…die Durchführung dieser Anordnungen bzw. durch ein angebliches Überschreiten der Anordnungen als Ausübung einer verwaltungsbehördlichen unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen. So wird - insoweit unzulässig - in den Beschwerden gegen die Durchsuchungsanordnung die Feststellung begehrt, dass die am 16. Juni 2015 durchgeführten Hausdurchsuchungen…
…2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 1997 wegen angeblich grundloser Durchführung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehles vom 9. Oktober 1997 des Vorsitzendes des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
…dass zwischen der steuerlichen Vertretung und den abgabenbehördlichen Prüfern seit Oktober 2014 (demnach seit rund einem dreiviertel Jahr vor Durchführung der Hausdurchsuchungen) kein wie immer gearteter Kontakt stattgefunden habe und weder die Beschuldigten noch deren steuerliche Vertretung jemals mit irgendeinem Prüfungs- oder Erhebungszwischenergebnis konfrontiert worden…
…Datenschutzgesetz 2000). Ob eine derartige Löschung von Daten in weiterer Folge stattgefunden hat, hat keinen Einfluss auf den Verfahrensgegenstand, nämlich auf die Frage, ob die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung frei von Rechtswidrigkeit gewesen ist. Die verfahrensgegenständlichen Beschwerden der B-GmbH bzw. der C-GmbHi…
…seien und eine Hausdurchsuchung durchgeführt hätten. Die Räumlichkeiten seien geschlossen gewesen und der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Dazu war festzustellen, dass gemäß § 50 Abs. 4 GSpG die genannten Organe gemäß § 50 Abs. 2 und 3 (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Abgabenbehörden) zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben…
…Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, gehe es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob…
…2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es im Übrigen nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen…
…Hausdurchsuchung vorgenommen werden durfte, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit (§ 93 Abs. 3 FinStrG) davon ausgegangen werden durfte, dass er - in der durchsuchten Wohnung aufhältig - gesuchte Beweismittel innehaben würde. 1.15. Die Beschwerden des Dr.A gegen die verfahrensgegenständliche Anordnung einer Hausdurchsuchung und auch gegen deren Durchführung…
…Juli 2014, Sp, folgendes Erkenntnis gefällt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Hausdurchsuchungsbefehl gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG der Vorsitzenden des Spruchsenates V beim Finanzamt Wien…
…betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung nach bereits erfolgter Durchführung derselben (hier am 9. Mai 2017) nicht mehr in Betracht, wohl aber…
…befugt sind, und II. gegen die angebliche Durchführung von derartigen Hausdurchsuchungen den Beschluss gefasst: I. Die Beschwerdeverfahren werden gemäß §§ 173 Satz 1 iVm § 157 Satz 1 FinStrG infolge Ablebens des Beschwerdeführers eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung nach bereits erfolgter Durchführung derselben (hier am 9. Mai 2017) nicht mehr in Betracht, wohl aber…
…Rechtliche Beurteilung 4.1. Zur Rechtsnatur der gegenständlichen Beschwerde In der Literatur ist umstritten, ob es sich bei Beschwerden gegen die Anordnung und Durchführung einer Hausdurchsuchung gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG um Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ("Maßnahmenbeschwerden") oder um - ausnahmsweise…
…man habe eine Beschlagnahme von Aktenordnern durchgeführt, die nicht notwendig gewesen wäre. Gefahr im Verzug sei nicht vorgelegen. Die Mitnahme der Ordner wäre auch in keiner Weise, insbesondere mit Gefahr im Verzug, begründet worden. Die Durchführung der Hausdurchsuchung in der geschilderten Form wäre daher rechtswidrig…
…Die Durchführung einer Hausdurchsuchung in den bezeichneten Orten und Räumlichkeiten erscheine gerechtfertigt, da davon auszugehen sei, dass sich in diesen Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten Unterlagen befänden, die als Beweismittel im Finanzstrafverfahren gegen I.U. in Betracht kämen. Gegen diesen Hausdurchsuchungsbefehl richtet sich die vorliegende frist- und…
…Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche…
…Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2019 betreffend die Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren 2009 sowie betreffend die Festsetzung der Einkommensteuer 2009 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2023 in Anwesenheit der Schriftführerin Helene Premm zu Recht erkannt…
…Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es übrigens nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen…
…Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es übrigens nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen…
…das Zollamt X. habe keine Veranlassung für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gehabt, weil sämtliche Erkenntnisse und Unterlagen bezüglich der im Hausdurchsuchungsbefehl angeführten Abbrucharbeiten dem Zollamt bereits vor der Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles einerseits aufgrund eines unter der GZ c. beim Amt der z- Landesregierung anhängigen Feststellungsverfahrens…