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BFG RV/7101826/2013Wegfallen der Dreimonatsfrist für Antrag auf Wiederaufnahme gem. § 303 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2019

…37 BAO ist § 303 BAO idF FVwGG 2012 auf alle am 1. Jänner 2014 unerledigten Beschwerden (Berufungen) anzuwenden. Das FVwGG 2012 hat für Wiederaufnahmsanträge die Dreimonatsfrist beseitigt. Ab 1. Jänner 2014 ist diese neue Rechtslage – auch im gegenständlichen Bescheidbeschwerdeverfahren – anzuwenden. Das Bundesfinanzgericht nimmt aufgrund der…

BFG RV/7100144/2014Wegfallen der Dreimonatsfrist für Antrag auf Wiederaufnahme gem. § 303 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2018

…nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt habe, bei der Abgabenbehörde einzubringen sei, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen habe. Die Dreimonatsfrist beginne mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes, und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (VwGH 3.10.1983, 83/13/0067). …

UFSS RV/0047-S/07Beginn der Dreimonatsfrist bei beantragter Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…FA alle Fragen beantwortet. Die Übergabe und Geltendmachung der Anträge samt Unterlagen per 18. Februar 2005 bzw. per 22. März 2005 sei innerhalb der Dreimonatsfrist im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO erfolgt, da die Nachweisbarkeit erst per Dezember 2004 bzw. Jänner 2005 gegeben gewesen…

UFSW RV/1424-W/04Beginn der Dreimonatsfrist für den zweiten Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2004

…ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw.) im Wesentlichen aus, dass der Abgabenrückstand auf dem Abgabenkonto innerhalb der Dreimonatsfrist nach Vollstreckbarkeit bis auf einen Betrag von € 1.941,31 (Rückstand per 8. Juli 2004) entrichtet worden sei…

UFSG RV/0376-G/07Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages im Hinblick auf die Dreimonatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Zwach Steuerberatungs KEG, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 62, vom 8. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. April 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…

BFG RV/5101093/20191) Ein Säumniszuschlag kann nicht mit Einwendungen gegen die zugrunde liegende Abgabenschuld angefochten werden. 2) Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung unterbricht die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO 3) Eine Aussetzung der Einhebung setzt voraus, dass eine noch anhängige Bescheidbeschwerde voraus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2020

… 217 Abs. 3 BAO sei für eine Abgabe ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet sei. Die Dreimonatsfrist werde insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen (wie z.B. ein rechtzeitig eingebrachter Antrag auf Aussetzung…

UFSW RV/3697-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Wien, vertreten durch Mag. Rainer Tiefenböck, 1100 Wien, Wienerbergstraße 11, Twin Tower/Turm A, - vom 2. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 28. Oktober 2008, mit dem der…

UFSW RV/0882-W/09Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen Verspätung, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 BAO wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B., vertreten durch NOVACOUNT WTH GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1180 Wien, Vizenzgasse 16, vom 22. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vom 17. September 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…

UFSW RV/0806-W/09Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages, weil bei dessen Einbringung sowohl die Dreimonatsfrist des § 303 Abs.2 wie auch die Fristen des § 304 BAO bereits abgelaufen waren. Abweisung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO, da § 295 BAO kein Antragsrecht vorsieht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., W., vertreten durch Dkfm. Ernst Gollowitzer, 1030 Wien, Radetzkystraße 7, - vom 14.10.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vom 17.09.2008, mit dem der Antrage auf Wiederaufnahme des…

UFSS RV/0046-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 BAO) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Dreimonatsfrist (§ 303 Abs. 2 BAO) Zulässigkeit einer Abgabenfestsetzung trotz Verjährungseintritts (§ 209a BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO, …

UFSL RV/0091-L/06Beschränkung des Rückzahlungsbetrages gemäß § 239 Abs. 2 BAO auch um bekannt gegebene aber nicht entrichtete, innerhalb der Dreimonatsfrist fällige Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…271,30 | | DZ | 05/04 | 15.06.2004 | | 24,04 | -2.247,26 | 28.06.2004 | U | 04/04 | 15.06.2004 | | 3.420,78 | 1.173,52 Die Dreimonatsfrist des …

BFG RV/7102069/2016Für die Verwirkung eines zweiten Säumniszuschlages ist der Ablauf einer nach Maßgabe des § 217 Abs. 4 BAO unterbrechbaren Dreimonatsfrist ab dem Zeitpunkt der Vollstreckbarkeit maßgeblich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2016

…drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen…

BFG RV/7100706/2013Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden selbst hinsichtlich der Pokerturniere von der falschen Bemessungsgrundlage, nämlich vom Einsatz statt vom Gewinn und hinsichtlich der Poker Cashgames von einer fehlerhaften Schätzung des Einsatzes ausgegangen (Abw., 3x Stattgabe, da Bescheid vor Ablauf der Dreimonatsfrist).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015Teil 1/2

…drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen…

BFG RV/7100706/2013Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden selbst hinsichtlich der Pokerturniere von der falschen Bemessungsgrundlage, nämlich vom Einsatz statt vom Gewinn und hinsichtlich der Poker Cashgames von einer fehlerhaften Schätzung des Einsatzes ausgegangen (Abw., 3x Stattgabe, da Bescheid vor Ablauf der Dreimonatsfrist).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015Teil 2/2

…RV/7101338/2013), die Dreimonatsfrist für den dritten Säumniszuschlag begann am Verwirkungstag für den zweiten Säumniszuschlag zu laufen, das war der 20.2.2013 und endete daher erst am 21.5.2013. - Bescheid vom 10.5.2013 betreffend Festsetzung des dritten Säumniszuschlages Glücksspielabgabe 09/2012…

UFSW RV/0057-W/06Wiederaufnahmeantrag wegen Versäumnissen des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…entrichten und damit dem Bw. bekannt. Die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages am 1. Februar 2005 erfolgte daher nicht innerhalb der vom Gesetz geforderten dreimonatigen Frist ab nachweislicher Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes. Die Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes, nicht erst mit dessen…

UFSW RV/2705-W/07Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.04.2008

…Der erkennende Senat gelangte zur Ansicht, dass die Bw. spätestens im Mai 2001 nachweislich von ihren offenen Steuerverbindlichkeiten Kenntnis erlangt haben musste und ab diesem Zeitpunkt die Dreimonatsfrist zu laufen begann. Der am 4. Mai 2007 eingebrachte Wiederaufnahmsantrag ist daher als verspätet zurückzuweisen. Amtswegige Wiederaufnahme…

UFSI RV/0036-I/06Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…BG 30) bekannt gegeben worden seien. Da die Berufungswerber Einwendungen dagegen bereits im abgeschlossenen Verfahren erheben hätten können, sei der Wiederaufnahmeantrag nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist eingebracht worden. 8.) Die gegen den Zurückweisungsbescheid erhobene Berufung vom 4. 9. 2005 enthält eine in 13 Punkte…

UFSW RV/2326-W/02Wiederaufnahmeantrag nach teilweise stattgebender Berufungsentscheidung betreffend Vorjahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrätin Dr. Barbara Straka, Franz Leidenfrost und Dipl. Ing. Franz Sam im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Mistelbach betreffend…

UFSW RV/0457-W/12Unzureichende Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages hinsichtlich Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2013

…würde. Die Begründung der Unwissenheit stelle keinen Grund zur Wiederaufnahme dar und seien zudem die gegenständlichen Abschreibungen bereits in den Abgabenerklärungen für die Jahre 2005 und 2006 begehrt worden. Zudem seien keine Angaben zur Beurteilung der Dreimonatsfrist gemacht worden. Die genannten Abgabenerklärungen seien am 2…

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…abgewiesen wurde, im Ergebnis nicht in ihren Rechten verletzt. Selbst wenn die Eingabe der Bw. bei großzügiger Auslegung zu ihren Gunsten (auch) als Antrag auf Wiedereinsetzung in die bereits abgelaufene Dreimonatsfrist gewertet würde, so wäre damit für sie nichts gewonnen: Die Wiedereinsetzung setzt gemäß § 308…