unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet geht aus der Rechnung und dem Vorbringen der Bf zweifelsfrei hervor. Rechtliche Würdigung: Die, im ggstdl Fall vorliegende, erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt gemäß…

UFSW RV/0558-W/09Kraftfahrzeughandel als weitere unternehmerische Tätigkeit eines Baumeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2011Teil 1/2

…er aus, die Berufung begründe sich mit der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des bekämpften Bescheides sowie der Verletzung von Verfahrensvorschriften und des Grundsatzes von Treu und Glauben. Der Bw. habe im Februar 2006 einen Eigenimport eines privaten, gebrauchten Kfz aus der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Auf die…

UFSW RV/2964-W/10NoVA bei Erwerb eines Diplomatenfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…einer besonderen gesetzlichen Vorschrift steuerbefreit sind. Deswegen sind in erster Linie Neufahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe betroffen und in den meisten Fällen ist damit das liefernde Unternehmen, sprich der Kfz-Händler, Abgabenschuldner. Der zweite häufig vorkommende Fall betrifft den Eigenimport von Fahrzeugen, bei der der (importierende…

BFG RV/7102039/2011NoVA - europarechtliche und verfassungsrechtliche Einwendungen iZm § 6a NoVAG 1991
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2015

…entrichtenden Betrag selbst zu berechnen hat. Die Anmeldung gilt als Abgabenerklärung. Der Abgabenschuldner hat die Abgabe spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Im ggstdl Fall handelt es sich um den Eigenimport eines gebrauchten Kfz durch eine Privatperson. Steuerpflichtig ist diesfalls nach § 1 Z 3 NoVAG 1991…

UFSW RV/1269-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes eines PKWs als Bemessungsgrundlage für die NoVA-Rückvergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Abschläge zu berücksichtigen sind. Es ist grundsätzlich als schlüsssig und denkfolgerichtig anzusehen, wenn die Abgabenbehörde bei der Ermittlung des gemeinen Wertes eines Kraftfahrzeuges von den in Österreich bestehenden Handelspreisen ausgeht (vgl. hierzu Sarnthein, Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport von Kfz, ÖStZ 1995,229, und VwGH 4.11…

UFSW RV/1665-W/10Bemessungsgrundlage beim Kauf eines Diplomatenfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…Abschläge zu berücksichtigen sind. Es ist grundsätzlich als schlüssig und denkfolgerichtig anzusehen, wenn die Abgabenbehörde bei der Ermittlung des gemeinen Wertes eines Kraftfahrzeuges von den in Österreich bestehenden Handelspreisen ausgeht (vgl. hierzu Sarnthein, Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport von Kfz, ÖStZ 1995,229, und VwGH 4.11…

UFSF RV/0325-F/04Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des NoVA-Zuschlags bei Eigenimport eines Neufahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…bei Kraftfahrzeugen (neu oder alt) als Übersiedlungsgut und bei gebrauchten Fahrzeugen als Eigenimport der 20 %-ige Erhöhungsbetrag im Sinne des § 6 Abs. 6 NoVAG außer Ansatz zu lassen. Offensichtlich vertrete das Finanzamt im Umkehrschluss somit die Auffassung, dass bei Eigenimporten von Neufahrzeugen der Zuschlag nach …

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…NoVAG 1991 (z.B. bei Verkauf des normverbrauchsabgabebefreiten Kraftfahrzeuges an eine nicht steuerbegünstigte Person) stellt für sich keinen steuerbaren Rechtsvorgang dar. Erst eine etwaige spätere Neuzulassung durch den Erwerber des gebrauchten Kraftfahrzeuges löst einen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 aus…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…110 AEUV) dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der Normverbrauchsabgabe-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des Zieles ermöglichen, derartige Kraftfahrzeuge so zu besteuern, dass auf keinen Fall der…

BFG RV/7106232/2015Säumniszuschlag bei Rechtsirrtum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2017

…ist weder im Bereich der gewerblichen Weiterveräußerung von Kraftfahrzeugungen noch im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung oder gewerblichen Vermietung von Kraftfahrzeugen tätig. Am 30.09.2013 hat die Bf. einen gebrauchten Pkw bei der AK, erworben und dieses Fahrzeug im Wege eines Eigenimports nach Österreich verbracht…